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außerordentliche Kündigung

Z
zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben heute (01.10.15 um 9.00 Uhr) eine Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung und hilfsweise fristgemäßen Kündigung durchgeführt. Der Arbeitnehmer war wegen demselben Delikt ( Diebstahl) schon abgemahnt worden. Wir haben beschlossen zu diesen Kündigungen uns nicht zu äußern und das Anhörungsverfahren damit abgeschlossen. Dieses haben wir der GL 10.00 Uhr mitgeteilt.

Frage: Kann der Arbeitnehmer heute schon gekündigt werden und wäre demzufolge ab
02.10. arbeitslos ?

1.49205

Community-Antworten (5)

R
rolfo

01.10.2015 um 12:12 Uhr

Ja, sofern ihm das Kündigungsschreiben heute noch zugeht

P
Pjöööng

01.10.2015 um 12:15 Uhr

Zitat (zuckertuete): "Der Arbeitnehmer war wegen demselben Delikt ( Diebstahl) schon abgemahnt worden."

Selbes Delikt, aber andere Tat, richtig?

Mit einer abschließenden Stellungnahme, Ihr werdet Euch nicht äußern ist das Anhörungsverfahren in der Tat abgschlossen und der Arbeitgeber kann sofort kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort, also z. B. um 10:16.

Die Frage ab wann er arbeitslos ist, hängt davon ab, wann er sich bei der Agentur meldet.

Z
zuckertuete

01.10.2015 um 12:20 Uhr

rolfo und Pjöööng

Danke für eure Infos

G
gironimo

01.10.2015 um 14:28 Uhr

in einer Stunde eine BR-Sitzung - samt ordentlicher Ladung, (hoffentlich Anhörung des Delinquenten), Beschlussfassung und Mitteilung an den AG. Ihr seit ja schnell. Ich hätte aber wenigstens geschwiegen.......

Habt Ihr die hilfsweise fristgerechte Kündigung auch schon behandelt?

H
Hartmut

01.10.2015 um 15:14 Uhr

Habe ich das recht verstanden: Ihr habt beschlossen, euch nicht zu äußern. Dieses habt ihr anschließend unverzüglich gegenüber dem AG geäußert. Aha. Ach so.

Womit ich mich an den Leser wenden möchte: Wenn ihr beschließt, euch nicht zu äußern, dann tut das bitte auch nicht!! Der BR ist nicht der Kündigungsbeschleuniger des Arbeitgebers, ganz egal ob die Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht.

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