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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung?

S
silversurfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter unseres Betriebs geriet mit einem Kollegen in heftigen Streit. Daraufhin ging er außerhalb der üblichen Pausenzeit in die Pause. Als er zurück kam nahm er die Arbeit eigenmächtig in einem anderen Bereich wieder auf. Als sein Abteilungsleiter dies erfuhr suchte er ihn auf und fordete ihn auf die Arbeit an seinem eigentlichen Arbeitsplatz wieder aufzunehmen. Der Kollege, dessen Deutschkenntnisse nicht gut sind, sagte er macht das nicht und geht nach Hause, was er auch machte. Allerdigs stempelte er erst 45 Minuten später aus. 1 Stunde später meldete sich seine Frau um mitzuteilen, dass der Kollege knapp 2 Wochen krank geschrieben sei. Nach seiner Krankheit erhielt er vom AG eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Wie würdet Ihr den Fall sehen? Vielen Dank im Voraus.

2.04008

Community-Antworten (8)

S
Streikbrecher

01.08.2012 um 18:43 Uhr

AG hat Recht. Abmahnung ist nich gut, könnte auch schlimmer werden! Dazu gibt es auch BAG Rechtsprechung!

Auch die Problem der Sprache helfen hier nicht, denn seine Arbeitspflichten kannte er ja!

Auch dass die Abmahnung erst nach Ende der AU kam ist ok. Denn der AG muss den AN nicht zu Hause aufsuchen um eine Abmahnung auszusprechen.

B
BRUTUS

01.08.2012 um 19:13 Uhr

welche konkreten Vorwürfe wurden denn unter dem Punkt "Arbeitsverweigerung" abgemahnt?

man müsste voneinander trennen :

  1. eigenmächtiger Abbruch der Arbeit und in die Pause gehen
  2. trotz Aufforderung des Vorgesetzten nicht "seine" Arbeit gemacht, sondern etwas anderes
  3. Abbruch der Arbeit und nach Hause gehen

wenn der Kollege hier den Mund nicht aufmacht, um mitzuteilen, welche Umstände es ihm im vorliegenden Fall zum angesprochenen Zeitpunkt unzumutbar gemacht hätten, seine Arbeit vertragsgemäß fortzusetzen, der Anweisung des Vorgesetzten nachzukommen, stehen erstmal die Vorwürfe zu seinen Lasten im Raum

je nach Begründung kann man das Ding aber durchaus hinbiegen

mögliches Szenario : dem AN ging es gesundheitlich nicht gut, deshalb brach er die Arbeit ab, machte Pause, hoffte sich wieder zu erholen da es ihm nicht wesentlich besser ging nach der Pause suchte er sich eine "leichtere" Beschäftigung, als ihn der Vorgesetzte aufforderte, seine ursprünglich angewiesene Tätigkeit wieder aufzunehmen, lehnt er ab, da er sich das gesundheitlich nicht mehr zutraute als der Vorgesetzte darauf bestand, meldete er sich krank und ging nach hause

aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse kam es zu Verständigungsproblemen, die dazu führten, daß die Situation vom Vorgesetzten missverstanden wurde bzw. der AN sich nocht so erklären konnte, wie er eigentlich sollte

zudem wäre auch noch der Streit mit dem Kollegen abzuklären was passierte genau

S
Streikbrecher

01.08.2012 um 19:34 Uhr

BRUTUS

Einmal wieder eine seltsame Antwort!!

Denn der Abgemahnt geriet mit einem Kollegen in heftigen Streit. Da kann man also davon ausgehen, dass er der Verursacher war.

Dieses alleine ist ein mehr als berechtigter Grund, zu mindest für eine Abmahnung.

Weiter hätte er sich auf alle Fälle abmelden müssen wegen der AU. Weiter hat KEIN An das Recht sich seine Arbeit auszusuchen. Er muss dem Direktionsrecht des AG hier folgen, wie auch dem hier weisungsbefugten Vorgesetzten. Auch kann ein AN nicht einfach und selbstherlich die Pause bestimmen, wenn es Pausenregelungen gibt. Hier hätte er dann den Vorgesetzten zu mindest unformiern und um Erlaubnis bitten müssen. Nur wenn dann die Aussage des Vorgesetzten rechtswidrig wäre, könnte er ggf selbst handeln, wenn seine Gesundheit gefährdet wäre.

Ach ja, wie war das heute nochmal mit Deiner zutreffenden Aussage der "nicht" kompetenten Aussagen??

B
BRUTUS

01.08.2012 um 19:44 Uhr

kann man davon ausgehen, daß er der Verursacher war ?

genauso gut könnte man davon ausgehen, daß es anders herum gewesen wäre...

zudem gilt zu berücksichtigen, wie üblicherweise in diesem Betrieb gearbeitet wird und das Direktionsrecht ausgeübt wird, was man dem AN nun an "Selbstständigkeit" zu- oder ggfs. abspricht

du gibts mir keinen Anlass, meine zutreffende Aussage bzgl. der "nichtkompetenten" Antworten zu revidieren

zudem ist der "Einzelfall" hier so pauschal geschildert, daß alles oder nichts möglich bzw. zu vermuten wäre, weshalb sich allgemeingültige Aussagen sowieso schon mal verbieten

G
gironimo

01.08.2012 um 20:07 Uhr

da kann man wieder viel hinein interprätieren.

Ich gehe aber davon aus, dass das mit der Abmahnung so o.k. war. Der Kollege wird ja auch sonst - trotz mangelder Sprachkenntnisse genug verstehen, um seine Arbeit zu machen und den Chef in ausreichender Weise zu verstehen.

Jetzt die Sache aufwühlen nach dem Motto wer hat was und warum und zuerst bringt nichts.

Wer einen Fehler gemacht hat, sollte dazu stehen.

S
silversurfer

01.08.2012 um 20:16 Uhr

Der AN hatte sich mit 2 Kollegen gleichzeitig gezankt, weswegen er jetzt mit Mobbing argumentiert. Die beiden Kollegen wehren sich natürlich strikt gegen diesen Vorwurf. Erschwerend kommt hinzu, dass der Abgemahnte jetzt steif und fest behauptet, vorher darauf hingewiesen zu haben, dass er sich körperlich unwohl fühle und erst daraufhin nach Hause gegangen sei. Bei der Aussage des Abteilungsleiters wiederspricht er auch und sagt, das Gespräch mit demAbteilungsleiter habe erst wenige Minuten vor seiner Ausstempelzeit geendet. Naja, das macht es nicht einfacher, allerdings frage ich mich, warum in so kurzer Zeit so viele Aussagen gegeneinander stehen und ein und der Selbe sich immer ungerecht behandelt fühlt???

V
Valdi

01.08.2012 um 21:35 Uhr

Weil es vielleicht so ist ? Ob die Abmahnung zurecht ist oder nicht / koennte der Kollege ueber eine Beschwerde beim BR klaeren lassen. Ein Gespraech mit allen am runden Tisch, waere von Vorteil.

L
Lernender

01.08.2012 um 22:42 Uhr

Als BR würde ich ihm raten die Füße still zu halten. Jetzt noch Gespräche suchen wird seine Situation zunächst nicht verbessern

Die Streithähne unter Moderation an einen Tisch bringen halte ich für sinnvoll.

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