Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen.

Unsere GF hat einer Mitarbeiterin eine Abmahnung ausgesprochen. Die Mitarbeiterin hat auf einer Messe eine interne Information (Kündigung eines Kollegen) gegenüber einem Auftraggeber rausgegeben. Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, wo Sie sehr emotional war und aus einer unpassenden Situation heraus hat Sie sich "verplappert". Vorher wurde Sie darum gebeten, dass Sie an den Messetagen stillschweigen darüber zu wahren hat. Die Abmahnung erfolgte in einem 4-Augen-Gespräch und es soll nicht schriftlich festgehalten werden. Empfiehlt es sich dennoch, dass die betroffene Mitarbeiterin eine schriftliche Gegendarstellung abgibt?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Hüseyin