Diebstahl im Dienst
hallo, wieder einmal ratsuchend,wende ich mich an euch, folgender sachverhalt:kolleg. mit dienstfahrzeug, im dienst(dienstkleidung) begeht diebstahl in supermarkt. fehlverhalten = rufschändung des AG wie verhalten wir uns als BR? kündigung zustimmen oder empfehlung an Arbeitgeber warum nur abmahnung? wie können wir eine Kündigung abwenden. wir bräuchten ein paar denkanstöße. danke
Community-Antworten (3)
02.08.2010 um 18:23 Uhr
Hallo, Frist verstreichen lassen. Diebstahl in Dienstkleidung und Dienstfahrzeug ist für den Arbeitgeber gerade keine Werbung. Wenn das nicht sogar ein grund für eine fristlose Kündigung währe. Ich versteh nicht wie man im eindeutigen Fehlverhalten des AN noch irgendetwas konstruiren will um den AN zu helfen. Ich nehme doch an dass der Fall vom Supermarkt Aktenkundig gemacht wurde. Oder?
02.08.2010 um 18:33 Uhr
Tachauch, handelt es sich um einen Diebstahl außerhalb des Beschäftigungsbetriebes und der Arbeitszeit, kann dieser eine Kündigung grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn sich daraus gleichwohl Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben. Also im Vertrauensbereich. Demnach wird wohl ein Richter entscheiden müssen.
03.08.2010 um 14:07 Uhr
Wir hatten mal eine Art "Ehrenkodex" im Gremium, wonach wir einer AG-seitigen Entlassung grundsätzlich nicht zugestimmt haben, egal was (es sei denn natürlich, ein Kapitalverbrechen hätte erwiesenermaßen vorgelegen). Denn woher habt Ihr denn die Informationen über den Diebstahl? Vom AG? Vom MA? Von Dritten? Wer von Euch will dem Richter vorgreifen?? Alleine die Gefahr, jemanden zu Unrecht zum Verlust des Arbeitsplatzes zu verurteilen, rechtfertigt schon mal den Widerspruch. Dann muss bis zum rechskräftigen Urteil erst mal der AG weiterzahlen, was eventuell den überhaupt nicht beteiligten Kindern des Beschuldigten zu Gute kommt (so er welche hat). Also nicht den Oberlehrer-Zeigefinger heben, sondern ruhig, sachlich, vernünftig abwarten, was da rauskommt, und bis dahin: Widerspruch. Solltet Ihr Euch dazu einfach nicht durchringen können, weil die Zahl der Oberlehrer im Gremium so groß ist: Frist verstreichen lassen. Zählt zwar wie eine Zustimmung, hat nur eine ganz andere Außenwirkung.
Verwandte Themen
Falsche Anschuldigungdurch Vorgesetzten wegen Diebstahl _ Klage wegen Verleumdung ?
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen wurde einem MA ein Diebstahl unterstellt, der Vorgesetzte hat diese Info von einem anderen MA erhalten und gleich die Personalabteilung eingeschaltet. Unser Per
Diebstahl in der Kantine - welche Überwachungsmethode empfiehlt sich?
ÄlterWir haben folgendes Problem: Wir werden morgens von einem Bäcker beliefert, welcher um ca. 7 Uhr die Ware in der Kantine abstellt. Da unsere "Kantinenfrau" erst um 7:30 Uhr kommt, ist die Ware bis da
Außerordentliche Kündigung wg. Diebstahl - wie soll sich der BR verhalten?
ÄlterHallo zusammen ein Kollege ist beim Diebstahl erwischt worden, Kripo wurde hinzugezogen durch PA zur Beweissicherung. Danach erfolgte eine Hausdurchsuchung durch die Kripo, wo auch noch "Sachen" ge
Mitbestimmung bei Arbeitsanweisungen (Diebstahl)
ÄlterDa in letzter Zeit bei uns im Betrieb vermehrt Diebstahl gegen den Arbeitgeber begangen wird hat dieser nun eine Arbeitsanweisung herrausgegeben die jeder Mitarbeiter unterschreiben soll. In dieser An
Direktionsrecht/§106 GewO oder doch einfach nur Machtgehabe???
ÄlterHallo zusammen, haben da ein Problemchen mit dem AG. Hier genauer mit dem Pflegedirektor in unserer Klinik. Zur Situation: Dem AG ist seit über 6 Wochen bekannt, das ein Dienst (24h Bereitschaftsd