Hallo ihr Lieben,
heute mal ganz kurz:

Geringfügig Beschäftigte arbeitet 3x pro Woche 1 Stunde!
Nun die Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:
Gilt die eine Arbeitsstunde schon als ganzer Arbeitstag?
Habe nur gefunden dass auch ein halber Arbeitstag also 4 Stunden als ganzer Tag berechnet wird.
Dann hätte sie bei einer 5-Tage Woche und einem Mindesturlaub von 20 Tagen 12 Tage Urlaub, also 4 Wochen.
Liege ich da richtig?