Erstellt am 16.03.2015 um 16:43 Uhr von Dezibel
1. Nein, diese Versammlungen werden ausschließlich zu abteilungsinternen Problemen gemacht.
2. Wie soll das gehen?
3. Da könnt ihr auch eine normale Betriebsversammlung abhalten.
4. Würde ich nicht machen, denn Probleme abstellen muss der AG.
5. Diese Abteilungsversammlungen sollten und werden sicher auch die Ausnahme bleiben. Ihr habt genug andere Baustellen und mit den Betriebsversammlungen ausreichend zu tun.
Erstellt am 16.03.2015 um 16:51 Uhr von Pjöööng
Zu 1. Abteilungsversammlungen an Stelle von Betriebsversammlungen sind nur dann durchzuführen, wenn dies "für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist".
Die Regel sind also Betriebsversammlungen, Abteilungsversammlungen sind die Ausnahme.
Zu 2. Ja, sie sollen möglichst zeitgleich stattfinden.
Zu 3. Dann ist es eben nicht möglich ...
Zu 4. Grundsätzlich ja. Die Frage ist immer, welches Ziel man verfolgt.
Zu 5. Ja, das Betriebsverfassungsgesetz! Schaut mal da rein.
Erstellt am 16.03.2015 um 18:20 Uhr von gironimo
Ich kann durchaus empfehlen, zuweilen auch an Abteilungsversammlungen zu denken. Man ist doch näher mit den Themen bei den Beschäftigten, da man ja konkret auf die Belange der "Abteilung" eingeht.
Dabei muss Abteilung nicht die Abteilung der Betreiebsstruktur sein. Vielmehr fasst Ihr selbst Arbeitnehmergruppen zusammen, die auch betriebsbezogen aus mehreren Abteilungen kommen können; also z.B. Berufsgruppen bezogen - oder alle Verwaltungsarbeitnehmer, alle AT- Mitarbeiter oder wie auch immer. Ganz nach Euren Themen.
Wenn die Abteilungsversammlungen als Ersatz für Betriebsversammlungen gelten sollen, müssen aber alle AN an einer Abteilungsversammlung teilnehmen können. Also in diesem Quartal muss dann der Betrieb flächendeckend mit Abt-V. abgedeckt sein.
Und natürlich finden die Versammlungen nicht zeitgleich nur eben zeitnah statt.
Zur 4. Frage: Das ist dann in der Tat eine Frage, die betriebspolitisch beantwortet werden sollte. Machen kann man viel - allerdings schwört man dann aber u.U. den Konflikt erst so richtig herbei.
Auch hier meine Empfehlung: Kleine Betriebsratsbibliothek Band 3 "Betriebsversammlung -
so wirds gemacht", Fricke Grimberg Wolter, Bund Verlag. Da steht auch was über Abteilungsversammliungen
Erstellt am 16.03.2015 um 18:48 Uhr von Hoppel
@ wieso
"es dürfen ja anstatt von Betriebsversammlungen zwei Abteilungsversammlungen durchgeführt werden."
Das ist so nicht ganz korrekt! Man sollte dann auch den § 42 BetrVG lesen ...
(2) Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist.
Also gibt es bei Euch organisatorisch oder räumlich abgegrenzte Betriebsteile?
Falls ja, müssen besondere Belange erörtert werden?
Falls Du beide Fragen mit einem "Nein" beantworten musst, solltet ihr das Thema "Abteilungs- statt Betriebsversammlung" ganz schnell vergessen > dann haben Betriebsversammlungen stattzufinden!
Erstellt am 16.03.2015 um 19:06 Uhr von Moreno
Jetzt mal ganz ehrlich wenn ein Betriebsrat Abteilungsversammlungen durch führt wen intressiert es welche Themen da angesprochen werden ????
Erstellt am 16.03.2015 um 19:41 Uhr von Hoppel
@ Moreno
"Jetzt mal ganz ehrlich wenn ein Betriebsrat Abteilungsversammlungen durch führt wen intressiert es welche Themen da angesprochen werden ????"
Auch Du solltest erst mal einen Blick in´s BetrVG werfen, bevor Du mit solchen Einwänden kommst!
Wen es interessiert??? Den AG natürlich ...
"§ 43 (2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- UND Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. [...]"
Erstellt am 16.03.2015 um 19:53 Uhr von Moreno
Hoppel komm von Deinem hohen Ross runter Der Ag freut sich doch über die Abteilungsversammlungen und hält schön das Maul oder meinst der sagt oh das waren jetzt aber allgemeine Themen jetzt müsst ihr in Zukunft wieder vier BVs machen? In was für einer Welt lebst Du denn?
Erstellt am 16.03.2015 um 20:00 Uhr von Hoppel
@ Moreno
Ich sagte bereits, dass DU erstmal das BetrVG bemühen solltest, bevor Du völlig haltlose Kommentare von Dir gibst.
So ist zu lesen, dass NUR ZWEI von VIER Betriebsversammlungen im Falle des § 42 BetrVG durch Abteilungsversammlungen ersetzt werden dürfen ... es werden also eher mehr, denn weniger Versammlungen!
Erstellt am 16.03.2015 um 20:12 Uhr von Moreno
Hoppel wo hab ich das Gegenteil behauptet? Steht hier irgendwo von mir das Abteilungsversammlungen alle vier BVs ersetzen...sicher nicht! Also les hier doch die Beiträge bevor du meinst hier mit dem flammenden Schwert BetrVG durch zu hoppeln!
Erstellt am 16.03.2015 um 21:16 Uhr von wieso
unsere letzte BV war im Dezember. Seit dem hat sich nicht so viel getan worüber wir berichten könnten, was interessant wäre um die MA "anzulocken".
Es wird immer geschrieben was man bei der BV alles machen kann aber in der Praxis ist das dann eben doch nicht so einfach. Vor allem wenn die Belegschaft nicht hinter dem BR steht und die BR Kollegen nicht in die Puschen kommt.
Wenns nach dem Gremium geht wollen die gar keine machen. Damit überhaupt was stattfindet hätte ich mich auf Abteilungsversammlungen eingelassen aber wie ich hier lese ist das auch nicht die Lösung.
Jetzt bin ich wirklich ratlos.
Zur Erklärung meiner 4. Frage:
Wir haben einen TV, nachdem sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschn. Verdienst der letzten drei Abrechnungsmonate vor dem Urlaub bemisst. Somit wäre bei MA mit Nachtzuschlag eben dieser auch zu berücksichtigen. Die MA erhalten bei Urlaub aber nur den "Grundlohn". Das würde ich den MA auf der BV gerne mitteilen.
Letztendlich können wie als BR ja nicht kontrollieren, ob korrekt bezahlt wird und wenn die MA nichts davon wissen können diese auch nicht einfordern.
Wie wäre es denn, wenn wir in der BV die Mitarbeiter über den TV informieren? Der TV könnte zwar bei uns eingesehen werden aber bislang hat sich dafür noch keiner interessiert.
Könnten wir den Inhalt des TV zum Hauptthema unserer Betriebsversammlung machen?
Erstellt am 16.03.2015 um 21:23 Uhr von Dezibel
Vorsicht! Das ist Gewerkschaftsarbeit.
Man kann aber vieles in eigene Worte kleiden und versteckt, aber trotzdem verständlich rüberbringen.
Erstellt am 16.03.2015 um 21:53 Uhr von wieso
hätte die Gewerkschaft ein Problem damit oder der AG?
Erstellt am 16.03.2015 um 22:12 Uhr von Moreno
Und warum holt Ihr die Gewerkschaft nicht mit ins Boot bei dem Thema? Vielleicht ist es auch mal intressanter für die Belegschaft wenn mal jemand anders auf ner BV redet.
Erstellt am 16.03.2015 um 22:30 Uhr von wieso
das ist vermutlich zeitlich nicht mehr zu schaffen. Ausserdem rechne ich mit keiner großen Teilnehmerzahl und das ist ja dann für die Gewerkschaft auch nicht schön.
Ich denke viele Mitarbeiter wird ein Gast aus der Gewerkschaft eher abschrecken als anziehen.
Erstellt am 17.03.2015 um 08:04 Uhr von Dezibel
> hätte die Gewerkschaft ein Problem damit oder der AG?
Dein AG hat damit Probleme. Zumindest wird er es so mitteilen ...
> ... das ist ja dann für die Gewerkschaft auch nicht schön...
Es ist ja auch keine Veranstaltung, auf der die Gewerkschaft schön aussehen muss. Holt sie ins Boot, der Rest wird sich zeigen.
> Ich denke viele Mitarbeiter wird ein Gast aus der Gewerkschaft eher abschrecken als anziehen.
Sucht euch ein interessantes Hauptthema, das ihr richtig ordentlich vorbereiten könnt und dann spannend rüberbringt. Bei der nächsten Versammlung ist der Saal dann voll, das garantiere ich.
Erstellt am 17.03.2015 um 09:27 Uhr von gironimo
Es kommen wenig zur Betriebsversammlung? Nun ja - eine Betriebsversammlung interessant zu gestalten, will geübt sein.
Ich würde Euch trotzdem empfehlen, auch einmal Abteilungsversammlungen durchzuführen. Ihr könnt den Betrieb ja vielleicht in drei oder vier sinnvolle Einheiten einteilen.
Meine Erfahrung ist (wie ich schon schrieb), dass die Besucherzahl dann höher ist, weil man als BR spezieller auf die Themen der einzelnen Bereiche eingehen kann (das ist ja dann eben die "Erörterung der Belange"; § 42 BetrVG). Das spricht oft besser an.
Macht es einfach mal.
Erstellt am 17.03.2015 um 09:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Und natürlich finden die Versammlungen nicht zeitgleich nur eben zeitnah statt."
Anderer Auffassung ist da das Betriebsverfassungsgesetz: "Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden."
Frage (wieso):
"Könnten wir den Inhalt des TV zum Hauptthema unserer Betriebsversammlung machen?"
Antwort (Dezibel):
"Vorsicht! Das ist Gewerkschaftsarbeit."
Sehe ich anders! Wenn der Arbeitgeber hier z.B. durch Bezugnahmeklauseln in den Arbeitsverträgen eine Gleichstellungsabrede getroffen hat, handlet es sich hierbei mitnichten um Gewerkschaftsarbeit.
Erstellt am 17.03.2015 um 10:51 Uhr von gironimo
Erstellt am 17.03.2015 um 11:06 Uhr von Dezibel
> Sehe ich anders!
Kannst Du gerne. Ist ja auch scheinbar Ansichtssache bei den Arbeitgebern, wie weit sie das tolerieren.
Ich allerdings durfte anschließend antreten. Nun ja ...
Erstellt am 17.03.2015 um 16:03 Uhr von wieso
da habe ich jetzt weniger Bedenken "Abtreten zu müssen". unser AG hat vom TV keine Ahnung und deshalb passieren ja auch immer wieder mal Ungereimtheiten.
Was der TV so im Einzelnen vorsieht wäre m.E. ein interessantes Thema für die MA und würde uns als BR helfen, die BV oder auch Abteilungsversammlung zu gestalten.
Hier würde sich in der Tat eine Abteilungsversammlung anbieten, nur für die MA die tatsächlich auch Nachtzuschlag erhalten.
Ein Blick auf den Kalender zeigt euch ja, dass das 1.Quartal 2015 dem Ende zugeht. Wenn wir das Thema TV nicht nehmen können, dann haben wir vielleicht 5 Minuten Text für die BV.
Gremium ist nicht motiviert und MA sind nicht interessiert. Würde bedeuten, BV ausfallen lassen und das will ich eigentlich nicht.