Erstellt am 04.07.2007 um 17:02 Uhr von amazing
Die AN können m.E. selber entscheiden, welches BR-Mitglied sie bei Gesprächen mit Vorgesetzten / AG / GF dabei haben möchten. Das wird bei uns auch so gehandhabt.
Erstellt am 04.07.2007 um 17:18 Uhr von Wolfgang D
amazing
das habe ich auch nicht gefragt.
Erstellt am 04.07.2007 um 17:28 Uhr von amazing
Dann präzisiere Deine Frage und das Problem doch mal bitte.
Erstellt am 04.07.2007 um 17:41 Uhr von Wolfgang D
Was für Gespräche mit dem AG gebit es z.b Personalgespräche,Führsorgegespräche...
Und was bedeuten Sie ?
was muss ich als BR bei Anwesenheit Beachten ?
Erstellt am 04.07.2007 um 18:09 Uhr von amazing
In erster Linie geht es darum, daß der AN nicht allein mit dem AG im Gespräch sitzt, sondern ein BRM als Zeuge dabei zu sein hat. Ein AN alleine läßt sich tlw einschüchtern und ggf. zu Unterschriften drängen, wie zB Aufhebungsverträgen.
Übrigens - selbst BR's sollten nie allein mit AG/GF Gespräche führen!
Beispiel:
AG bei uns schon einige Male versucht MA (auch mal ein BRM) "loszuwerden" und bot jeweils 2-3 Alternativen an
a) eine schlechter bezahlte Stelle unter Niveau
b) einen Aufhebungsvertrag mit lächerlicher Abfindung
c) Versetzung
d) die Kündigung seitens des AG
obwohl BRV dabei war.
Übrigens - alle MA arbeiten immer noch bei uns und werden natürlich NICHT entlassen. Bis jetzt kam es nicht mal zu solchen Anhörungen, weil unser BR sich eben in solchen Gesprächen für die MA einsetzt.
BR sollte nach dem Gespräch unverzüglich ein Protokoll anfertigen und Gesprächsverlauf und Absprachen festhalten. Könnte bei einem evtl. Verfahren vor Gericht relevant sein.
Soviel zu unserer Praktik die anfangs für uns Laien sehr nervenaufreibend, bis jetzt aber sehr erfolgreich war ;-)
Aber hier gibt es soviele clevere alte Hasen, die werden Dir sicher auch noch super Tipps geben können.
Erstellt am 04.07.2007 um 18:28 Uhr von Kölner
@amazing
Na, wenn selbst dem ein oder anderen BRM solche Angebote in einem inflationärem Stil angeboten werden, dann braucht man sich nicht wirklich anstrengen/fürchten.
Erstellt am 04.07.2007 um 18:32 Uhr von Wolfgang D
amazing
erst mal danke,das hilft mir schon etwas weiter.
sag mal wie ist das mit Unterschriften ? Wann muss ich oder der AN eine Leisten ? Ich bin mir im Klaren das eine Unterschrift immer auch eine Einwilligung ist,aber ich bin mir unsicher wann ich was Unterschreiben muss bzw was pasiert beim nicht Unterschreiben.
Gehe ich recht in der annahme das du ein Weibliches Wesen bist ?
Erstellt am 04.07.2007 um 18:37 Uhr von Wolfgang D
Kölner
Und wie ist ein Gespräch "Anstrengend" ?
Du bist ja ein alter BR Hase. Ich habe deine beiträge bis weilen sehr genossen und freue mich das auch du mir Helfen willst !
Bitte Schreibe aber nicht so "wirr" und "Rätzel" mässig.Klar und Schachlich Hilft mir mehr.
Vielen Dank und Schöne Grüsse in die Glocken Gasse 4 a.
Erstellt am 04.07.2007 um 18:40 Uhr von amazing
@ Kölner
erst mal Gruß von einem Forum-Neuling in meine alte Heimat!
Da hast Du wohl Recht - die GF hat es uns nicht wirklich schwer gemacht, aber als Anfänger ist es auch nicht gerade leicht gleich am 4. Tag des Amtsantritts solche Gespräche zu führen.
Inzwischen gehen wir mit solchen Themen auch schon relaxter um.
@ Wolfgang D
was bitte veranlasst Dich zu der Annahme? Aber Du hast Recht - bin in der Tat ein weibliches Wesen.
Erstellt am 04.07.2007 um 18:45 Uhr von Kölner
@Wolfgang D
Für Dich:
Wenn man sich die einschlägigen Kommentierungen/Gesetzestexte zum BetrVG ansieht, wird man feststellen, dass ein BR NICHT bei jedem AN-AG-Gespräch dabei zu sein hat. Das kann der AG mitunter sogar kategorisch ablehnen.
Die Funktion des BR in einem solchen Gespräch ist auch nur die eines Hörenden. Zu sagen hat ein BR nichts! Wenn mir, als AG, ein BR in einem solchen Gespräch den "gesprächigen Anwalt der Entrechteten" mimen würde, wäre er nicht länger Auditor dieses selbigen.
Meine Äusserung zuvor bezog sich auch nur auf "amazings" Ausführungen.
Die "Protokolle/Gesprächsnotizen", die amazing anfertigen will sind auch nur bedingt wertvoll. Vor allem wenn der BR sie nur einseitig anfertigt.
Erstellt am 04.07.2007 um 18:53 Uhr von Wolfgang D
@amazing
das duz eine Frau bist hat mir dieser Waschbär, gesagt , er findet dich übrigens mega süss . Er hat mir auch sehr viele Links gegeben, oh ich sehe grade das sollte ich im Forum nicht sagen.Wegen seinem Image ?
Komischer Typ , aber nett und bestimmt ein harter BRV .
@Kölner
Welche Gespräche meinst du ? Personal Gespräche bei mir gibt es viele Arten und ich bin sagen wir mal etwas "Schwer Mütig".
Heisst das das der BR im Gespräch nichts sagen darf ?
@ Waschbär wieso soll ich aufpassen wo ich im Dunkel rum Laufe ?
Erstellt am 04.07.2007 um 18:55 Uhr von Kölner
@Wolfgang D
Waschbär ist "speziell".
Was soll der BR denn unaufgefordert sagen dürfen? Ist es sein Gespräch? Wohl nicht!
Erstellt am 04.07.2007 um 18:58 Uhr von amazing
@ Kölner
das Protokoll wird natürlich an AN und AG geschickt - Möglichkeit des Widerspruchs / Korrektur ist also gegeben.
Und da bei uns solche Gespräche immer in Personalgespräche endeten - hat der AN das Recht einen BR hinzuzuziehen. Unsere MA nehmen ihr Recht auch alle in Anspruch.
http://www.igmrsg.de/Download_Dateien/Notfall-Faltblatt-Personalgespraech.pdf
Ein paar AN haben einen Anwalt hinzugezogen, und diese forderten unsere Protokolle für ihre Akten ein.
Unsere Praktik hat zumindest dazu beigetragen, daß bisher noch kein MA gekündigt wurde.
Also - so what ;-)
Erstellt am 04.07.2007 um 19:04 Uhr von Wolfgang D
Kölner
Waschbär ist "speziell" ??? wie ist das zu Verstehen ? Ist er gar kein BR .Wie Pimmelimpo es mir Geschrieben hat ?
amazing
Praktikanten im Betriebsrat ?
Waschbär
Ich bin nicht Dement , habe aber 30 %
Erstellt am 04.07.2007 um 19:05 Uhr von amazing
@ Wolfgang D
Woher will Waschbär das wissen? Ich bin gerade mal 2 Stunden hier angemeldet und hatte noch keine Diskussion mit ihm hier im Forum?
@ Kölner
Unsere Perso-Abtl. ist inzwischen so fair (das war anfangs nicht so), daß sie den MA Bescheid geben, das es sich um ein Pers.-Gespräch handelt, und das sie empfehlen ein BRM hinzuzuziehen. Sollte es mach Vorgesetzter auch anders sehen und praktizieren wollen, bekommen sie dazu sogar von der Pers-Abtl. die entsprechenden Takte gesagt.
Erstellt am 04.07.2007 um 19:09 Uhr von amazing
@ Wolfgang D
Praktikanten im Betrieb haben wir zeitweise auch. Wieso?
Erstellt am 04.07.2007 um 19:12 Uhr von Wolfgang D
amazing
was soll Waschbär wissen ?
Erstellt am 04.07.2007 um 19:16 Uhr von amazing
Dein eigener Beitrag zur Erinnerung:
@amazing
das duz eine Frau bist hat mir dieser Waschbär, gesagt , er findet dich übrigens mega süss . Er hat mir auch sehr viele Links gegeben, oh ich sehe grade das sollte ich im Forum nicht sagen.Wegen seinem Image ?
Komischer Typ , aber nett und bestimmt ein harter BRV ....
Denke, daß es eh nicht hierhergehört. Wir sind hier in einem Betriebsräteforum und nicht bei 'ner Singlebörse ;-)
Erstellt am 04.07.2007 um 19:54 Uhr von waschbär
amazing,
das ist mein Tierischer Instinkt und meiner ach solange Menschen Grund kenntniss .... :-)
Wegen dem was dieses Forum alles darstellt und nicht .... ich bin mir da nicht immer so sicher .-)
Wolle du nuss , ich bin kein BRV .... das ist auch nicht meine Wellenlänge (Wegen Postbote ) :-)))))
Was klöner meint oder auch nicht ist die Tatsache das ich wohl... sagem wir mal sehr Fachetten reich bin . Ausserdem liebe ich das leben ! und da ist Spass ganz wichtig .-)
Erstellt am 04.07.2007 um 20:02 Uhr von pirat
Ahoi,
waschbär lange nichts mehr gehört.
Ich hoffe dir altem Haudegen geht es gut.
Erstellt am 04.07.2007 um 22:47 Uhr von Der alte Heini
Wolfgang D,
ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht.
Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.