Erstellt am 15.12.2019 um 13:06 Uhr von UliPK
Lese dir das mal dazu durch:
https://www.dgb-bildungswerk.de/betriebsratsqualifizierung/hinweise-zur-freistellung#faq4
Kleiner Auszug aus den obrigen Link:
"Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage und der personellen Auswahl nicht für ausreichend berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann die Einigungsstelle anrufen, § 37 Abs. 6 S. 4 BetrVG."
Edit:
oder noch besser, direkt mit Argumentationshilfen:
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/argumentationshilfen
Kleiner Auszug aus dem Link:
"6. Einwand: "Ein Betriebsratsmitglied pro Seminarthema reicht – das erworbene Wissen kann im Betriebsratsgremium weitergegeben werden."
Ihr Argument:
Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit können nicht durch "stille Post" erworben, sondern müssen qualifiziert vermittelt werden. Deshalb hat jedes Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch und muss sich nicht auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere Betriebsratsmitglieder verweisen lassen (BAG vom 15. 5. 86, DB, 2496)."
Erstellt am 15.12.2019 um 13:29 Uhr von Dummerhund
@ UliPK
Hier scheint es sich aber nicht um ein Seminar zu handeln, sondern um eine Tagung. Wundert mich das der AG dann überhaut für 1 Person genehmigt.
Erstellt am 15.12.2019 um 13:49 Uhr von Aleksander
Auf der Website des Anbieters steht: "Der Besuch der Fachtagung ist gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen." @Dummerhund: es ist also eine Fachtagung...
Erstellt am 15.12.2019 um 13:54 Uhr von Dummerhund
Na denn. Dann hätte auch jedes BRM Anspruch, wenn das Gremium den entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Erstellt am 15.12.2019 um 16:11 Uhr von UliPK
@Dummerhund
Jepp, hatte vor meiner Antwort geschaut ob es über den § 37 Abs. 6 BetrVG zu machen ist.
Erstellt am 15.12.2019 um 22:03 Uhr von ganther
kann nur berichten was unser ArbG und unser LAG aus solchen Fachtagungen macht: Es handelt sich nicht um ein Grundlagenseminar, da dafür die BetrVG und ArbR Seminare abschließend sind. Damit bleibt nur eine mögliche Schulung für Spezialthemen und damit max 1 bzw. bei größeren Gremien 2 BRM und das auch nur, soweit die Kenntnisse nicht bereits durch entsprechende Seminare vermittelt wurden.
Erstellt am 16.12.2019 um 00:48 Uhr von Dummerhund
Ich persönlich halte von nix bis garnix von solchen Fachtagungen und bezweifle auch den Schulungseffekt. Bin selbst unentgeltlich mal auf so einer Tagung gewesen. Es wurde von vorne ein bisschen was erzählt. Betriebsräte haben sich untereinander ausgetauscht. Und da die ganze Veranstaltung auch noch im hohen Norden in einer Brauerei statt fand...….unschuldiggugg.
Aber nu ja, muss jedes Gremium für sich entscheiden.