Erstellt am 26.08.2008 um 14:37 Uhr von Rapper22
Hallo Fussel,
wenn ich das richtig lese, dann gehe ich mal davon aus, dass die BRV nicht freigestellt ist, also ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachgehen muß. Dann kommt es auch drauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wir sind auch zwei Betriebe, die 35 Km auseinanderliegen. In den Arbeitsverträgen steht drinn, dass man bei Bedarf auch im jeweiligen anderen Betrieb eingesetzt werden kann. Insofern könnte bei Euch das Direktionsrecht des AG greifen, auf Grund von arbeitsvertraglichen Pflichten. Und da kann die BRV nichts dagegen machen, wenn Sie nicht freigestellt ist, also nur BR-Arbeit macht.
Rapper22
Erstellt am 27.08.2008 um 06:22 Uhr von Fussel
Vielen Dank Rapper!
Wir haben keine freigestellten BR- Mitglieder. Meine BR Kollegin dachte nur, dass sie dann nicht mehr adäquat helfen kann. Unsere Betriebe sind gerade mal 1.5km auseinander. Die Entfernung ist also nicht das Problem. Sie wollte vor Ort sein um im Ernstfall helfen zu können.
LG Fussel
Erstellt am 27.08.2008 um 09:13 Uhr von mainpower
Hallo,
drei Wochen ist doch ein absehbarer Zeitraum. Es wird ja wohl nicht jeden zweiten Tag ein "Ernstfall" ins Haus stehen. Im Notfall ist Sie bei der kurzen Entfernung doch schnell vor Ort.
Erstellt am 27.08.2008 um 09:20 Uhr von Mona-Lisa
@Fussel,
Einspruch könntet ihr nur erheben, wenn das "BR-Amt zum Erlöschen" (§ 103 BetrVG - VII. Versetzung (Abs. 3) kommen würde und das dürfte sicher nicht der Fall sein.