Versetzung eines Mitarbeiters
Hallo zusammen, ich brauch mal wieder Hilfe von Euch. Kurz zum Hintergrund; wir sind ein CallCenter das im In- und Outboundbereich arbeitet. Kollegen werden auch immer wieder gerne von einem zum anderen Bereich versetzt oder ausgeliehen, wenn die Aufragslage dies erfordert. Nun mein Problem: Ein Mitarbeiter ( 70% Schwerbehindert) arbeitet seit ca. 1 1/2 Jahren ununterbrochen im Outboundbereich. Er war schon vor einigen Wochen bei mir und hat mir mitgeteilt, das er es "nervlich" einfach nicht mehr schafft in dem Bereich weiter zu arbeiten. Nach einigen Gesprächen und ein paar Tagen Urlaub wollte er es noch mal versuchen. Ging aber nicht wirklich und er schafft die vorgegebene Ziele nicht mehr. Das macht sich natürlich auch finanziell bei ihm bemerkbar. Daraufhin hat er bei seinem Teamleiter um eine Versetzung in ein anderes Projekt (Inbound)gebeten, in dem wir eh grad neue Leute einstellen. Dieser verweigert ihm aber die Versetzung mit der Begründung, das er einen seiner "Topverkäufer" nicht aus seinem Projekt raus lassen will. Andere Kollegen würden dann auch einfach mitziehen wollen. Ich habe daraufhin mit dem TM gesprochen, aber auch mir gegenüber ist er absolut uneinsichtig. Er ist der Meinung, der Mitarbeiter hat nur "keinen Bock" auf Outbound und würde deshalb absichtlich die Ziele nicht mehr einhalten. Dies ist natürlich Quatsch, denn wer verzichtet schon freiwillig auf mehr Geld, grad in dieser Branche. Der TM behauptet auch das die GL das genauso sieht und nicht der Versetzung zustimmen wird. Der Kollege müsste laut den Vorgesetzten Kündigen wenn er mit der Arbeit nicht klar kommt. Der Mitarbeiter möchte aber gar nicht das Unternehmen verlassen, lediglich den Outboundbereich. Ich habe nachher einen Termin bei der Geschäftsleitung. Leider weiß aber nicht ob es eine rechtliche Grundlage gibt, um die Versetzung durch zu bekommen. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal im vorraus
Community-Antworten (2)
02.08.2007 um 14:09 Uhr
Hallo Semira,
wenn sowieso neue Leute eingestellt werden, würde ich an die Fürsorgepflicht des AG appelieren. Eine Versetzung und dann neu Besetzung der anderen Stelle würde ihm ja auch mehr bringen. Versuche erst einmal ruig und sachlich beim AG vorzusprechen. Vermute die Aussage des TM über die Ansicht der Geschäftsleitung war nur ein Druckmittel. Die Kündigung eines Schwerbehinderten kann außerdem nur mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen.
Diese kannst Du, wenn dein Gespräch nichts bringt, informieren. Die haben sicher gute Argumente und §§ welche dir helfen.
Viel Glück
Angi1
02.08.2007 um 14:50 Uhr
Einstellungen sind Mitbestimmungspflichtig - vielleicht mal dem AG erinnern
Wurden die "neuen Stellen" intern ausgeschrieben ?
Kündigung SB wie oben genannt ohne weiteres nicht möglich.
Ihr habt viele Werkzeuge und Möglichkeiten - traut euch Sie einzusetzen.( BV abschliessen, Ü-Std genemigen oder eben lassen .. seid kreativ )
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