Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

muß mal wieder was nachfragen. Eine Kollegin hat bei der PDL einen Antrag auf stundenreduzierung gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Die Kollegin war zuvor schon in Teilzeit beschäftigt und würde gerne weiter reduzieren (von vormals 19,25 auf 15 Stunden wöchentlich). Hat sie ein Anrecht auf diese Reduzierung oder ist ihr Recht auf Teilzeitbeschäftigung schon erfüllt? Wenn sie das Anrecht hat, wie sollte sie vorgehen, muß sie dies individualrechtlich einklagen? Wie kann die Begründung des AG aussehen dies abzulehnen? Aus betrieblichen Gründen ist ja im Gesetz recht schwammig formuliert.

Grüße,

Coolidge