Erstellt am 06.07.2005 um 12:28 Uhr von neo777
Hallo, schau mal hier nach.Dann dürfte eigentlich alles klar sein:
http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/arbeitsstaetten_plaetze/arbeitsstaetten/nichtraucher/nichtrauch.htm
Erstellt am 06.07.2005 um 12:43 Uhr von viktor
Wenn es um die Akzeptanz einer notwendigen Entscheidung geht, macht eine Umfrage (anonym zum ankreuzen).
Den Arbeitgeber könnt Ihr darauf hinweisen, dass nicht der Betriebsrat sondern der Arbeitgeber derjenige ist, der "durchführt" was durchzuführen ist - also auch die Einhaltung des Gesundheitsschutzes sicherzustellt.
Erstellt am 06.07.2005 um 15:33 Uhr von Biggy
Hallo Paula
dieses Problem kenn ich zur Genüge, alles was bei den Mitarbeitern negativ aufgenommen werden kann soll der Betriebsrat verantworten.
Da wir in etwa das selbe Problem mit dem Rauchen hatten, habe ich ein Schreiben ausgehängt mit dem Text:
Wer sich von den Kollegen vom Rauch im Frühstücksraum gestört oder in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt soll dies bitte beim AG melden. Gerne steht der Betiebsrat den Mitarbeitern zur Seite um ihre Rechte zum Schutz ihrer Gesundheit beim AG durchzusetzten.
So könnt ihr ohne den schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen euren Pflichten nachkommen, denn ihr handelt ja dann im Auftrag von Kollegen.
Gruß Biggy