Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir arbeiten in einem Unternehmen mit 24 Stunden besetzten Dienststellen. In der Nacht und am Feiertag gibt es Zuschläge.

Kann ein AN aus der Tatsache, dass andere AN Nachtschichten machen für sich selbst den Anspruch ableiten, das selbst auch zu tun?

Stellt der Nichteinsatz in bezugschlagten Zeiträumen evtl eine Ungleichbehandlung dar?