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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungsversammlung

E
Elbeschwimmer
Nov 2018 bearbeitet

Das Thema ist wie folgt: Der Betriebsrat wird eine Abteilungsversammlung durchführen und hat diesbezüglich die Geschäftsführung und die im Hause vertretene Gewerkschaft dazu eingeladen. Jetzt kann aber die Geschäftsführung aber terminlich nicht mehr. Ist der Betriebsrat verpflichtet den Termin zu verschieben? Bzw. muss die Geschäftsführung immer anwesend sein bei einer Abteilungsversammlung? Wir als Betriebsrat wären bereit die Stellvertretung der Geschäftsführung in Vertretung der Geschäftsführung zur Abteilungsversammlung einzuladen.

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Community-Antworten (3)

P
paula

16.11.2018 um 00:13 Uhr

ihr müsst einladen. Dann ist es Sache des AG da hinzukommen. Wenn er der Meinung ist, dass was anders wichtiger ist: ganz allein sein Pech

R
rtjum

16.11.2018 um 08:39 Uhr

je nachdem wir ihr insgesamt miteinander klar kommt könntet ihr den Termin auch verschieben, bei einem vernünftigem und respektvollem Miteinander, wenn man hier so liest gibt es das leider immer seltener, kann man auch mal den Termin einer Abteilungsversammlung verschieben

K
kratzbürste

16.11.2018 um 09:07 Uhr

Kommt ja auf die Wichtigkeit des Themas an, ob eine Verschiebung in Frage kommt. Auch der Kollege von der Gewerkschaft hat noch andere Termine.

Der AG ist berechtigt, jemand anderes mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen. Ihr braucht euch nicht darum zu kümmern. Er kann seinen Stellvertreter schicken.

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