Erstellt am 28.06.2005 um 15:49 Uhr von viktor
Das kommt auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an (Tätigkeit) und auf das Maß der qualifizierten Tätigkeiten in der Produktion. Vorübergehend wäre eine ungelernte Arbeitskraft aus der Produktion auch als Reinigungskraft einsetzbar. Anders dann, wenn die Tätigkeiten in der Produktion qualifizierter ist - also z.B. einer Ausbildung bedarf. Es kommt also darauf an....
Auf jedem Fall muß - sofern vorhanden - der BR zur Versetzung gehört werden (§99BetrVG)
Erstellt am 30.05.2020 um 07:59 Uhr von hobaka
Vorübergehende Arbeitseisatz
Sehr geehrter Herr XX , hier mit möchte wir Sie darüber in Kenntnis setzten, dass Sie ab Dienstag , den 02.06.2020 Vorübergehend im Team der Automatenbefüllung in YYY Stadt eingesetzt werden werden . Ihr Vorgesetzter bleibt weiterhin Herr VVVV . Mit diesen Versetzung Form ist Rechtlich . Danke !
Erstellt am 30.05.2020 um 09:47 Uhr von Dummerhund
@hobaka
Zum einem würde die schriftliche Form so nicht ausreichend. zum anderem wäre der Postweg hier von 2005 bis 2020 zu lang.
Erstellt am 30.05.2020 um 10:06 Uhr von hobako
Wie meinen Sie der Postweg hier von 2005 bis 2020 zu lang ? ich bin nicht viktor wo 2005 schreiben
Erstellt am 30.05.2020 um 11:44 Uhr von Pjöööng
hobaka, niemand weiß was Ihr Beitrag hier für einen Sinn und Zweck verfolgt. Sie haben diesen an einen Beitrag von 2005 angehängt, man kann davon ausgehen dass diese Antwort dem Fragesteller nichts mehr bringt. Vielleicht wollten Sie auch eine Frage stellen und haben dies vergessen? Niemand kann das hier wissen.