Tagesordnung
Hallo
mal eine kuriose Frage:
bei viele Vorlage einer Tagesordnung steht als TOP1
Genehmigung der Tagesordnung
Muss man das machen? Und wenn ja, was ist wenn man keine Mehrheit für die Tagesordnung bekommt und auch keine Einstimmigkeit für eine Änderung?
Desweiteren "Genehmigung des Protokolls der letzten Betriebsratssitzung"
Was soll das? Es kann ja sein das einige Teilnehmer beim letzten Mal nicht teilgenommen haben! Es sollte doch bis zur nächsten Sitzung einwände eingereicht werden!
Community-Antworten (6)
05.09.2022 um 23:42 Uhr
Eine TO braut zu Beginn nicht genehmigt werden. Ausnahme, wenn zu Sitzungsbeginn ein neuer Tagesordnungspunkt mit drauf kommen soll. Dies geht nur Einstimmig.
Auch das "Genehmigung des Protokolls der letzten Betriebsratssitzung" ist nicht erforderlich. Wenn jemand etwas zu monieren hat kann er es schriftlich nieder legen und es wird an dem Protokoll dran gehangen.
06.09.2022 um 12:37 Uhr
bei uns ist TOP 1 immer "Feststellung der ordungsgemäßen Ladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit".
06.09.2022 um 12:52 Uhr
bei uns heißt der TOP: "Anmerkungen oder Einwendungen zur TO"
sollte es welche geben, wird über die Anmerkungen ggf abgestimmt.
06.09.2022 um 13:23 Uhr
Ich kenne die Begründung gerade nicht, aber in unserem Gremium hat mal jemand den Ratschlag aus einem Seminar mitgenommen, das Protokoll in der Folgesitzung per Beschluss zu genehmigen.
Weiß jemand den Hintergrund?
Ich finde es jedenfalls problematisch, da sich tendenziell diejenigen enthalten, die bei der betreffenden Sitzung nicht dabei waren. Insbesondere in der Urlaubszeit, wo viele EBRM dabei sind, kann die Abstimmung darüber ziemlich knapp ausfallen und einem an sich korrektem Protokoll würde man ggf. als Gremium nicht die Zustimmung erteilen.
Was täte man dann?
06.09.2022 um 19:50 Uhr
"Was täte man dann?" Nichts! Dann hat man Protokoll welches nicht genehmigt ist. Welche Folgen könnte es denn haben?
06.09.2022 um 20:01 Uhr
"Ich kenne die Begründung gerade nicht, aber in unserem Gremium hat mal jemand den Ratschlag aus einem Seminar mitgenommen, das Protokoll in der Folgesitzung per Beschluss zu genehmigen."
Unser Seminarleiter hat damals die "Genehmigung des Protokolls" als den größten Unfug bezeichnet, der ihm immer wieder unterkommt.
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/34.html
daraus u.a.:
"Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
weshalb man also überhaupt auf die Idee einer "Genehmigung" kommt, erschließt sich diesem Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht.
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