Erstellt am 06.10.2016 um 18:12 Uhr von gironimo
Es gibt ja immerhin §§ 42ff BetrVG.
Aber ich nehme an, du meinst etwas anderes.
Erstellt am 06.10.2016 um 20:44 Uhr von Elbeschwimmer
Es geht darum, dass man eine Offene Diskussion mit der Belegschaft nicht in einer Betriebsversammlung hinbekommen hat, weil sich die Geschäftsleitung quer gestellt hat. Kann man dann als BR-Gremium Abteilungsversammlungen einberufen? Es gibt ja genug besondere Belange die im Sinne der Belegschaft vorliegen.
Erstellt am 06.10.2016 um 20:47 Uhr von Elbeschwimmer
Könnte man auch bei einer Betriebsversammlung, die der Betriebsrat veranstaltet, auch die Geschäftsführung ganz Ausladen, sprich gar nicht erst einladen, sondern nur informieren, dass es eine Betriebsversammlung gibt?
Erstellt am 06.10.2016 um 21:41 Uhr von ganther
Nein.... Außer du machst es außerhalb der Arbeitszeit
Erstellt am 07.10.2016 um 08:03 Uhr von gironimo
Die Abteilungsversammlung im Sinne des BetrVG ist im Grunde genommen eine Aufsplittung einer Betriebsversammlung in Abteilungen. Es lohnt durchaus daran zu denken, davon Gebrauch zu machen.
Man ist näher an den Themen der Mitarbeiter und der AG verspürt nur wenig Lust, alle Versammlungen zu besuchen.
Allerdings könnt ihr nicht nur eine Abteilung zusammen rufen. Um als Option für eine Betriebsversammlung zu gelten, muß in dem Quartal in der Summe wieder alle AN an einer Abteilungsversammlung teilnehmen können.