Erstellt am 23.03.2007 um 08:47 Uhr von Jube
Ist schwierig, darauf zu antworten, wenn Du es nicht benennst, auch wenn ich verstehe, warum Du es nicht tust. Ich liefere dennoch mal einfach ein paar Ideen.
FASI=>Gefährdung ander AN, evtl. Störung des Betriebsfriedens wegen möglicher Gerüchteküche bez. evtl. Gefahr der Gefährdung.
Erstellt am 23.03.2007 um 08:57 Uhr von sphinx
@Engelchen,
"...nicht verantwortbar aus gesundheitlicher Sicht hier zuzustimmen..."
meinst du der AN ist gesundheitlich zu beeinträchtigt für die geplante Tätigkeit?
Dann könnt ihr ja Bedenken äüssern, aber überlasst es dem AN und seinem Arzt, ob er der Tätigkeit gewachsen ist.
LG
Erstellt am 23.03.2007 um 16:25 Uhr von engelchen
Danke erst mal für die Antworten,
- Gefährdung anderer AN kann man ausschließen, trifft nicht zu;
- gesundheitlich im moment nicht; aber die Vorgeschichte lt. Lebenslauf läßt die sehr berechtigte Vermutung zu, dass bei starker Belastung(Vollzeitbeschäftigung) Gefahr für Ihn besteht.
ja es ist schwierig, zumal 3 Bewerber anfangs zur Auswahl standen, 2 davon mittlerweile einen neuen Job gefunden haben und somit einer übrig blieb, aber eben genau der "ungünstigste" Bewerber. Somit wurden wir heute kurzfristig erneut mit dem Thema konfrontiert.
Unsere Entscheidung war nun folgende: Wir stimmten in einer schnell einberufenen Sitzung unter von uns gestellten Bedingungen zu ( mind 1 freier Tag in der Woche, Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeiten durch häufige Kontrollen unsererseits). Die Arbeitsstätte ist ein Freibad.
Allerdings weiß ich nicht ob die GL darauf eingehen muß oder kann...
Somit denken wir, im Falle ...x... dass wir von unserer Seite die Bedenken gut formuliert haben und naja ich sag mal abgesichert sind.
Denn letzten Endes obliegt uns ja auch die allgemeine Aufgabe des UNfall- bzw. Arbeitsschutzes.