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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung : Ablehnung durch den BR ?

W
Wiebke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo-eine Frage an Euch mit der Bitte um Hilfe In unserem Betrieb sll ein neuer Supervisor eingestellt werden. Wir haben bereits 3, deren Gehalt liegt zwischen 1900.- und 2200.-€. Die neue Supervisorin soll gleich 2800.-€ bekommen.Die alten machen teilweise ihren Job schon seit 5 Jahren und wenn sie nach einer Gehaltserhöhung fragen wird dies abgelehnt mann habe kein Geld für Gehaltsanpassungen. Und jetzt eine neue mit einstiegs Gehalt 2800.-€ Können wir da etwas dagen tun? Und wenn ja was. Bitte um Hilfe Danke

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Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

13.06.2007 um 10:45 Uhr

Tarifvertrag? Einstufungskriterien?

Oder schau einfacvh mal bei WAF :-) http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053199.php

K
Kölner

13.06.2007 um 11:28 Uhr

@Wiebke Vermutlich lacht sich der AG tot über Eure Ablehnung, die so ganz nebenbei auch kein Ablehnungsgrund darstellt: Es gibt keinen Kollegen/keine Kollegin, die einen NAchteil durch die Einstellung hat. Zumal ja auch § 105 GewO gilt.

H
Hapezo

13.06.2007 um 11:39 Uhr

Hallo Wiebke, der BR sollte doch in der Regel vom Arbeitgeber das schriftliche Einstellungsersuchen bekommen um im Gremium eine Entscheidung treffen zu können. Darin geregelt sollte auch die Eingruppierung sein. Wenn die Vergütung der Stelle gegenüber den bisherigen Supervisoren enorm abweicht dann ist doch gegenüber dem Arbeitgeber die Frage nach dem Warum, erlaubt. Habt IHR einen Tarifvertrag ? Soll die NEUE eventuell eine Teamleiterfunktion einnehmen ? Da stehen Fragen im Raum die vor der Entscheidung des BR zu klären wären. Habt IHR keinen Tarifvertrag kann der Chef die Höhe der Vergütung selbst festlegen.

K
Kölner

13.06.2007 um 11:43 Uhr

@Hapezo Ist denn die Einstellung des AN selbst unter den von Dir angegebenen Kriterien/Eventualfällen ablehnbar? Wohl nicht!

H
Hapezo

13.06.2007 um 15:32 Uhr

Hallo Kölner, Ein klares NEIN, die Einstellung ist nur nach den bekannten Kriterien ablehnbar aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber würde vielleicht Antworten bringen auf die Fragen des BR. Der BR sollte den Arbeitgeber auf die eventuelle Schieflage der Bezahlung aufmerksam machen. Vielleicht geht dieser bei späteren Einstellungen behutsamer mit der Eingruppierung NEUER MITARBEITER um.

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