Erstellt am 01.10.2015 um 10:12 Uhr von rolfo
Ja, sofern ihm das Kündigungsschreiben heute noch zugeht
Erstellt am 01.10.2015 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Zitat (zuckertuete):
"Der Arbeitnehmer war wegen demselben Delikt ( Diebstahl) schon abgemahnt worden."
Selbes Delikt, aber andere Tat, richtig?
Mit einer abschließenden Stellungnahme, Ihr werdet Euch nicht äußern ist das Anhörungsverfahren in der Tat abgschlossen und der Arbeitgeber kann sofort kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort, also z. B. um 10:16.
Die Frage ab wann er arbeitslos ist, hängt davon ab, wann er sich bei der Agentur meldet.
Erstellt am 01.10.2015 um 10:20 Uhr von zuckertuete
rolfo und Pjöööng
Danke für eure Infos
Erstellt am 01.10.2015 um 12:28 Uhr von gironimo
in einer Stunde eine BR-Sitzung - samt ordentlicher Ladung, (hoffentlich Anhörung des Delinquenten), Beschlussfassung und Mitteilung an den AG. Ihr seit ja schnell. Ich hätte aber wenigstens geschwiegen.......
Habt Ihr die hilfsweise fristgerechte Kündigung auch schon behandelt?
Erstellt am 01.10.2015 um 13:14 Uhr von Hartmut
Habe ich das recht verstanden: Ihr habt beschlossen, euch nicht zu äußern. Dieses habt ihr anschließend unverzüglich gegenüber dem AG geäußert. Aha. Ach so.
Womit ich mich an den Leser wenden möchte: Wenn ihr beschließt, euch nicht zu äußern, dann tut das bitte auch nicht!! Der BR ist nicht der Kündigungsbeschleuniger des Arbeitgebers, ganz egal ob die Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht.