Hallo,

unser BR hat festgestellt, dass die geringfügig Beschäftigten zu wenig Urlaubsanspruch haben und kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Da gerade Urlaubsgeld fällig war, wurde der Arbeitgeber aufgefordert den Gesetzen entsprechend zu handeln, was er nicht tun will, da er ansonsten mit Zweigstellenauflösungen und bedriebsbedingten Kündigungen droht.
Wie soll sich der BR nun verhalten?
Ist nun der BR verpflichtet die geringfügig Beschäftigten über diesen Misstand und ihre damit verbundenen Rechte zu informieren?
Und wie würdet Ihr dies in einem Betrieb mit ca. 70 geringfügig Beschäftigten verteilt in 30 Zweigstellen in einer Großstadt angehen?

Danke!