Erstellt am 17.05.2016 um 21:49 Uhr von gironimo
Eine GmbH ist privat-rechtlich.
Erstellt am 18.05.2016 um 11:02 Uhr von Seefi
Aber wieso dann 100%ige Tochter? Under Gehalt bekommen wir auch von der Behörde. Lohnbuchhaltung, Personalabteilung, alles läuft über die Behörde. Es heißt immer ?...am öffentlichen Dienst angelehnt.? Das verstehen wir dann nicht.
Erstellt am 18.05.2016 um 12:48 Uhr von alterMann
Nehmen wir mal das beispiel öffentlicher Nahverkehr:
Eine Stadt ist verpflichtet, den Linienbusdienst aufrechtzuerhalten.
Früher hat sie das mit eigenen Angestellten gemacht. (Fahrer, Mechaniker, Kontrolleure, ...) Die waren bei der Stadt angestellt und wurden nach Tarif bezahlt.
Jetzt wollte die Stadt sparen und stellt den eigenen Linienbusdienst ein. Statt dessen beauftragt sie die Firma XXL-Busreisen GmbH, den Dienst zu übernehmen. Die Fahrer dort sind Angestellte der Firma und werden nicht nach TVöD bezahlt.
Nach einer Weile merken die Politiker, dass sie sich mit der Unzuverlässigkeit der GmbH bei den Wählern nicht gerade beliebt machen.
Die Stadt gründet daraufhin eine eigene GmbH, betreibt den Liniendienst über diese neue Firma und bezahlt die Mitarbeiter nach einem eigenen Phantasie"tarif" in Anlehnung an den TVöD.
Alle drei Möglichkeiten sind möglich.
Erstellt am 18.05.2016 um 13:56 Uhr von MrMOON
Hallo Seefi,
hi @ll,
ich arbeite auch in einer GmbH, deren Träger ein gemeinnütziger Verein ist. Der Verein ist deutschlandweit Tätig.
Unsere GmbH ist im Arbeitgeberverband - auf der Arbeitnehmerseite ist ver.di für uns zuständig. Da es keinen Haustarifvertrag gibt, sind wir an den TVöD angelehnt.
D. h. beide Parteien sind verpflichtet sich daran zu halten.
Wir sind wirtschaftlich selbständig - das heißt, wir haben alle Unternehmensbereiche die ein betrieb in der freien Wirtschaft benötigt selber (Buchhaltung usw.)
Anders bei Seefi - bspw. läuft die Lohnbuchhaltung über die Behörde. Die wirtschaftliche Selbständigkeit ist nicht da ...
Um es genau beurteilen zu können, müsste Seefi bei der Gewerkschaft nachfragen bzw. sich anwaltliche Hilfe holen.
Meiner MEINUNG nach ist für euch der TVöD in vollem Umfang gültig.
MrMOON
Erstellt am 18.05.2016 um 15:31 Uhr von Pjöööng
Ein Tarifvertrag gilt
- wenn beide Parteien den tarifschließenden Verbänden angehören
- wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde
- wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung des Tarifvertrages vereinbart haben.
Also wird man zuerst einmal überprüfen müssen, wie die persönlichen Verhältnisse sind.