Erstellt am 22.10.2015 um 10:04 Uhr von Fragenmann
Es gibt Schulungen über die braucht man nicht diskutieren, das sind die Grundlagen.
Dazu zählen BetrVG I,II,III und auch ArbR I,II,III; da können alle BR hin (und sollten auch).
Dann gibt es noch die anderen Schulungen über die man reden muss, sicherlich ist für ein BR welches in der Öffentlichkeitsarbeit tätig ist eine solche Schulung erforderlich.
Wenn das euer Gremium auch so sieht, dann sollte es ja kein Problem sein das zu beschließen und dem AG ordnungsgemäß mitzuteilen.
Komisch wird es wenn noch viel mehr von euch zu dem öffentlichkeitsdings wollen, das wäre unter Umständen nicht vertretbar. Wie groß seid ihr?
Euer Kollege der so aktiv ist sollte das aber wissen (wobei ich nicht weis was eine "kompakt" Schulung ist.
Euer Kollege ist nicht besonders aktiv sondern der wünschenswerte Idealfall - nehmt euch ein Beispiel.
Erstellt am 22.10.2015 um 10:07 Uhr von moreno
Ja Aleksander und Du hast noch kein BR1 Seminar gemacht? ;-)
Erstellt am 22.10.2015 um 11:20 Uhr von gironimo
Das Gesetz ist in so fern eindeutig. Es spricht von keiner Zahl sondern von den "erforderlichen" Schulungen.
Dazu gibt es dann natürlich Rechtsprechung (siehe Fitting) Das BAG sagt Grundseminare sind erforderlich - es gibt aber hierzu keinen zeitlichen Rahmen.
Der BR beschließt die Seminare. Mein Rat: Bremst nicht den Wissensdurst Eurer Kollegen. Der Gesetzgeber hat gewusst, dass BR-Arbeit Geld kostet, dass der AG zu tragen hat. Für den AG sind es Betriebskosten mit allen Folgen (Stichwort: Steuern)
Erstellt am 22.10.2015 um 20:13 Uhr von sonderling
Zu der Erforderlichkeit ist alles gesagt. Ich finde: wenn ein Betriebsrat aktiv ist, dann wendet er das Gelernte auch an und mir kommt es eher befremdlich vor, wenn Betriebsräte in der ersten Amtszeit nicht mal die Hälfte der Grundschulungen absolvieren.