Wie viele Schulungen pro Jahr sind vertretbar?
In unserem Betrieb musste der BR neu gewählt werden und ist seit Mitte des Jahres im Amt. Wir sind 11 Betriebsräte, von denen 7 neu sind. Ein Mitglied ist besonders aktiv und hat schon BR I und II kompakt besucht und möchte im nächsten Jahr ArbR I, ArbR II, Öffentlichkeitsarbeit I, Öffentlichkeitsarbeit II buchen. Das Mitglied ist auch in einem Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit des BR. Kann der AG sagen, dass es zu viele Schulungen sind? Die Frage ist bestimmt nicht neu, aber im Fitting habe ich nichts dazu gefunden.
Community-Antworten (4)
22.10.2015 um 12:04 Uhr
Es gibt Schulungen über die braucht man nicht diskutieren, das sind die Grundlagen. Dazu zählen BetrVG I,II,III und auch ArbR I,II,III; da können alle BR hin (und sollten auch). Dann gibt es noch die anderen Schulungen über die man reden muss, sicherlich ist für ein BR welches in der Öffentlichkeitsarbeit tätig ist eine solche Schulung erforderlich. Wenn das euer Gremium auch so sieht, dann sollte es ja kein Problem sein das zu beschließen und dem AG ordnungsgemäß mitzuteilen. Komisch wird es wenn noch viel mehr von euch zu dem öffentlichkeitsdings wollen, das wäre unter Umständen nicht vertretbar. Wie groß seid ihr? Euer Kollege der so aktiv ist sollte das aber wissen (wobei ich nicht weis was eine "kompakt" Schulung ist.
Euer Kollege ist nicht besonders aktiv sondern der wünschenswerte Idealfall - nehmt euch ein Beispiel.
22.10.2015 um 12:07 Uhr
Ja Aleksander und Du hast noch kein BR1 Seminar gemacht? ;-)
22.10.2015 um 13:20 Uhr
Das Gesetz ist in so fern eindeutig. Es spricht von keiner Zahl sondern von den "erforderlichen" Schulungen.
Dazu gibt es dann natürlich Rechtsprechung (siehe Fitting) Das BAG sagt Grundseminare sind erforderlich - es gibt aber hierzu keinen zeitlichen Rahmen.
Der BR beschließt die Seminare. Mein Rat: Bremst nicht den Wissensdurst Eurer Kollegen. Der Gesetzgeber hat gewusst, dass BR-Arbeit Geld kostet, dass der AG zu tragen hat. Für den AG sind es Betriebskosten mit allen Folgen (Stichwort: Steuern)
22.10.2015 um 22:13 Uhr
Zu der Erforderlichkeit ist alles gesagt. Ich finde: wenn ein Betriebsrat aktiv ist, dann wendet er das Gelernte auch an und mir kommt es eher befremdlich vor, wenn Betriebsräte in der ersten Amtszeit nicht mal die Hälfte der Grundschulungen absolvieren.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
Eilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten
Hallo zusammen, Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe. Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitne
Schulungen - wie viele Schulungen darf man im Jahr als BR machen?
Hallo, wie viele Schulungen (BR-Schulungen) darf man im Jahr als BR machen, ohne Probleme zu kriegen?
Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
Hallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht