Erstellt am 23.08.2006 um 22:39 Uhr von Rollie
Das heißt, ihr würdet auch keine Mitarbeiter un Teilzeit einstellen, da diese ja keine Vollzeit arbeiten ?
Kölner würde möglicheweise sein Zitat einwerfen "Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil"
Ihr wollt die Gleichberechtigung für die Mitarbeiter, die bei ihrer Einstellung nicht auf vergleichbare Arbeitsbedingungen gepocht haben, wie nun der Subunternehmer ?
Möglicherweise wird der AG auf den Subunternehmer verzichten und die entgangene Entlastung auf dem Rücken der bestehenden Mitarbeiter austragen.
Erstellt am 24.08.2006 um 08:27 Uhr von paula
handelt es sich überhaupt um eine einstellung nach § 99 BetrVG? bei einem subunternehmer kann das ggf. strittig sein. es kommt darauf an, ob der AN in den betriebsablauf eingegliedert ist und euer AG den subunternehmer wie einen eigenen AN anweisen kann.
Erstellt am 24.08.2006 um 09:15 Uhr von tramdriver
Im Nahverkehr gibt es Fahrpläne. Die Fahrpläne sind einzuhalten. Insofern wird der "Subunternehmer" den Anweisungen des AG folgen müssen. Welchen Sinn hätte die Einstellung sonst?
Erstellt am 24.08.2006 um 09:19 Uhr von Rollie
Es wäre aber auch möglich, das sich AG und Sub auf bestimmteRouten geeinigt haben, die weder Nacht- noch Wochenendfahrten beinhalten.
Erstellt am 24.08.2006 um 19:58 Uhr von harry
zu Rollie
Natürlich haben wir auch TZ´ler, diese arbeiten jedoch sämtliche Schichten und an allen Tagen.
Außerdem hat dies ja nichts mit meiner Frage zu tun
Wenn jetzt alle unserer 50 Beschäftigten ankämen, und Ihre Wünsche äußerten,
wäre der Fahrdienst nicht lange aufrecht zu erhalten.
Nichts für ungut, aber das ist typisches Gewerkschaftsgeschwätz.
Wenn wir den SUB zulassen mit seinen Bedingungen, tragen wir dies auch auf den Rücken unserer Beschäftigten aus.
harry