Das Thema ist wie folgt:
Der Betriebsrat wird eine Abteilungsversammlung durchführen und hat diesbezüglich die Geschäftsführung und die im Hause vertretene Gewerkschaft dazu eingeladen.
Jetzt kann aber die Geschäftsführung aber terminlich nicht mehr.
Ist der Betriebsrat verpflichtet den Termin zu verschieben?
Bzw. muss die Geschäftsführung immer anwesend sein bei einer Abteilungsversammlung?
Wir als Betriebsrat wären bereit die Stellvertretung der Geschäftsführung in Vertretung der Geschäftsführung zur Abteilungsversammlung einzuladen.