Hallo,

wir haben vor 1 Jahr eine Betreibsvereinbarung zum Thema Pausen und Pausenräume abgeschlossen. In dieser sind mehrere Pausenräume definiiert. Nun ist aufgefallen das einer dieser Pausenräume nicht der ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) entspricht, da dieser über keine Fenster und überhaupt kein Tageslicht verfügt. Diesen entsprechend auszustatten ist technich nicht ohne weiteres möglich bzw. kostet sehr viel Geld.
Die Geschäftsführerin möchte diesen Raum abschliessen und nicht mehr zur Nutzung als Pausenraum zur Verfügung stellen. Dabei verweist Sie auf die anderweitig vorhandenen und in der BV definierten Pausenräume. Eine Salvatorische Klausel ist in der BV vereinbart.

Darf die Geschäftsführerin das?
Wie können wir uns dagegen wären?

Vielen vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Lieben Gruß
PaulBreitner