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Grund für Ablehnung des BR zur Einstellungen

F
Flohster19
Jan 2023 bearbeitet

Guten Tag, Mein Freund hatte neulich ein Bewerbungsgespräch. Daraufhin erhielt er folgende Aussage: wir möchten Sie gerne einstellen, brauchen jedoch noch die Zustimmung des Betriebsrates. Im Anschluss erhielt mein Freund ein Gehaltsangebot. Dann konnte der Betriebsrat nicht tagen, dann kam Weihnachten und Neujahr. Fünf Wochen nach dem Gehaltsangebot kam dann die Mitteilung dass der Betriebsrat die Einstellung verweigert hat. Nun meine Fragen: Darf der Betriebsrat nach so einer langen Wartezeit die Einstellung überhaupt noch verhindern? Hat man als Person das Recht die Gründe zu erfragen? Ist ein schriftliches Gehaltsangebot schon irgendwie vetraglich, also kann man sich aif dieses Angebot rechtlich in irgend einer Weise berufen?

Vielen Dank schonmal im Voraus

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Community-Antworten (4)

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Erbsenzähler

17.01.2023 um 14:57 Uhr

Sobald der Betriebsrat informiert wurde beginnt ab den Folgetag eine siebentägige Frist. Ist die Verstrichen hat der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht verwirkt.

G
ganther

17.01.2023 um 15:05 Uhr

aus dem Gehaltsangebot kannst du kaum etwas ableiten

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RudiRadeberger

17.01.2023 um 15:18 Uhr

Der Betriebsrat kann die Einstellung nicht verweigern, sondern nur seine Zustimmung. Diese kann sich der AG ggf. beim Arbeitsgericht ersetzen lassen, vorausgesetzt er hat tatsächlich Interesse. Diese Aussage in eine Ablehnung zu schreiben, halte ich für ziemlich schwach.

C
celestro

17.01.2023 um 15:19 Uhr

"Darf der Betriebsrat nach so einer langen Wartezeit die Einstellung überhaupt noch verhindern?"

siehe Post von Erbsenzähler ... ABER ... das ist die rein rechtliche Seite. Niemand weiß genau, wann die Anhörung an den BR ging. Und selbst wenn man das wüsste ... der AG darf sich auch noch länger vom "Urteil" des BR beeinflussen lassen.

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