Erstellt am 09.07.2014 um 14:03 Uhr von gironimo
Was hat der AG damit zu tun?
Anderseits ist der AG auch dafür verantwortlich, dass die Gesetze im Betrieb eingehalten werden. Und der stellv. BRV vertritt nun mal den BRV im vollem Umfang. Da kann er sich nicht nur die Rosinen herauspflücken.
Ich würde es trotzdem intern klären.
Erstellt am 09.07.2014 um 14:11 Uhr von noris
Der AG möchte, maximal nur 1 Std die Vertretung. Der AG möchte mit dem stellvertretenden unter vier Augen sprechen.
Erstellt am 09.07.2014 um 14:17 Uhr von gironimo
Über Art und Umfang der Vertretung und der Zeit für die BR-Arbeit entscheidet der BR selbst - der AG hat da nicht mitzureden. (siehe auch § 37 BetrVG)
Es gehört im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit natürlich dazu, dass man über alles reden kann - aber von seinen Rechten kann der BR nicht abrücken. Das sollte der BR in diesem Gespräch deutlich machen. Ich hoffe der stellv. BRV hat geübt, in Augenhöhe mit dem AG zu sprechen ......
Erstellt am 09.07.2014 um 15:03 Uhr von Pjöööng
"In vollem Umfange vertreten" bedeutet ja noch lange nicht, dass in dieser Zeit nicht auch noch normaler Arbeit nachgegangen werden kann.