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Anrecht auf Dienste

M
Moejoe
Jan 2023 bearbeitet

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir arbeiten in einem Unternehmen mit 24 Stunden besetzten Dienststellen. In der Nacht und am Feiertag gibt es Zuschläge.

Kann ein AN aus der Tatsache, dass andere AN Nachtschichten machen für sich selbst den Anspruch ableiten, das selbst auch zu tun?

Stellt der Nichteinsatz in bezugschlagten Zeiträumen evtl eine Ungleichbehandlung dar?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

19.01.2023 um 11:40 Uhr

Der AN hat ein Recht darauf, vertragsgemäß geschäftigt zu werden. Zuschläge gibt es für die Kompensation von z.B. "schlechten Arbeitszeiten". Ich sehe erst einmal nicht, woher ein "Recht" auf solche erwachsen sollte.

D
DummerHund

19.01.2023 um 12:13 Uhr

In Grundsatz hat celestro recht. Als BR würde ich aber mal beim AG nach fragen warum nur diese eine MA keine Nachtschichten machen darf.

C
Catweazle

19.01.2023 um 12:49 Uhr

Der BR kann Einfluss auf die Schichtpläne nehmen.

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