Wie viele Betriebsrätinnen dürfen auf eine Schulung
Liebe KollegInnen, von unserem 11er Gremium wollen drei auf dieselbe Veranstaltung, nämlich Tag der Betriebsrätin 2020 (Oktober, Berlin). Der BR hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst und kommuniziert. Der AG weigert sich bislang, die Anmeldungen zu genehmigen, er meint, dass eine Betriebsräting ja wohl genug sei, sie könne den anderen ja berichten. Wir finden das nicht, zumal bei der Tagung Workshops angeboten werden, die z.T. parallel laufen. Was können wir tun? Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
15.12.2019 um 14:06 Uhr
Lese dir das mal dazu durch: https://www.dgb-bildungswerk.de/betriebsratsqualifizierung/hinweise-zur-freistellung#faq4 Kleiner Auszug aus den obrigen Link: "Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage und der personellen Auswahl nicht für ausreichend berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann die Einigungsstelle anrufen, § 37 Abs. 6 S. 4 BetrVG."
Edit: oder noch besser, direkt mit Argumentationshilfen: https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/argumentationshilfen
Kleiner Auszug aus dem Link: "6. Einwand: "Ein Betriebsratsmitglied pro Seminarthema reicht – das erworbene Wissen kann im Betriebsratsgremium weitergegeben werden."
Ihr Argument: Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit können nicht durch "stille Post" erworben, sondern müssen qualifiziert vermittelt werden. Deshalb hat jedes Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch und muss sich nicht auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere Betriebsratsmitglieder verweisen lassen (BAG vom 15. 5. 86, DB, 2496)."
15.12.2019 um 14:29 Uhr
@ UliPK Hier scheint es sich aber nicht um ein Seminar zu handeln, sondern um eine Tagung. Wundert mich das der AG dann überhaut für 1 Person genehmigt.
15.12.2019 um 14:49 Uhr
Auf der Website des Anbieters steht: "Der Besuch der Fachtagung ist gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen." @Dummerhund: es ist also eine Fachtagung...
15.12.2019 um 14:54 Uhr
Na denn. Dann hätte auch jedes BRM Anspruch, wenn das Gremium den entsprechenden Beschluss gefasst hat.
15.12.2019 um 17:11 Uhr
@Dummerhund Jepp, hatte vor meiner Antwort geschaut ob es über den § 37 Abs. 6 BetrVG zu machen ist.
15.12.2019 um 23:03 Uhr
kann nur berichten was unser ArbG und unser LAG aus solchen Fachtagungen macht: Es handelt sich nicht um ein Grundlagenseminar, da dafür die BetrVG und ArbR Seminare abschließend sind. Damit bleibt nur eine mögliche Schulung für Spezialthemen und damit max 1 bzw. bei größeren Gremien 2 BRM und das auch nur, soweit die Kenntnisse nicht bereits durch entsprechende Seminare vermittelt wurden.
16.12.2019 um 01:48 Uhr
Ich persönlich halte von nix bis garnix von solchen Fachtagungen und bezweifle auch den Schulungseffekt. Bin selbst unentgeltlich mal auf so einer Tagung gewesen. Es wurde von vorne ein bisschen was erzählt. Betriebsräte haben sich untereinander ausgetauscht. Und da die ganze Veranstaltung auch noch im hohen Norden in einer Brauerei statt fand...….unschuldiggugg. Aber nu ja, muss jedes Gremium für sich entscheiden.
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