BR-Seminar Hotelkosten vorstrecken
BR hat Beschluss gefasst, dass Betriebsratsmitglied ein Grundlagenseminar besucht. AG stimmt zu, weigert sich aber die Kostenübernahmeerklärung für die Hotelkosten zu unterschreiben, das könnte das BR-Mitglied ja über die Reisekostenabrechnung zurückfordern. War früher nie so, aber neuer Personalleiter.
Irgendwelche Argumentationshilfen dagegen? Gerichtsurteile o.ä.? BR-Mitglied sieht es nicht wirklich ein, 2 x über 500€ in Vorkasse zu treten.
Community-Antworten (4)
16.09.2015 um 20:09 Uhr
Ich würde dem Personalleiter als BR-Vorsitz mitteilen, dass ich den Punkt "Beauftragung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht zur gerichtlichen Durchsetzung der Kostenübernahme ..." auf die nächste Tagesordnung gesetzt habe. Sollte nicht bis zum Sitzungstermin die Kostenübernahme unterschrieben sein, beauftragt ihr einen Anwalt eurer Wahl. Dieser wird euch auch sicher bei der Formulierung der notwendigen Beschlüsse helfen und sich ein Loch in den Bauch freuen, wie wenig Arbeit er damit haben und wie leicht er in diesem Fall gewinnen und Geld verdienen wird.
Danach wird euch der neue Personalleiter erheblich ernster nehmen.
16.09.2015 um 23:46 Uhr
Wie sieht es denn mit sonstigen Dienstreisen aus? Was steht in der Reiserichtlinie Eures Betriebes?
Ansonsten würde ich auch mal mit dem Seminaranbieter reden.
17.09.2015 um 09:33 Uhr
Es kommt darauf an wie Gironimo geschrieben hat, was steht in der Dienstreiseregelung. Da hat sich der Personalleiter bzw. auch der BR dran zu halten.
Sollte das Vorstrecken der Hotelkosten drin stehen dann dürft ihr nicht besser gestellt sein als jeder normale AN im Betrieb. Dann würde ich jedem BRM empfehlen, dass auf Seminar fährt, sich eine Kreditkarte zuzulegen. Die gibt es bei vielen Anbietern auch kostenlos!
17.09.2015 um 20:31 Uhr
Na ich hoffe nicht, dass irgendein BR eine Dienstreiseregelung unterschrieben haben, in der der AN in "Vorkasse" gehen muss....
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