In unserem Betrieb(Bus Nahverkehr) soll ein neuer Arbeiter von AG Seite aus als Subunternehmer eingestellt werden. Kann aber nur Werktags, und auch nur Frühschicht arbeiten. wir als BR wollen dieser Einstellung nicht zustimmen, da wir die Gleichberechtigung jedes einzelnen gefärdet sehen, die auch Sonn-/ Feiertags und Nachtschichten arbeiten müssen.
Gibt es sonst noch Kriterien, auf die wir uns berufen können?