Erstellt am 09.07.2015 um 14:26 Uhr von brsieben
Zunächst: Lass es Dir eine Lehre sein. Dein Arbeitgeber wünscht nicht, dass Mitarbeiter zu Hause in ihrer Freizeit arbeiten. Das finde ich sehr löblich und unterstützenswert. Lies also demnächst solche Pamphlete im Geschäft und frag Deinen Vorgesetzten, welche Arbeit Du dafür liegen lassen sollst. Es ist vermutlich nicht DEIN Job, angemessene Aufgabenpakete zusammenzustellen.
MÜNDLICHE Abmahnung (ohne Zeugen?) ist für Deinen Arbeitgeber nicht viel wert. Wie will er's denn beweisen, dass er korrekt abgemahnt hat?
Kucksdu hier: http://www.brennecke.pro/109296/Die-rechtswirksame-Abmahnung---10-goldene-Regeln (aber nicht dem Chef weitersagen ;o))
Und "personaltechnische Maßnahmen" sind keine ernstzunehmende Kündigungsandrohung. Das könnte ja alles sein, angefangen vom Mitarbeitergespräch über eine weitere Abmahnung bis wasweißich.
Das mit den 3 Abmahnungen ist ein Ammenmärchen. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl. Der AG kann je nach Schwere eines Vergehens auch ohne Abmahnung kündigen. Oder auch nach der ersten Abmahnung (wenn die korrekt war - was ich im Falle einer Kündigung immer prüfen lassen würde).
Also: Mach Dir nicht zu große Sorgen. Außer dass Du unangenehm aufgefallen bist, ist erstmal nix passiert.
Erstellt am 09.07.2015 um 14:41 Uhr von ickederdicke
Falls es irgendwie mit der BR Tätigkeit zu begründen wäre... Zeitgutschrift verlangen ;O))
Und einmischung in BR verbitten ;O)
Ansonsten sagte der Vorredner schon alles.
Erstellt am 09.07.2015 um 14:58 Uhr von Husmeester
Woher weiß dein Vorgesetzter das Du die Mail zu dir nach Hause geschickt hast ??? Wirst du überwacht ? Datenschutz ? Darüber würde ich mir Gedanken machen als BR ...
Wegen deiner Abmahnung : Was genau wird dir vorgeworfen ? Ich kann kein Fehlverhalten erkennen ...
Erstellt am 09.07.2015 um 16:35 Uhr von Globus
Boah Leute.... euer Ansatz ist ja nicht grundlegend falsch... aber...
Das ist schon ein Hammer... wie kann man als BR sowas nach Hause schicken? Ds geht erstmal gar nciht... ganz ehrlich...
Und wegen zu hohem Arbitsaufkommen... na sag mal.... wenn das wichtig ist, liest du dir das durch - fertig - da es an alle MA ging, ist das nciht mal BR Arbeit, sondern Arbeitsvertragliche Pflicht...
Der einzige richtige Ansatz wäre für mich, wie die das herausbekommen haben... da ist wohl ein "Loch" in euren BV´en.... schnellstens schließen!!!
Und ganz ehrlich, ich wäre durchaus vorsichtiger in Zukunft - auch wenn meine Kollegen hier was anderes behaupten sind weitere personelle Maßnehmen nicht zwangsläufig auszuschließen....
Erstellt am 09.07.2015 um 19:13 Uhr von gironimo
Ich schließe mich der Kritik an.
Vielleicht habt Ihr Eure Mitbestimmung bei der E-Mailnutzung auch gar nicht genutzt - dann nach holen.
Und per Mail bestätigen? Stimmt denn das überhaupt mit dem Gesagten überein? So ohne weiteres würde ich das nicht tun - mich aber dennoch daran halten und nichts mehr nach Hause mailen.
Erstellt am 09.07.2015 um 19:23 Uhr von Globus
jau - Emailnutzung ist auch so eine Sache - aber hier sehe ich eigentlich im Allgemeinen 87,1,6... also die "Verursacher" des Problems ;-) und dessen Fehlnutzung...
Erstellt am 09.07.2015 um 20:22 Uhr von verdibr
Hallo Selina, ich würde mich von einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder wenn du Gewerkschaftlich Organisiert bist mit der Abmahnung beraten lassen und eventuell eine Gegendarstellung machen. Habe ich selbst schon gemacht auch wenn man sich auf der gegenseite vorgeführt fühlt.
Erstellt am 09.07.2015 um 20:59 Uhr von DummerHund
@selina
Ich würde hier gar nicht weiter reagieren; schon mal gar nicht schriftlich per Mail.
Es hat über der Sache ein mündliches Gespräch statt gefunden. Anschliesend ist man auseinander gegangen. Dies hat mal wohl in dem Sinne gemacht das man einig ist über die Sache an sich. Hier ist dann Punkt, Aus, Ende, Schluss. Esgibt in der Rechtsprechung bisher noch nicht was aussagt das man so eine Mündl. Ermahnung oder Abmahnung schriftl. bestätigen muss. Also lass tunlichst die Finger davon. Bhauptet in eurer Firma jemand was anderes soll er Dir zeigen worauf er sich beruft.
In der Sache müsste der AG auch genau benennen was er den Abmahnt. Einfach nur ne Mail aus der Firma nach Hause geschickt zu zu ungenau. Hier müsste der AG schon benennen ober er den Verstoß des Datenschutzgesetz rügt. Zweite Möglichkeit wäre wenn per BV private Mail Nutzung Verboten ist.
Fakt ist nichts Unterschreiben was nicht 100% ist.
Deine Aussage das Du während der Arbeitszeit keine Zeit hast, ist, Entschuldigung Schwachsinn. Der AG weiss das er einen BR im Hause hat. Demnach hat er mit ein zu planen das der ein oderandere MA der im BR ist mal arbeitstechnisch ausfallen kann. Merke, Betriebsratsarbeit geht IMMER vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. DAS brm muss nur sagen; Ich halte es für Erforderlich. Diese Erforderlichkeit kann Dir keine Dritte Person widerlegen.
Desweiteren würde ich dem AG ganz klipp und klar sagen, das wenn man die ganze Angelegenheit nicht auf sich so beruhen lässt(ohne schriftliche Bestätigung der angesprochenen Mail) der BR sich gezwungen fühlt einer illegalen MA Überwachung nach zu gehen. Denn es stellt sich in der Tat die Frage, woher weiss der AG von der nach Hause geschickten Mail. Seht in eurem AG in erster Linie euren Geschäftspartner, Und so müsst ihr auch handeln; auch wenn es um ein einzelnes BRM hier geht.
Erstellt am 13.07.2015 um 14:29 Uhr von lebenshelfer
Hallo alle,
als BR solltest Du dich schon freistellen.
Allerdings mußt Du als BR auch den Datenschutz beachten, m.E. geht das nicht damit zusammen, ein betriebliche Nachricht an die private Emailadresse weiterzuschicken. Das ist ein Verstoß und kann geahndet werden.
ALLERDINGS:
Woher weiß der AG, daß Du vom BR-Email-Konto aus die Nachricht weitergeleitet hast?
Sollte es evtl. derart sein, daß der AG eure Nachrichten und Mails liest? Das wäre der Hammer und damit solltet ihr nicht einfach so weitermachen sondern eindeutige juristische Schritte einleiten.
Ciao,
h.