W.A.F. LogoSeminare

Ist vorübergehende Versetzung BR-Vorsitzende in Schwesterbetrieb zulässig?

F
Fussel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, die BR- Vorsitzende aus unseren Schwesterbetrieb soll zu uns versetzt werden. Der Betrieb hat im Augenblick eine schwierige Auftragssituation. Die Versetzung ist auf ca. 3 Wochen begrenzt. Andere Möglichkeiten gibt es im Moment nicht. Nun meine Frage, ist es zulässig BR- Vorsitzende versetzten, wenn noch genug Arbeit in der Schwesterfirma vorhanden ist? Es arbeiten immer nur bis zu 10 Kollegen bei uns und zwar solange, bis deren Auftragslage bessert. Vielen Dank Gruß Fussel

4.20704

Community-Antworten (4)

R
Rapper22

26.08.2008 um 16:37 Uhr

Hallo Fussel,

wenn ich das richtig lese, dann gehe ich mal davon aus, dass die BRV nicht freigestellt ist, also ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachgehen muß. Dann kommt es auch drauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wir sind auch zwei Betriebe, die 35 Km auseinanderliegen. In den Arbeitsverträgen steht drinn, dass man bei Bedarf auch im jeweiligen anderen Betrieb eingesetzt werden kann. Insofern könnte bei Euch das Direktionsrecht des AG greifen, auf Grund von arbeitsvertraglichen Pflichten. Und da kann die BRV nichts dagegen machen, wenn Sie nicht freigestellt ist, also nur BR-Arbeit macht.

Rapper22

F
Fussel

27.08.2008 um 08:22 Uhr

Vielen Dank Rapper! Wir haben keine freigestellten BR- Mitglieder. Meine BR Kollegin dachte nur, dass sie dann nicht mehr adäquat helfen kann. Unsere Betriebe sind gerade mal 1.5km auseinander. Die Entfernung ist also nicht das Problem. Sie wollte vor Ort sein um im Ernstfall helfen zu können.

LG Fussel

M
Mainpower

27.08.2008 um 11:13 Uhr

Hallo, drei Wochen ist doch ein absehbarer Zeitraum. Es wird ja wohl nicht jeden zweiten Tag ein "Ernstfall" ins Haus stehen. Im Notfall ist Sie bei der kurzen Entfernung doch schnell vor Ort.

M
Mona-Lisa

27.08.2008 um 11:20 Uhr

@Fussel, Einspruch könntet ihr nur erheben, wenn das "BR-Amt zum Erlöschen" (§ 103 BetrVG - VII. Versetzung (Abs. 3) kommen würde und das dürfte sicher nicht der Fall sein.

Ihre Antwort