Erstellt am 14.01.2009 um 15:45 Uhr von Kölner
@PT Netty
Dem Urlaubsanspruch ist die Stunde egal!
Erstellt am 14.01.2009 um 16:06 Uhr von Uschi66
@PT Netty
Die Geringfügig Beschäftigte arbeitet 3 Tage in der Woche mit jeweils 1 Std. Sie hat einen Mindesturlaubsanspruch lt. Bundesurlaubsgesetz § 3 von 4 Wochen (24 Tage bei 6-Tage-Woche).
In diesem Falle hat sie einen Anspruch auf 4 (Woche) x 3 (Tage), also 12 Tage Urlaub.
Will sie nun 1 Woche Urlaub machen benötigt sie 3 Tage. Denn sie muss ja (nur) Urlaub nehmen für die Tage an welchen sie arbeiten muss/müsste.
@Kölner hat ja schon darauf hingewiesen, Urlaub geht nach Tagen und nicht nach Stunden. Doch ich kenne auch Unternehmen die machen Urlaub auch in Absprache mit BR/AN nach Stunden bzw. 1/2 Tagen. So nach dem Motto: Alle sind dabei und glücklich. Doch wehe es kommt dann mal zu Spannungen dort zwische AG/BR oder AG/AN :-((
Erstellt am 15.01.2009 um 11:58 Uhr von PT Netty
@Kölner,@ Uschi66!
Danke, so weiß ich, dass ich in die richtige Richtung gedacht habe. Und dass sie nur die theoretisch gearbeiteten Tage als Urlaubstage rechnen muss war mir schon klar.
Was auch nicht beachtet wurde war, dass sie, wenn ein Feiertag auf den (feststehenden) Arbeitstag fällt, nicht arbeiten muss aber trotzdem bezahlt wird. Gefällt dem AG überhaupt nicht! Hat er wohl gewusst aber so lange keiner fragt oder etwas dazu sagt.... Überall das gleiche.
Eine schöne Restwoche