Hallo an alle!

Eine unserer Mitarbeiterinnen hat ein anderes Aufgabengebiet bekommen, das mit ihrer alten Stellenbeschreibung nicht mehr übereinstimmt. Sie hat darum gebeten eine neue Stellenbeschreibung zu erhalten um zu wissen, welche Aufgaben und Vertretungen nun Ihr Arbeitsplatz umfasst. Sie hat den Geschäftsführer bereits 2x in Abstand von ½ Jahr nach einer neuen Beschreibung gefragt, aber keine erhalten. Nun fragte sie mich heute, ob ich Ihr einen Tipp als Betriebsrat geben könne, wie sie sich nun verhalten solle.

Meine Frage nun, hat die Mitarbeiterin ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung?

Wenn er ein Anrecht hat, auf was kann man sich berufen, um das Erstellen einer Stellenbeschreibung dem entsprechenden Nachdruck zu verleihen, dass eine Beschreibung zügig erfolgt?

Danke Euch für Eure Tipps,
Kasimir