Pausenraum
Hallo,
wir haben vor 1 Jahr eine Betreibsvereinbarung zum Thema Pausen und Pausenräume abgeschlossen. In dieser sind mehrere Pausenräume definiiert. Nun ist aufgefallen das einer dieser Pausenräume nicht der ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) entspricht, da dieser über keine Fenster und überhaupt kein Tageslicht verfügt. Diesen entsprechend auszustatten ist technich nicht ohne weiteres möglich bzw. kostet sehr viel Geld. Die Geschäftsführerin möchte diesen Raum abschliessen und nicht mehr zur Nutzung als Pausenraum zur Verfügung stellen. Dabei verweist Sie auf die anderweitig vorhandenen und in der BV definierten Pausenräume. Eine Salvatorische Klausel ist in der BV vereinbart.
Darf die Geschäftsführerin das? Wie können wir uns dagegen wären?
Vielen vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Lieben Gruß PaulBreitner
Community-Antworten (5)
15.07.2015 um 19:35 Uhr
Also erst einmal MUSS sie das ggf. sogar, je nachdem wie kritisch der Raum als Pausenraum zu bewerten ist. Sind denn die anderen Plätze gemessen an der Zahl der anwesenden Mitarbeiter ausreichend? Dann würde ich gemeinsam die BV auf die zulässigen Räume umschreiben und man kann sich ja immer noch darauf verständigen, dass es niemanden stört, wenn Menschen gerne in einer ausgewiesenen Abstellkammer sitzen wollen.
15.07.2015 um 20:18 Uhr
Pickel hat in so fern recht.
Allerdings - so einfach so - Ihr habt eine BV. die nun nicht mehr stimmt. Grund genug Verhandlungen aufzunehmen. (Mit welchen Forderungen Eurerseits auch immer; Ersatzraum, Wegezeiten .......)
15.07.2015 um 20:20 Uhr
Was sagt denn die GfB zu dem Raum? Völliges MBR, das solltet ihr ziehen... meine Meinung
16.07.2015 um 12:34 Uhr
WEnn der Raum der ASR nicht entspricht können wir den Arbeitgeber nicht zwingen diesen der Nutzung freizugeben. Im Rahmen der BV müssten wir in Verhandlung für einen Ersatztrraum treten.
Gesetz geht über Mitbestimmung oder?
16.07.2015 um 12:45 Uhr
Eine Gefährdungsbeurteilung zu einem Pausenraum? Wieso sollte die jemand erstellen? Bei der objektorientierten Gefährdungsbeurteilung betrachtet man typischerweise Arbeitsplatz und Arbeitsmittel. Beides hat im Pausenraum nichts zu suchen
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