Hallo Kollegen und Kolleginnen :-)

Wie ist das eigentlich mit geringfügig Beschäftigten und Urlaubsanspruch? (Rein interesse halber)

Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, da kann die geringfügig Beschäftigte zwar Urlaub einreichen (der aber nur genehmigt wird wenn die anderen Angestellten da keinen urlaub wollen). Die Tage die sie dann "fehlt" muss sie nacharbeiten.

Ist das Rechtens? Die haben da zwar einen BR aber ich fürchte, der interessiert sich leider nicht für die geringfügig Beschäftigten (sind wohl unter seinem Nivau).

Wäre nett, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.

Danke

Das Kücken