Informelles Gespräch mit dem AG
Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal zwei Fragen bzgl. des Verhältnisses zwischen BRV und AG:
Unser AG möchte zu einem Sachverhalt, bei dem wir ihm zur Stellungsnahme eine Frist gesetzt haben, ein Gespräch mit mir als BRV unter 4-Augen führen, um über den entsprechenden Sachverhalt und seine Reaktion darauf zu sprechen. Eine extra Betriebsratssitzung nach § 29 Abs. 4 möchte er nicht extra von mir anberaumen lassen.
Ich sagte dann zu ihm, dass wir das gerne machen können, ich aber aufgrund der Wichtigkeit der Thematik ein zusätzliches BRM dabei haben möchte.
Nun meine Fragen:
-
Ist das Vorgehen so in Ordnung?
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Wer bestimmt das zusätzliche BRM? Unser AG möchte wahrscheinlich ein ganz bestimmtes BRM dabei haben, welches eher AG-freundlich ist und ich möchte aber definitiv eine andere Kollegin aus dem Gremium dabei haben.
Herzliche Grüße
Euer roreuka
Community-Antworten (3)
25.05.2023 um 10:04 Uhr
Da ich nicht weiß um was es geht kann ich nicht sagen ob es einer BR-Sitzung bedarf. Bei uns führen die Gespräche immer die beiden Vorsitzenden. Wenn einer fehlt wird ein anderes BR-Mitglied mitgenommen das der Vorsitzende und NICHT der AG auswählt.
Bei uns wird bei solchen Gesprächen sowieso nichts vereinbart/bzw. aussagen in eine Richtung gemacht ausser es gab vorher einen ganz klaren Richtungsbeschluss des BR.
In der nächsten regulären BR-Sitzung die bei uns jede Woche stattfindet wird dann über die besprochenen Themen berichtet.
Wenn Ihr als BR bzw. Vorsitzenden zu einer bestimmten Sache eine Stellungsnahme wünscht gibt es oft im BR eine Erwartung bzw. Tendenz. Als BR Gremium würde ich erwarten das die Vertreter des BR dann in diese Richtung den BR vertreten.
Es kommt halt immer darauf an wie das Miteinander zwischen AG-BR und BR intern ist.
25.05.2023 um 15:44 Uhr
Wir sind immer zu zweit bei sowas, der BRV und der Stellv. Falls der verhindert ist nimmt ein anderes BRM teil. Zu oder Aussagen oder ähmliches werden bei so einem Gespräch nie gemacht, das entscheidet das Gremium.
25.05.2023 um 16:12 Uhr
Bereden kann man eine Menge mit dem Arbeitgeber. Ein Beschluss kann nur im Rahmen einer Betriebsratssitzung gefasst werden.
Also auch wenn ihr in diesem Gespräch "per Handschlag" was regelt, ist das Gremium nicht im Geringsten daran gebunden.
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