Hallo, wir sind ein recht großes Unternehmen und haben mehrere Niederlassungen. Ein Mitarbeiter wurde mit seiner Zustimmung ca. 6 Monate versetzt, da eine neue Niederlassung aufgebaut wurde. Nun hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter angeboten, ihn dort zu verbesserten finanziellen Konditionen zu beschäftigen, jedoch ohne Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit. Als Begründung wurde genannt, dass es sich hierbei um eine neue Niederlassung handelt, das Aufgabengebiet ein anderes ist, dort keine Tarifbindung besteht und der neue Arbeitsvertrag auch anders gestaltet wurde. Der bisherige Betriebsrat ist auch nicht für diese Niederlassung zuständig. Der Betriebsteil, wo unser Mitarbeiter vorher beschäftigt war, ist tarifgebunden (IG Metall) und der neue Betriebsteil nicht (Logistikbereich). Hat der Mitarbeiter gesetzlich irgendwie einen Anspruch, auf Anrechnung der Betriebszugehörigkeit, da der Wechsel ja innerhalb der Unternehmensgruppe erfolgt? Eine gesetzliche Grundlage wäre hier klasse, oder fundierte Argumente. Dank an Euch.