Mitarbeiter (vorübergehend) zum Trainer
Unser Arbeitgeber will vorübergehend für Schulungsmaßnahmen einer Tochtergesellschaft ausgewählte (freiwillige Meldungen) Mitarbeiter als Trainer einsetzen. Die betroffenen Mitarbeiter sind dazu nicht entsprechend geschult worden und sollen sich aufgrund von gesammelten Informationsmaterial auf diese Aufgabe vorbereiten. Hierzu meine Fragen:
- Ist auch die vorübergehende "Ernennung" zum Trainer Mitbestimmungspflichtig?
- Darf diese Maßnahme vom AG bestimmt werden, auch wenn der MA z.B. laut Stellenbeschreibung nur (gelegentliche) Workshops durchführen darf?
Vielen Dank Vorab und Gruß
Community-Antworten (2)
28.09.2015 um 11:05 Uhr
Da seid ihr in der Mitbestimmung. Allerdings in den engen Grenzen des § 99. Und wenn die Maßnahme wirklich freiwillig ist, sich also Mitarbeiter melden, die unter den bekannten Bedingungen die Aufgabe gerne erledigen möchten, habt ihr wohl kaum Gründe zum Widerspruch.
28.09.2015 um 11:17 Uhr
Soll das Training in der Tochtergesellschaft stattfinden? Sonst arbeiten die Kollegen bei Euch vor Ort? Dann habt Ihr auf jeden Fall eine Versetzung nach 99. (Ansonsten wäre zu prüfen, ob sich die Umstände wesentlich ändern .... (§ 95 Abs. 3 BetrVG).
Falls es im Tochterunternehmen einen BR gibt, ist der nach § 99 BetrVG zu Einstellung zu hören und die Mitbestimmung der §§ 97 und 98 BetrVG zu wahren.
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