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Einstellung trotz Ablehnung des BR

J
janakel
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

wir arbeiten im der Patientenberatung und werden nach TVÖD Bund gezahlt. ES besteht eine Fördermittelvereinbarung nach der Hochschulabsolventen nach den Vorgaben des TVÖD eingestuft werden müssen. Die neue Kollegin sollte für die psycho-soziale Beratung eingestellt werden, aber 2 Entgeltstufen unter den bereits vorhandenen Kollegen liegen. Begründung AG: "Die neue Kollegin hätte aktuell nur den Bachelor und wäre erst im Sommer 2019 mit dem Masterabschluss fertig. Bedingung für die Position ist laut Ausschreibung aber nur ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Das sehen wir Bachelor-Abschluss erfüllt und haben einer Benachteiligung in der Vergütung nicht zugestimmt. Dennoch fing heute die Kollegin an. Der Arbeitgeber hat offensichtlich die Verweigerung der BR Zustimmung ignoriert. Was wäre der nächste Schritt?

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

01.02.2019 um 17:19 Uhr

sich als BR schulen zu lassen

S
samira

01.02.2019 um 17:35 Uhr

Einstellung und Eingruppierung sind zwei getrennte Vorgänge.

Wenn Ihr der Eingruppierung nicht zugestimmt habt, kann die Einstellung trotzdem stattfinden. Der AG müsste dann nur noch das Zustimmungsersetzungsverfahren für die Eingruzppierung durchführen - was dann sehr häufig nicht geschieht.

N
nicoline

01.02.2019 um 19:42 Uhr

aber 2 Entgeltstufen unter Handelt es sich tatsächlich um EntgeltSTUFEN, oder um EntgeltGRUPPEN?

was dann sehr häufig nicht geschieht. Was dann der BR aber nicht hinnehmen muss

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