Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema §99.
wir haben heute in unserer BR-Sitzung eine Entscheidung fällen müssen, Einstellung einer Vollzeitkraft allerdings als Saisonarbeiter. Dabei wurde uns der Lebenslauf mit zur Verfügung gestellt. Nun standen darin Dinge, die ich hier nicht nennen kann, nur soviel es war unserer Meinung nach nicht verantwortbar aus gesundheitlicher Sicht hier zuzustimmen.
Aber im § 99 stehen bei Ablehnung in den aufgeführten Punkten keine brauchbaren Dinge drin...?
Wie verhält man sich in diesem speziellen Fall nun ?
Gibt es einen anderen § oder anhand anderer Gesetze ....?
Vielen Dank für eventl. Antworten