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Diebstahl im Dienst

T
Tachauch
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wieder einmal ratsuchend,wende ich mich an euch, folgender sachverhalt:kolleg. mit dienstfahrzeug, im dienst(dienstkleidung) begeht diebstahl in supermarkt. fehlverhalten = rufschändung des AG wie verhalten wir uns als BR? kündigung zustimmen oder empfehlung an Arbeitgeber warum nur abmahnung? wie können wir eine Kündigung abwenden. wir bräuchten ein paar denkanstöße. danke

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

02.08.2010 um 18:23 Uhr

Hallo, Frist verstreichen lassen. Diebstahl in Dienstkleidung und Dienstfahrzeug ist für den Arbeitgeber gerade keine Werbung. Wenn das nicht sogar ein grund für eine fristlose Kündigung währe. Ich versteh nicht wie man im eindeutigen Fehlverhalten des AN noch irgendetwas konstruiren will um den AN zu helfen. Ich nehme doch an dass der Fall vom Supermarkt Aktenkundig gemacht wurde. Oder?

R
ridgeback

02.08.2010 um 18:33 Uhr

Tachauch, handelt es sich um einen Diebstahl außerhalb des Beschäftigungsbetriebes und der Arbeitszeit, kann dieser eine Kündigung grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn sich daraus gleichwohl Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben. Also im Vertrauensbereich. Demnach wird wohl ein Richter entscheiden müssen.

H
HansgertRulert

03.08.2010 um 14:07 Uhr

Wir hatten mal eine Art "Ehrenkodex" im Gremium, wonach wir einer AG-seitigen Entlassung grundsätzlich nicht zugestimmt haben, egal was (es sei denn natürlich, ein Kapitalverbrechen hätte erwiesenermaßen vorgelegen). Denn woher habt Ihr denn die Informationen über den Diebstahl? Vom AG? Vom MA? Von Dritten? Wer von Euch will dem Richter vorgreifen?? Alleine die Gefahr, jemanden zu Unrecht zum Verlust des Arbeitsplatzes zu verurteilen, rechtfertigt schon mal den Widerspruch. Dann muss bis zum rechskräftigen Urteil erst mal der AG weiterzahlen, was eventuell den überhaupt nicht beteiligten Kindern des Beschuldigten zu Gute kommt (so er welche hat). Also nicht den Oberlehrer-Zeigefinger heben, sondern ruhig, sachlich, vernünftig abwarten, was da rauskommt, und bis dahin: Widerspruch. Solltet Ihr Euch dazu einfach nicht durchringen können, weil die Zahl der Oberlehrer im Gremium so groß ist: Frist verstreichen lassen. Zählt zwar wie eine Zustimmung, hat nur eine ganz andere Außenwirkung.

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