Erstellt am 13.06.2007 um 08:45 Uhr von betriebsratten
Tarifvertrag? Einstufungskriterien?
Oder schau einfacvh mal bei WAF :-)
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053199.php
Erstellt am 13.06.2007 um 09:28 Uhr von Kölner
@Wiebke
Vermutlich lacht sich der AG tot über Eure Ablehnung, die so ganz nebenbei auch kein Ablehnungsgrund darstellt: Es gibt keinen Kollegen/keine Kollegin, die einen NAchteil durch die Einstellung hat.
Zumal ja auch § 105 GewO gilt.
Erstellt am 13.06.2007 um 09:39 Uhr von Hapezo
Hallo Wiebke,
der BR sollte doch in der Regel vom Arbeitgeber das schriftliche Einstellungsersuchen bekommen um im Gremium eine Entscheidung treffen zu können. Darin geregelt sollte auch die Eingruppierung sein. Wenn die Vergütung der Stelle gegenüber den bisherigen Supervisoren enorm abweicht dann ist doch gegenüber dem Arbeitgeber die Frage nach dem Warum, erlaubt. Habt IHR einen Tarifvertrag ?
Soll die NEUE eventuell eine Teamleiterfunktion einnehmen ? Da stehen Fragen im Raum die vor der Entscheidung des BR zu klären wären. Habt IHR keinen Tarifvertrag kann der Chef die Höhe der Vergütung selbst festlegen.
Erstellt am 13.06.2007 um 09:43 Uhr von Kölner
@Hapezo
Ist denn die Einstellung des AN selbst unter den von Dir angegebenen Kriterien/Eventualfällen ablehnbar? Wohl nicht!
Erstellt am 13.06.2007 um 13:32 Uhr von Hapezo
Hallo Kölner,
Ein klares NEIN, die Einstellung ist nur nach den bekannten Kriterien ablehnbar aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber würde vielleicht Antworten bringen auf die Fragen des BR. Der BR sollte den Arbeitgeber auf die eventuelle Schieflage der Bezahlung aufmerksam machen. Vielleicht geht dieser bei späteren Einstellungen behutsamer mit der Eingruppierung NEUER MITARBEITER um.