Fahrtkosten f geringfügig Beschäftigte / Steuergrenze
Hallo ihr Lieben,
ich versuche es mal hier, vielleicht hatte schonmal eine/r das gleiche Problem.
Wir haben zu einem Umzug einen SP und IA verhandelt. Hierin haben wir u.A. vereinbart, das die MA die KM Differenz zum neuen Standort entweder per öffentlichen Verkehrsticket erstattet bekommen oder die Spritkosten für die Autofahrer.
Nun haben wir nicht bedacht, dass unsere geringfügig Beschäftigten die Grenze von 5400 Euro im Jahr ja nicht überschreiten dürfen.
Wir haben nun verschiedene Aussagen vorliegen.
1x dass Fahrtkosten nicht als Lohnkosten gelten. Gibt es aber auch online viele verschiedene Meinungen.
1x dass man Fahrtkosten dann steuerfrei zahlen kann, wenn man den einfachen Fahrtweg nimmt.
Ich habe jetzt wirklich Bauchweh und Angst, dass am Ende die Kollegen versteuert werden, die das dann nicht mehr so lustig finden..
Hat jemand eine Idee wie ich dem AG eine Regelung vorschlagen kann, so dass die MA nicht auf die Fahrtkosten wie vereinbart verzichten müssen?
Wenn das mit den einfachen Fahrtweg stimmt, dann könnte ich doch einfach die Dauer verlängern und statt z.B. 1 Jahr lang jeden Monat 40 Euro - zwei Jahre lang jedem Monat 20 Euro bezahlen. Oder könnte das genau so angerechnet werden.
Für Eure Antworten und Ideen schon mal herzlichen Dank!!
LG, Dana
Community-Antworten (1)
21.07.2015 um 20:01 Uhr
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