Erstellt am 27.05.2008 um 09:34 Uhr von pit47
Hallo deinur,
soviele wie erforderlich sind. Siehe auch Kommentar von DKK zum § 37 Abs.6 BetrVG ab Rn 91.
Erstellt am 27.05.2008 um 09:56 Uhr von pirat
@ deinur,
ergänzend zu pit47, immer mit der Promisse der verantwortlichen, Notwendigkeit auf betriebliche Belange.
weiter Argumentationshilfen gefällig....ein Blick lohn sich...
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Erstellt am 27.05.2008 um 10:24 Uhr von Kölner
@deinur
Wenn man Deine Frage "einfach nur liest", könnte einen AG stutzig machen und Du könntest Dich genötigt sehen, die Motivation Deiner Schulungsquantität hinterfragen.
Erstellt am 27.05.2008 um 11:31 Uhr von deinur
Wir wollen einige notwendige Seminare besuchen und wollten im Vorfeld abklären, ob die GF uns dies verbieten könnte.
Erstellt am 27.05.2008 um 11:38 Uhr von Immie
@deinur
"notwendige" war das Stichwort.
Also:-)
Erstellt am 27.05.2008 um 12:20 Uhr von see-see
Der BR muss einen entsprechenden Beschluss fassen und diesen dem AG mitteilen. Das ist wichtig! Z.B.: "Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom soundsovielten beschlossen, dass Herr x und Frau Y das Seminar soundso besuchen werden." Dazu noch Datum und der Hinweis, dass die betrieblichen Belange bei der Auswahl von Termin und Seminar berücksichtigt worden sind. Bei der Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass das Thema auch auf der Tagesordnung der Sitzung erscheint. Und wenn der BR beschließt, dass das Seminar erforderlich ist, wird es für den AG schwer, das zu widerlegen.
Erstellt am 27.05.2008 um 13:32 Uhr von waschbär
@deinur,
wenn du keine Probleme haben möchtest, bist du im Betriebsrat falsch, oder aber hast eine sehr gelbe Betriebsratseinstellung .
dann bekommst du nie Probleme, gibt BRs die bekommen dann sogar Seminare ohne "notwendigkeit".
mhh. habe ich selber schon mal getroffen solche BRMS.... !
mal ein tipp der auch klatt durch geht. beim Betreiber von Seminaren bekommst du immer unterstüzung zu dem Thema, oft sogar geben sie dir Formulare wo schon das meiste für den AG vermerkt ist.
siehe auch viele tips unter http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/
dann musst du nicht mehr rätzeln was wieso notwendig ist.