Fahrgeld - Vorübergehende Versetzung mehrerer Mitarbeiter
Hallo zusammen,
wir haben momentan den Fall, dass 14 Mitarbeiter wegen einer Umbaumaßnahme für 4-6 Wochen in unsere Tochterfirma (ca. 40km vom üblichen Standort entfernt) "versetzt" werden sollen, da es am jetzigen Standort keinen Platz mehr gibt, um diese während der Umbauphase unterzukriegen. Es gibt keinen Tarifvertrag, alle Mitarbeiter haben unterschiedliche Verträge. Es gibt keine Vereinbarung zu Fahrgeld bei Dienstreisen, allerdings werden hier trotzdem immer 30 Cent pro km erstattet. Haben die Mitarbeiter trotzdem Anspruch auf Fahrgeld und eventuell sogar Zeitausgleich?
Vielen Dank vorab schon mal für Eure Hilfe!
Community-Antworten (3)
20.08.2015 um 14:02 Uhr
Hallo kekskatze, nach Deiner Schilderung liegt meiner Auffassung nach für die 14 MA gemäß § 95 Abs.3 i.V.m. § 99 BetrVG eine Versetzung vor, da die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs voraus - sichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet und/oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Die bedeutet, daß der AG gemäß §99 Abs.1 BetrVG ein Unterrichtungsverfahren gegenüber dem BR einzuleiten und dessen ZUSTIMMUNG einzuholen hat. Ich denke,daß ihr hier eine gute Basis für Verhandlungen zugunsten Euerer Kollegen habt.
20.08.2015 um 14:50 Uhr
Ist denn der Arbeitgeber schonmal dazu befragt worden?
Des Weiteren wäre zu prüfen, ob hier ein Betriebsänderung vorliegt und damit ein Interessenausgleich verhandelt werden kann.
21.08.2015 um 10:17 Uhr
Also klar - eine Versetzung ist es allemal (Definition siehe § 95 Abs. 3 BetrVG). Der BR muss also nach § 99 BetrVG gehört werden. Und der kann die Zustimmung verweigern, weil AN "sonstige Nachteile erleiden" (schriftlich, Wochenfrist).
Und dann setzen in der Regel die Verhandlungen ein und man redet mit dem AG, wie die Nachteile vermieden werden - also z.B. durch Fahrgeld
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