Hallo Leute,

wir haben heute (01.10.15 um 9.00 Uhr) eine Anhörung zu einer außerordentlichen Kündigung und hilfsweise fristgemäßen Kündigung durchgeführt.
Der Arbeitnehmer war wegen demselben Delikt ( Diebstahl) schon abgemahnt worden.
Wir haben beschlossen zu diesen Kündigungen uns nicht zu äußern und das Anhörungsverfahren damit abgeschlossen. Dieses haben wir der GL 10.00 Uhr mitgeteilt.

Frage: Kann der Arbeitnehmer heute schon gekündigt werden und wäre demzufolge ab
02.10. arbeitslos ?