Anrecht auf Stundenreduzierung?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
muß mal wieder was nachfragen. Eine Kollegin hat bei der PDL einen Antrag auf stundenreduzierung gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Die Kollegin war zuvor schon in Teilzeit beschäftigt und würde gerne weiter reduzieren (von vormals 19,25 auf 15 Stunden wöchentlich). Hat sie ein Anrecht auf diese Reduzierung oder ist ihr Recht auf Teilzeitbeschäftigung schon erfüllt? Wenn sie das Anrecht hat, wie sollte sie vorgehen, muß sie dies individualrechtlich einklagen? Wie kann die Begründung des AG aussehen dies abzulehnen? Aus betrieblichen Gründen ist ja im Gesetz recht schwammig formuliert.
Grüße,
Coolidge
Community-Antworten (2)
12.04.2011 um 23:26 Uhr
Hi Coolidge,
laut § 8 TzBfG (http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html) hat der Arbeitnehmer alle zwei Jahre Anrecht auf Stundenreduzierung. Während der Elternzeit gelten glaub ich nochmal andere Regeln (§15 BEEG). Wenn keine Einigung zustande kommt, kann der BR versuchen zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Ansonsten bleibt vermutlich nur das Veto zu akzeptieren oder vor Gericht zu ziehen.
Grüße shortstuff
13.04.2011 um 00:47 Uhr
Vielen Dank dass du dir noch die Mühe gemacht hast, das hilft weiter und deckt sich zum Glück mit meinem Anraten an die Kollegin.
Grüße,
Coolidge
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