Erstellt am 05.09.2015 um 12:05 Uhr von gironimo
Im § 42 BetrVG heißt es : (...) Die Abteilungsversammlung wird von einem Mitglied des Betriebsrats geleitet, das möglichst einem beteiligten Betriebsteil als Arbeitnehmer angehört.
Wenn dann noch der BR beschlossen hat, dass der Tätigkeitsbericht auch von diesem BR-Mitglied vorgetragen wird, ist der BRV "überflüssig".
Aus meiner Sicht sollten Abteilungsversammlungen aber ebenso wichtig genommen werden wie Betriebsversammlungen (von jedem BR-Mitglied).
Erstellt am 05.09.2015 um 12:26 Uhr von Sonderrechte
Wenn die Mitarbeiter aber den BRV nicht mit dabei haben möchten !
Erstellt am 05.09.2015 um 22:01 Uhr von ganther
bestimmen die das? Wohl kaum!
Erstellt am 06.09.2015 um 15:41 Uhr von Sonderrechte
Die Versammlung wird nicht vom BR veranstaltet sondern vom Abteilungsleiter
Erstellt am 07.09.2015 um 05:57 Uhr von Onkel
Warum möchten die Kollegen aus der Abteilung den BRV den nicht bei der Abteilungsversammlung dabei haben? Diese Frage würde ich mir mal stellen.
Erstellt am 07.09.2015 um 06:40 Uhr von Hoppel
@ Sonderrechte
"Die Versammlung wird nicht vom BR veranstaltet sondern vom Abteilungsleiter"
Da handelt es sich offensichtlich nicht um eine Abteilungsversammlung i.S.d. § 42, 43 BetrVG.
Stellt sich die Frage, ob der BR überhaupt ein Teilnahmerecht hat ...
Sollte es sich um eine "ganz normale" Abteilungsbesprechung handeln, lautet meine Antwort erstmal NEIN.