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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hygiene im Pausenraum - wie oft sind die Pausenräume und die Toiletten zu putzen?

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okiscorpion
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, ich hatte mal vor einigen monaten in ArbSättV gelesen gehabt das pausenräume und die toiletten jeden tag zu putzen seien.jetzt mein problem,ich finde diesen § nicht mehr....oder kennt ihr was anderes(schwarz auf weiss) womit ich mein arbeitgeber unter druck setzen kann damit es bei uns jeden tag und nicht mehr 3 mal die woche geschieht.

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Community-Antworten (3)

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Lotte

03.03.2008 um 22:43 Uhr

okiscorsion, war es eventuell vor 43 Monaten in der alten ArbStättV unter § 54? In der neuen ArbStättV wurde dieser Passus der Reinigung nicht übernommen. Nun kannst Du den AG höchstens mit § 3 ArbSchG überzeugen.

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Akira

03.03.2008 um 23:10 Uhr

okiscorsion

(Quelle KomNet) Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Abs.4 ArbStättV). Hygienische Erfordernisse sind gemäß den einschlägigen Kommentierungen zur Arbeitsstättenverordnung die Vermeidung von Gesundheitsgefahren, aber auch die Vermeidung von belästigenden oder ekelerregenden Zuständen. Insofern ist aus Sicht des Arbeitsschutzes allgemein anerkannt, dass benutzte Toiletten täglich gereinigt werden müssen.

L
Lotte

03.03.2008 um 23:24 Uhr

Akira, so ist es noch besser. Sag mal, könnte ich Dich für unseren ASA akquirieren? ;-)

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