In unserem Hause besteht eine mündl. Vereinbarung (Direktion/BR), dass Familieangehörige nicht in der Abteilung arbeiten dürfen in denen der/die andere Familienangehörige/Lebenspartner/in als Abteilungsleitung zuständig ist. Nun haben wir die Stellungnahme auf dem Tisch, dass ein Ehemann in die Abteilung in der seine Ehefrau als Abteilungsleiterin tätig ist eingestellt werden soll. Bei der Einstellung des Ehemannes ist damit zu rechnen, dass andere Mitarbeiter/innen wohl in ihrer Meinungsäusserung untereinander eingeschränkt werden, da sie damit rechnen müssen, dass der Ehemann am Abend mit seiner Ehefrau darüber spricht. Daneben erscheint es uns auch aus Korruptionsgründen nicht ratsam der Einstellung zuzustimmen. Aus welchem Gründen können wir ablehnen? Evtl. aus der Regelungsabrede heraus, oder anderen Gründen?