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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

monatliche Gespräche mit AG

L
Lupiloop
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Betriebsratserfahrenen, ich brauch mal eure meinung. bei uns ist es derzeit so, dass sich der BRV mit dem AG einmal im Monat trifft und wir (also BR) auch einmal im Monat unsere Sitzung machen. der BRV gibt uns das was mit AG besprochen wurde weiter und wir diskutieren dann in Sitzung darüber. Nach der Sitzung teilt der BRV dem AG unsere Entscheidung mit. Nun war der Wunsch zweier Mitglieder, so wie es das Gesetz sagt, auch an den monatlichen Sitzungen mit dem AG teilzunehmen. Die Mehrheit wollte es allerdings so beibehalten, wie es jetzt läuft. Ich persönlich kann damit nicht umgehen, denn ich denke schon, dass wir uns an das Gestez halten sollten und auch der Fitting sagt:

"Ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzenden unter vier Augen ersetzt nicht die monatliche Besprechung mit dem Betriebsrat. Auch die Teilnahme des Arbeitgebers an einer üblichen Betriebsratssitzung ist nicht als Monatsgespräch zu betrachten, es sei denn, dass dies ausdrücklich als solches im Zusammenhang mit ihr vereinbart wurde."

wie soll ich mich jetzt verhalten? drei Mitglieder haben dafür gestimmt, dass die Monatsgespräche mit der BRV weiterhin stattfinden und wenn gewünscht in Betriebsratssitzung (aber es ist doch gar nicht rechtens!)

Versteht ihr mich? Ich hoffe. Was kann ich tun?

2.888016

Community-Antworten (16)

S
stehipp

10.07.2015 um 14:46 Uhr

ich verstehe dich und denke, dass das in vielen Unternehmen, gerade kleineren, so gehandhabt wird.

§ 74 BetrVG sagt hier, das Monatsgespräch hat zw. AG und Betriebsrat stattzufinden. Der BR besteht aus allen Mitgliedern. Evtl. kann die Aufgabe auf den Betriebsausschuss übertragen werden. Dieser besteht dann je nach Größe des Unternehmens aus einer fest vorgegebenen Mindetanzahl an BR-Mitgliedern §27 BetrVG.

Ich stimme dir also zu, rechtlich gesehen ist Euer Zustand nicht tragbar und an Gesetze sollte man sich schon halten.

Ob Du jetzt aber Deinen Standpunkt mit "Gewalt" auch gegen den Willen Deiner BR-Kollegen durchsetzen willst, musst Du selber entscheiden. Immerhin müsst ihr noch ein paar Jahre zusammenarbeiten. Ich spreche solche rechtl. Bedenken immer offen an. Konnte so schon einiges ändern (Zusammensetzung/ Aufgaben Wirtschaftsausschuss usw.).
Bring die Thematik bei der nächsten Sitzung nochmals vor und bestehe darauf, dass darüber offiziell abgestimmt wird, mit Aufnahme ins Protokoll.

P
Pjöööng

10.07.2015 um 15:39 Uhr

Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie in diesem BR gearbeitet wird. Ein Betriebsrat bei dem jeglicher Informationsfluss zwischen BRM und Arbeitgeber durch den Filter des BRV geht? Und der BRV kann alle Nachfragen aus dem Gremium beantworten?

So einen BR würde ich gerne mal erleben.

L
Lupiloop

10.07.2015 um 16:05 Uhr

Eine Abstimmung gab es. Drei waren dafür, zwei gegen das System, wie es jetzt läuft. Aber Mehrheit siegt ja bekanntlich.

Und eben sind das auch meine Bedenken mit dem Informationsfluss. Ich meinte auch, dass es sicher Sachen gibt, die ich anders versteh als der BRV. Ich finde es nicht haltbar und möchte so nicht arbeiten. Was kann ich tun. Abstimmung gab es ja nun wie gesagt schon.

G
gironimo

10.07.2015 um 16:28 Uhr

Ich denke, man kann nicht per Beschluss gesetzliche Bestimmungen aushebeln. Und der § 74 spricht vom Betriebsrat und nicht vom BRV. Eine Beschlussfassung geht in dieser Frage nicht (bestenfalls bei größeren Gremien in Puncto BA; ich persönlich habe selbst damit meine Probleme).

Also verlange vom BRV, dass Du an den Sitzungen teilnehmen kannst (er Dir also die Termine nennt) und fordere interessierte Kollegen auf, mitzugehen.

Tut er es nicht, bitte den AG Dir die Termine zu nennen, da Du unter Bezug auf § 74 BetrVG an den Gesprächen teilnehmen möchtest.

P
Pjöööng

10.07.2015 um 16:31 Uhr

Diese Abstimmung kann keinen rechtsverbindlichen Beschluss ergeben haben. Dieser wäre rechtswidrig da er gegen ein Gesetz verstößt.

Ihr seid ein 5 köpfiger BR? Dann könnt Ihr auch keine ausschüsse bilden... Also findet das Monatsgespräch mit allen BRM statt. Wenn einzelne BRM nicht erscheinen obwohl sie nicht verhindert sind, dann fehlen sie halt. Sind BRM verhindert, dann sind Ersatzmitglieder zu laden.

Kurz und gut: Zumindest Ihr zwei macht Euren Anspruch auf Teilnahme geltend, den kann Euch niemand wegnehmen.

M
Melissa

10.07.2015 um 20:17 Uhr

„Ihr seid ein 5 köpfiger BR? Dann könnt Ihr auch keine ausschüsse bilden

Wieder mal nur die halbe Wahrheit. Schon einmal etwas von gemeinsamen Ausschüssen gehört?

Die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses ist auch in kleineren Betrieben möglich. Soweit allerdings Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden sollen, ist eine Beschäftigtenzahl von mindestens 100 Voraussetzung.

Im Übrigen kann der gemeinsame Ausschuss auch Entscheidungen mit Wirkung für und gegen den BR fällen. Will der BR dieses verhindern, so muss er entsprechende Vorkehrungen beispielsweise in seiner Geschäftsordnung treffen.

P
Pjöööng

11.07.2015 um 14:38 Uhr

Zitat (Melissa): "Wieder mal nur die halbe Wahrheit. Schon einmal etwas von gemeinsamen Ausschüssen gehört?"

Ach Liebchen!

Hast du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, warum diese Ausschüsse wohl "GEMEINSAME Ausschüsse" genannt werden?

Ich verrate es Dir hier an dieser Stelle: Weil sie von BR UND AG GEMEINSAM gebildet werden. Der Betriebsrat alleine kann sie nicht bilden.

Insofern gibt es an meiner Aussage, dass Lupiloops BR keine Ausschüsse bilden kann fachlich und sachlich gar nichts zu kritisieren.

M
Melissa

11.07.2015 um 21:00 Uhr

Nix ist mit „ach Liebchen“

So langsam fängt die Enttäuschung darüber, dich doch einwenig überschätzt zu haben, bei mir leider an die Oberhand zu gewinnen. Schade eigentlich.

Auch wenn Korinthen manchmal nerven können, so sind sie doch manchmal berechtigt und auch notwendig. Schlecht ist es allerdings, wenn sie orientierungslos herumgeistern und dort auftauchen, wo sie nichts zu suchen haben.

Zitat Pjööng: „Ihr seid ein 5 köpfiger BR? Dann könnt Ihr auch keine ausschüsse bilden...“

Dann will ich doch einmal meine Korinthen zu Wort kommen lassen.

Du sagst: „keine Ausschüsse“ also null, und nicht einmal ein einziger. Du sagst auch: „bilden“ also kann er nichts in diese Richtung gehende erschaffen. Wenn ich jetzt die Synonyme zu „bilden“ auch noch zu Wort kommen lasse, geht ja gar nichts mehr. Selbst ein darüber Nachdenken wird dann ja schon grenzwertig.

Da einem Beschluss aber eine Meinungsbildung vorausgeht, braucht es dann dazu ja auch keines Beschlusses. Oder sehe ich das falsch? Dann dürfte ja zu jeder nachtschlafenden Zeit von jedem BRM, achnee, müssen ja immer zwei sein, in Absprache mit dem AG ein solcher Ausschuss ins Leben gerufen werden. Naja, wer es glaubt…

Und wenn man etwas gemeinsam mit dem AG erschafft (bildet), ist man hier dann nicht auch ein beteiligter? Warum steht in so gut wie allen Kommentaren zu diesem Thema Folgendes oder ähnlich Formuliertes?: „Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung, Zusammensetzung und der Zuständigkeit des gemeinsamen Ausschusses entscheiden die zuständigen Arbeitgerichte im Beschlussverfahren.“

Sind die auch alle so deppert wie ich? Oder ist das gar eine ansteckende Krankheit? Wenn es eine Krankheit ist, hat sich leider auch das BAG angesteckt. BAG Beschl. v. 20.10.1993, Az.: 7 ABR 26/93 Amtlicher Leitsatz: Nr. 2 Die Bildung und Zusammensetzung eines gemeinsamen Ausschusses von Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 28 Abs. 3 BetrVG) ist nicht davon abhängig, ob weitere Ausschüsse im Sinne des § 28 Abs. 1 BetrVG bestehen und wie sie besetzt sind.

Zitat Pjöööng: „Ich verrate es Dir hier an dieser Stelle: Weil sie von BR UND AG GEMEINSAM gebildet werden. Der Betriebsrat alleine kann sie nicht bilden.“

Einmal davon abgesehen, dass du mir besser nichts raten solltest oder ev. zumindest hier, auch gar nichts raten kannst, kann ich mich jetzt echt nicht daran erinnern, dergleichen jemals behauptet zu haben.

Zitat Pjöööng: „Insofern gibt es an meiner Aussage, dass Lupiloops BR keine Ausschüsse bilden kann fachlich und sachlich gar nichts zu kritisieren.“

Ja, da hast du durchaus recht! Unlogischer Quatsch ist es wirklich nicht wert, sich damit länger auseinander zu setzten.

Nichts für ungut. Aber aktuell scheinst du ganz gehörig abzubauen. Eine Kur könnte hier vielleicht etwas Abhilfe schaffen……

In diesem Sinne. Die dieses virtuelle Männchen dennoch mögende Meli.

H
Hoppel

12.07.2015 um 13:24 Uhr

@ Lupiloop

Wenn Du keine Mehrheit im Gremium findest, kannst Du die Teilnahme nur auf dem Klageweg erreichen oder einfach zum Termin "Monatsgespräch" erscheinen & teilnehmen.

Die Teilnahme des gesamten BR-Gremiums am Monatsgespräch kann ausschließlich dann eingeschränkt werden, wenn es einen BA gibt (mind. 9 BRM). In diesen Gremien könnte man dem BA die Wahrnehmung des Monatsgesprächs übertragen; es bedürfte allerdings einer entsprechenden Beschlussfassung mit Zustimmung durch die absolute Mehrheit der BRM. Siehe: BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 15.8.2012, 7 ABR 16/11

All das trifft auf Euch aber nicht zu! Selbst wenn Euer Betrieb mittlerweile mehr als 100 AN zählt, könnt ihr zwar gem. § 28 BetrVG Ausschüsse bilden, diesen aber definitiv KEINE Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung inkl. Beschlussfassung übertragen!

Und dass ein "Gemeinsamer Ausschuss" eben KEIN ORGAN DES BR ist, hat das BAG bereits in 1993 festgestellt (Beschluss v. 20.10.1993, 7 ABR 26/93)!

"Ein nach § 28 Abs. 3 BetrVG gebildeter gemeinsamer Ausschuß des Betriebsrats und des Arbeitgebers ist eine eigenständige Einrichtung der Betriebsverfassung und - im Gegensatz zu den nach § 28 Abs. 1 BetrVG gebildeten weiteren Ausschüssen - kein zusätzliches Organ des Betriebsrats. "

Daher ist diese Melissische Korinthenkackerei alles andere als hilfreich und erst recht nicht geeignet, Deine Frage beantworten zu können! Und schon gar nicht kann einem gemeinsamen Ausschuss das Monatsgespräch übertragen werden!!!

M
Melissa

12.07.2015 um 14:56 Uhr

Wenn auch ein @Hoppel nicht nur blind Lamentieren, sondern auch Lesendes verstehen könnte, bräuchte er hier nicht so einen Müll verbreiten!!!!

Auch sollte er seine Fantasien besser dort lassen wo sie hingehören und nicht etwas zur Sprache bringen, was hier überhaupt keiner behauptet hat.

An keiner stelle war die Rede davon, dass einem gemeinsamen Ausschuss Aufgaben übertragen werden können, die in den Bereich einer zwingenden Geschäftsführung gehören. Wenn aber mit einem die Fantasien durchgehen, scheint ja alles möglich zu sein.

Auch ist eine Unsitte, immer das Maßgebliche zu unterschlagen und nur das zu zitieren, was einem gerade in den Kram passt, aber aus dem Zusammenhang gerissen ist.

Hältst du eigentlich andere für komplett bescheuert, dieses nicht auch zu bemerken? Oder hat die Selbstherrlichkeit mittlerweile einen Level erreicht, der hier dazu führt, einer Erblindung für das wesentliche zu unterliegen?

BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

Amtlicher Leitsatz:

Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an weitere oder gemeinsame Ausschüsse überträgt, unterliegt keiner Zweckmäßigkeits-, sondern nur einer Rechtskontrolle. Neben den ausdrücklich normierten Einschränkungen der Aufgabenübertragung hat der Betriebsrat lediglich die allgemeine Schranke des Rechtsmißbrauchs zu beachten. Der Betriebsrat darf sich nicht aller wesentlichen Befugnisse dadurch entäußern, daß er seine Aufgaben weitgehend auf Ausschüsse überträgt; er muß als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben. Dabei ist nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (Fortführung von BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

M
Melissa

12.07.2015 um 15:22 Uhr

Zitat Hoppel: „All das trifft auf Euch aber nicht zu! Selbst wenn Euer Betrieb mittlerweile mehr als 100 AN zählt, könnt ihr zwar gem. § 28 BetrVG Ausschüsse bilden, diesen aber definitiv KEINE Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung inkl. Beschlussfassung übertragen!“

Auch das ist wieder so eine Aussage, die das fehlen von Kenntnissen über aktuelle Rechtsstände belegt und entbehrt daher aktuell jeglicher rechtlichen Grundlage. Was in der Vergangenheit einmal so war, muss nicht immer auch bis zum Sankt Nimmerleinstag auch so sein.

Das würde nur dann gelten, wenn diese Zahl nur gelegentlich überschritten wird oder bereits bekannt ist, dass diese in naher Zukunft unter diese Grenze zurückfällt.

Die Möglichkeit des Betriebsrats, Ausschüsse zu bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zu übertragen, soll nicht mehr wie bisher von dem Bestehen eines Betriebsausschusses nach § 27 abhängig sein. Vielmehr kann der Betriebsrat künftig in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.

Einzig die Beschlussfassung ist hier ausgenommen. Wobei auch hierzu hier keiner das Gegenteil behauptet oder zur Sprache gebracht hat. Aussage des BAG: Beschl. v. 14.08.2013, Az.: 7 ABR 66/11 RN 22

H
Hoppel

12.07.2015 um 15:49 Uhr

@ Melissa

"Die Möglichkeit des Betriebsrats, Ausschüsse zu bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zu übertragen, soll nicht mehr wie bisher von dem Bestehen eines Betriebsausschusses nach § 27 abhängig sein. Vielmehr kann der Betriebsrat künftig in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. "

Wow ... welch Neuigkeit! Diese Möglichkeit ist bereits seit 14 Jahren im BetrVG verankert ...

Den Rest schenk ich mir ...

P
Pjöööng

13.07.2015 um 12:56 Uhr

@all:

Ist hier jemand der mir Melissas Beitrag 259596 erläutern kann?

Spätestens ab der Stelle "Wenn ich jetzt die Synonyme zu 'bilden' auch noch zu Wort kommen lasse, geht ja gar nichts mehr. Selbst ein darüber Nachdenken wird dann ja schon grenzwertig." versagt bei mir jegliches Textverständnis. Irgendwie erinnert Melissas Beitrag mich mehr an Science Fiction Romane bei denen der hyperintelligente Computer dazu gebracht wird, einen Widerspruch zu fabrizieren und daraufhin alle seine Schaltkreise nacheinander abbrennen...

L
lupiloop

13.07.2015 um 15:55 Uhr

STOPPT jetzt mal bitte. Mir ist das alles nicht hilfreich, dieses hin und her.

Also was gironimo schrieb:

"Ich denke, man kann nicht per Beschluss gesetzliche Bestimmungen aushebeln. Und der § 74 spricht vom Betriebsrat und nicht vom BRV. Eine Beschlussfassung geht in dieser Frage nicht (bestenfalls bei größeren Gremien in Puncto BA; ich persönlich habe selbst damit meine Probleme).", heißt: wir hätten gar nicht darüber beschließen dürfen? Beschluss is also unwirksam? was bedeutet das? Ich kann das Thema also in der nächsten Sitzung nochmal zur Sprache bringen? Wo genau steht das mit "Beschlussfassung geht in dieser Frage nicht"?

Einen BA haben wir nicht. Sind ja noch nicht so "alt" und auch nicht so groß.

Sagt, kann ich den Beschluss nochmal rückgängig machen? Ich schreibe bei uns das Protokoll und mir ist es irgendwie gegen den Strich diesen "Beschluss", wenn es denn einer sein darf (?), zu formulieren.

@Hoppel: die mehrheit war dafür, es so weiterzuhandhaben, wie bisher, sprich: die BRV einmal monatlich mit GF, die BRV sagt uns dann in Sitzung was besprochen und leitet unsere Entscheidungen dann per Mail an GF weiter. Auch wollen einige nicht, die Geschäftsführung jedes mal sehen (es geht hier doch aber nicht um Persönliches, mal ehrlich!)

Das nächste Problem ist ja, dass die GF sagt, ihr Ansprechpartner ist nur der BRV, deshalb will sie nicht mit allen an einem Tisch sitzen, sie sitze ja schließlich auch alleine da und hätte keinen dabei...

P
Pjöööng

13.07.2015 um 16:03 Uhr

Lupiloop,

dieser Beschluss ist meines Erachtens völlig wirkungslos, so als hättet Ihr beschlossen dass das Wasser den Berg rauf fließt. Insofern bedarf es dafür auch keines aufhebenden Beschlusses.

Meines Erachtens ist der Königsweg, dass diejenigen die hingehen wollen in Zukunft hingehen und fertig.

H
Hoppel

14.07.2015 um 21:57 Uhr

@ lupiloop

Es ist egal, was die Mehrheit meint! Bei eurer BR-Größe können BRM nicht wirksam von der Teilnahme am Monatsgespräch ausgeschlossen werden.

Entweder klagen oder einfach hingehen oder alles so lassen wie es ist oder versuchen, andere BRM von der Notwendigkeit eines gemeinsamen Monatsgesprächs zu überzeugen.

Du hast den Hauptgewinn gezogen und die freie Auswahl! :-)

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