W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte

PN
PT Netty
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, heute mal ganz kurz:

Geringfügig Beschäftigte arbeitet 3x pro Woche 1 Stunde! Nun die Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs: Gilt die eine Arbeitsstunde schon als ganzer Arbeitstag? Habe nur gefunden dass auch ein halber Arbeitstag also 4 Stunden als ganzer Tag berechnet wird. Dann hätte sie bei einer 5-Tage Woche und einem Mindesturlaub von 20 Tagen 12 Tage Urlaub, also 4 Wochen. Liege ich da richtig?

4.70603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

14.01.2009 um 16:45 Uhr

@PT Netty Dem Urlaubsanspruch ist die Stunde egal!

U
Uschi66

14.01.2009 um 17:06 Uhr

@PT Netty

Die Geringfügig Beschäftigte arbeitet 3 Tage in der Woche mit jeweils 1 Std. Sie hat einen Mindesturlaubsanspruch lt. Bundesurlaubsgesetz § 3 von 4 Wochen (24 Tage bei 6-Tage-Woche).

In diesem Falle hat sie einen Anspruch auf 4 (Woche) x 3 (Tage), also 12 Tage Urlaub.

Will sie nun 1 Woche Urlaub machen benötigt sie 3 Tage. Denn sie muss ja (nur) Urlaub nehmen für die Tage an welchen sie arbeiten muss/müsste.

@Kölner hat ja schon darauf hingewiesen, Urlaub geht nach Tagen und nicht nach Stunden. Doch ich kenne auch Unternehmen die machen Urlaub auch in Absprache mit BR/AN nach Stunden bzw. 1/2 Tagen. So nach dem Motto: Alle sind dabei und glücklich. Doch wehe es kommt dann mal zu Spannungen dort zwische AG/BR oder AG/AN :-((

PN
PT Netty

15.01.2009 um 12:58 Uhr

@Kölner,@ Uschi66! Danke, so weiß ich, dass ich in die richtige Richtung gedacht habe. Und dass sie nur die theoretisch gearbeiteten Tage als Urlaubstage rechnen muss war mir schon klar. Was auch nicht beachtet wurde war, dass sie, wenn ein Feiertag auf den (feststehenden) Arbeitstag fällt, nicht arbeiten muss aber trotzdem bezahlt wird. Gefällt dem AG überhaupt nicht! Hat er wohl gewusst aber so lange keiner fragt oder etwas dazu sagt.... Überall das gleiche. Eine schöne Restwoche

Ihre Antwort