Erstellt am 12.07.2012 um 14:38 Uhr von Tanzbär
Mal ehrlich: Ist das wirklich Euer Problem?
Erstellt am 12.07.2012 um 14:53 Uhr von BRMetall
@daniell
Wie wre es, wenn man als oder gerade als BR einfach einmal wie man es sollte ins BetrVG zu schauen.
Dann findet man zB im DKK § 74 Rn. 7 folgendes!!
Für die Durchführung der monatlichen Besprechungen ist keine besondere Form vorgeschrieben. Einladen kann somit der AG oder der BR. Über den Zeitpunkt und den Ort sollten sich die Beteiligten einigen. Eine Tagesordnung ist nicht vorgesehen. Beide Seiten sollten Gesprächspunkte benennen, damit sie sich auf die anstehenden Fragen vorbereiten und evtl. die notwendigen Unterlagen bereithalten können (zum Inhalt einer Regelungsabrede über die monatlichen Besprechungen vgl. DKKF-Berg, § 74 Rn. 6).
Es ist, dass sollte/könnte BRM auch klar sein, eben KEINE BR-Sitzung!!! Es ist ein monatliches Treffen des AG mit dem BR. Es kann also auch von BEIDEN veranlsst werden.
Fazit, ist es nur einfach, einfacher eine Frage zu stellen also einmal in BetrVG zu schauen???
Erstellt am 12.07.2012 um 16:00 Uhr von gironimo
Es ist ja nun gerade Sinn des Forums Fragen zu stellen. Irgendwo steht alles schwarz auf weiß.
@daniell
der Gesetzgeber hatte da wohl die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinn. Darum - wie BRMetall schon schreibt - wurde kein mit Verfahrensfragen belastetes Gespräch zwischen AG und BR vorgesehen.
Wie wärs mit einem monatlichen Wechsel?
Erstellt am 12.07.2012 um 16:02 Uhr von rkoch
@BRMetall...
Minimalkorrektur:
> sollte in einen KOMMENTAR zum BetrVG zu schauen..
Das BetrVG selbst sagt dazu gar nichts. Du erwähnst zwar DKK, aber in letzter Zeit scheint es einige zu geben, die mit diesem Kürzel wenig anfangen können....
@daniell
Tatsächlich frage ich mich wo das Problem ist... Ich frage immer "wollen Sie anfangen?" (der Höfliche läßt dem anderen den Vortritt) und das wars auch schon... entweder die andere Seite will anfangen oder läßt uns den Vortritt.
Siehst Du ein Problem damit, den anderen anfangen zu lassen, oder damit, selbst anzufangen? Es wird doch nicht ernsthaft ein Streit über diese Frage ausbrechen, oder?
Es ist eben keine formelle Sitzung, sondern eine "Besprechung" (§74(1) Wort 11). Dazu gibt es weder eine vorgeschriebene Einladungsform, noch eine Ablauf, nicht einmal eine formelle Tagesordnung. Auch keinen Vorsitzenden. Eben eine "ungezwungene" Besprechung. (Was nicht heißt, dass beide Seiten nicht eine Form vereinbaren können, wenn ansonsten die Besprechung regelmäßig aus dem Ruder läuft)
Erstellt am 12.07.2012 um 16:11 Uhr von BRMetall
rkoch
auch kleine Korrektur ;-))
Doch BetrVG, denn der Kommentar bzw der Inhalt ergibt sich aus dem Gesetz/Gesetzestext.
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Zusammentreten und nicht BR lädt AG zum Gespräch ein. ;-)))
Daraus ergibt sich der zitierte Kommentartext.
Also, könnte man aus dem reinen Gesetzestext selbst zu dem Schluss in der Kommentierung kommen.
Erstellt am 12.07.2012 um 16:21 Uhr von daniell
sorry aber konnte nicht wirklich etwas finden im BetrVG und bin auch nicht freigestellt so dass ich mich stundenlang mit so einer einfachen und nicht so wichtigen frage beschäftigen kann.aus diesem grund hab ich einfach mal hier gefragt in der hoffnung dass ich eine klare Antwort bekomme, von irgend jemanden der es gerade sicher weiß.
dafür ist dieses Forum ja auch da oder ??
bei manchen Themen ist es aus meiner Sicht taktisch klug den AG anfangen zu lassen weil er dann seine Themen die für die MA gut sind anders Verhandelt wie wenn er schon weiß dass ich mit nicht so erfreulichen Themen für ihn komme.
Dies hat mein AG erkannt und sieht es daher gerne wenn ich jetzt immer anfange.
deshalb die Frage..
aber Danke für die zahlreichen infos :)
Erstellt am 12.07.2012 um 16:28 Uhr von Betriebsrätin
daniell
das dieses Gespräch nach § 74 BetrVG stattfindet ist doch aber wohl bekannt. Dann benötigt man nicht mehr viel Zeit zum suchen und auch nicht zum lesen, denn es gibt dort nicht alzuviel. Und dass Entscheidende ergibt sich gleich wie o. erkennbar aus dem 1 (ersten) Satz im Gestzestext.
Erstellt am 12.07.2012 um 18:01 Uhr von daniell
@Betriebsrätin
Dieses Forum ist dafür da um Fragen zu stellen oder???
da ich kein jurist bin kann ich dass nicht eindeutig aus diesem Paragraphen raus lesen..
der ist mir natürlich bekannt und ein bisschen gestöbert hab ich natürlich auch..
aber keine KLARE Antwort gefunden.
aus diesem Grund hab ich hier in diesem Forum meine Frage gestellt.
hat sich ja auch gelohnt weil ich eine KLARE Antwort bekommen habe und mir jetzt sicher sein kann(dies war ich davor nicht).
es gibt auch neulinge die sich noch nicht so gut auskennen und Gesetzestexte lesen oder verstehen können..
aber trotzdem danke für die genommene Zeit um zu antworten :)