Hallo Kollegen,
wir haben eine Belegschaft von ca.300 Mitarbeitern die auf mehrere Werkhallen verteilt sind.
Nach der neuen Arbeitsstättenrichtline 4.2 müssen in den Pausenzonnen Kühlmöglichkeiten zum kühlen von Speisen und Getränken eingerichtet werden=Kühlschränke, wenn es keine Kantine gibt. Unser Gegenüber sagt das wäre nicht verbindlich=Kann, nicht Muss.
Habt Ihr vielleicht schon Erfahrungen damit, ist die AR wirklich nicht verbindlich??

Danke und Gruß