W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ABMAHNUNG!

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen! Darf die GL eine schriftliche Abmahnung erteilen und diese dann in die Personalakte ablegen, ohne den Betroffenen vorher zu hören oder ihm die Gelegenheit zu geben sich dazu zu äussern???? Was kann der Betriebsrat tun? Was kann der AN tun?

Danke im voraus für Eure Hilfe....Gruß Andy

1.10301

Community-Antworten (1)

Ihre Antwort