Hallo,

meine Frage zur Kommunikation mit dem Arbeitgeber wurde letzte Woche hier lichtschnell beantwortet. Nochmals vielen Dank hierfür.
Meine Kollegen und ich sind neu in der BR Arbeit und unsere Schulung liegt noch vor uns. Deshalb heute nochmal eine ähnliche Frage wie letzte Woche.

Nach §74 BetrVG sollte mindestens einmal im Monat ein Gespräch zwischen AG und BR stattfinden.

Da uns eine (ausschliesslich) englischsprachige Ansprechpartnerin des AG genannt worden ist, fragen wir uns, ob wir diese für die monatlichen Meetings akzeptieren wollen.

Wir befürchten Nachteile in der verbalen Kommunikation da sie muttersprachlich ist und wir lediglich fliessend Englisch sprechen.

Andererseits könnten wir mit einem deutschen Ansprechpartner uU vom Regen in die Traufe kommen....Wir wissen, dass wir uns den AP nicht aussuchen können, trotzdem ein paar Fragen:

1. Müssen wir eine/n englische/n AP für die monatlichen Gespräche akzeptieren ?

2. Wenn wir diese Person für die ersten Gespräche einmal akzeptiert haben, können wir diese zB in 6 Monaten ablehnen oder haben wir diesen dann stillschweigend akzeptiert ?

3. Welche Qualifikation muss der AP des AG überhaupt haben, damit er mit uns qualifiziert die monatlichen Gespräche führen "darf".

Gruss
Esperanto