Erstellt am 13.03.2016 um 09:51 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.03.2016 um 10:59 Uhr von gironimo
Abteilungsversammlungen werden im Grunde wie Betriebsversammlungen abgewickelt (siehe § 43 BetrVG).
Erstellt am 13.03.2016 um 12:00 Uhr von AlterMann
Wenn Ihr ein Thema habt, dass nur in einer Abteilung von Interesse ist, könnt Ihr auch nur diese zu einer (evtl. außerordentlichen) Versammlung einberufen.
Ihr müsst jedenfalls quartalsweise Betriebsversammlungen durchzuführen. Dieser Pflicht entgeht Ihr nur, wenn Ihr verschiedene Abteilungsversammlungen so durchführt, dass jeder Mitarbeiter die Gelegenheit hat, zu einer Versammlung zu gehen.