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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was ist eine Abteilungsversammlung?

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TomTomGo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ich bin erst seit kurzem als Nachrücker im BR. BR1 ist schon gebucht.

Wir hatten eine heiße Diskussion in der Sitzung über das Thema Abteilungsversammlung. BR Versammlung hatten wir dieses Jahr erst 2, dann meinte unsere BRV das wir ja auch 2 Abteilungsversammlung gehabt hätten, die wir dazu zählen können, so das wir dieses Jahr keine mehr abhalten müssen.

Unter Abteilungsbersammlung verstehe ich Ein Unternehmen hat verschiedene und räumlich getrennte Standorte mit nur einem BR. Ein Standort in Hamburg einer in Berlin u.s.w. Und egal in welchem Standort eine Versammlung abgehalten wird, ist es eine Abteilungsversammlung.

Meine BRV meinte Ich arbeite im Handel, mit einer Getränkeabteilung einer Gemüseabteilung und dann noch die Kassenabteilung u.s.w. Jedes mal wenn eine Abteilung eine Versammlung abhält, den BRV und den Geschäftsleiter einläd, zählt es als Abteilungsversammlung, die dann eine BR-Versammlung ersetzen kann.

Für euch ist das vielleicht alles banal, aber über mir machen sich grad riesen "Wolken" auf.

Gruß TomTomGo

5.50807

Community-Antworten (7)

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Lotte

07.10.2008 um 19:48 Uhr

TomTomGo, normalerweise lädt der BR zu seinen Versammlungen ein, nicht die Abteilung und eigentlich hätten dann auch in den anderen Abteilungen Versammlungen durchgeführt werden müssen, sonst hätte der BR ja bei fünf Abteilungen sein Soll schon nach vier Abteilungsversammlungen erfüllt und die fünfte ginge dann im ganzen Jahr leer aus ;-)

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TomTomGo

07.10.2008 um 20:25 Uhr

@Lotte

meine Rede....................................... Aber was ist denn nun eine Abteilungsversammlung?

Ich googel und googel,aber irgendwie find ich nicht das Richtige um dieses Mißverstandene aufzuklären

Gruß TomTomGo

L
Lotte

07.10.2008 um 20:38 Uhr

TomTomGo, hilft Dir mein alter Däubler (10.Auflage)? Zu § 42 unter RN 24: "Abteilungsversammlungen i. S. d. Vorschrift können nur für die Beschäftigten von organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsteilen durchgeführt werden. Der Begriff Betriebsteil nach dieser Vorschrift deckt sich dabei nicht ohne weiteres mit demjenigen, wie er sich aus § 4 ergibt. Er ist vielmehr weiter gefasst (Richardi-Annuß, Rn. 61; Fitting, Rn. 65). Andererseits reicht es aus, wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegt, also der Betriebsteil entweder organisatorisch oder räumlich vom übrigen Betrieb abgegrenzt ist."

Und RN 27: Der BR" entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wird das bejaht, ist der BR allerdings verpflichtet, in jedem Kalenderhalbjahr eine Betriebsversammlung in Form von Abteilungsversammlungen durchzuführen. Er kann dabei auch mehrere organisatorisch oder räumlich abgegrenzte Betriebsteile zu einer Abteilungsversammlung zusammenziehen, sofern die jeweilige Zusammensetzung für die Erörterung der besonderen Belange der beteiligten AN geboten ist (Fitting, Rn. 68). Soweit Abteilungsversammlungen anstelle einer Betriebsversammlung abgehalten werden, sollten sie möglichst gleichzeitig erfolgen."

T
TomTomGo

07.10.2008 um 21:01 Uhr

@Lotte

Fitting und Däubler hab ich natürlich nicht. Warum muß alles immer so kompliziert geschrieben sein ;-(

Aber zumindest hab ich mal einen Anhaltspunkt und in der nächsten Sitzung schau ich mal nach diesen Büchern, sofern wir die haben.

Ich danke dir vielmals

Gruß TomTomGo

RW
rainer w

07.10.2008 um 21:32 Uhr

@TomTomGo Ins Deutsch übersetzt heißt das, das eine Betriebsversammlung bedeutet das alle in dem Betrieb dort teilnehmen dürfen. Eine Abteilungsversammlung ist eine Versammlung an der nur Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung dran teil nehmen. Z. B. Abteiungsversammlung Schlosser; dann nehmen nur die Schlosser in eurem Betrieb an dieser Versammlung teil, so auch für Staplerfahre u.s.w........Und wie gesagt, der BR läd zu dieser Veranstaltung ein und nicht ein Vorgesetzter oder die Mitarbeiter selber. Diese Peronen können den BR nur auffordern eine Abteilungsversammlung einzuberufen. Da aber das gleiche Recht für alle gilt, haben die anderen Abteilungen ja auch das Recht auf eine Abteilungsversammlung. Da der Betriebsratsvorsitzende, der diese Versammlung ja leitet, nicht überall gleichzeitig sein kann, sind Abteilungsversammlungen Zeitnah abzuhalten. Die Anzahl der Betriebs- bzw. Abteilungsversammlung rechnet sich pro Kopf. Das heißt. Jeder Mitarbeiter muß an wenigstes 4 Versammlungen teilnehmen können. Jetzt verstanden???????

T
TomTomGo

07.10.2008 um 22:29 Uhr

@rainer

das war jetzt klar und das heißt, das wir erst 2 BR Versammlungen hatten und nun in Verzug kommen.

Ich danke dir Gruß TomTomGo

R
rasputine

07.10.2008 um 23:15 Uhr

@TomTomGo Vielleicht hilft dir dies auch noch argumentativ - nur anders formuliert: grundsätzlich sind ALLE Mitarbeiter 4mal im Jahr zu informieren - und zwar JEDES Quartal einmal (habt ihr also im Oktober tatsächlich schon eine Versammlung gehabt!??!!)

Können bzw. finden keine Vollversammlungen jedesmal statt, so können auch Abteilungs- oder Teilbetriebsversammlungen stattfinden. Doch wenn in einer Abteilung/Teilbetrieb eine Versammlung stattfindet, so muss auch möglichst zeitnah die restliche Belegschaft mit Infos in separaten Versammlungen zu ihrem Recht kommen.

Rechnerisch könnte das z.B. bedeuten: Entweder 4 Vollversammlungen übers Jahr verteilt - oder bei z.B. 5 Abteilungen/Teilbetrieben dann 2 Vollversammlungen + dann jeweils 5 Teil-Versammlungen (= 10 Teil-Versammlungen).

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