Erstellt am 09.01.2020 um 17:21 Uhr von Catweazle
Erstellt am 09.01.2020 um 17:23 Uhr von Broesel
Erstellt am 09.01.2020 um 17:32 Uhr von esci
Freitag Tag 1
Samstag Tag 2
Sonntag Tag 3 -> verschiebt sich auf Montag.
Es gilt immer mit Ablauf des Tages, somit 24:00 Uhr.
Erstellt am 09.01.2020 um 17:39 Uhr von Broesel
Erstellt am 09.01.2020 um 19:00 Uhr von nicoline
esci
deine Antwort ist verkehrt! Die Frist endet zwar tatsächlich am Montag, nicht aber weil sie sich wegen des Sonntags verschiebt.
Der Tag des Eingangs zählt nie mit!!!
So ist also
1. Tag Samstag
2. Tag Sonntag
3. Tag Montag
Erstellt am 09.01.2020 um 19:14 Uhr von Catweazle
Esci, deine Antwort ist richtig
Erstellt am 09.01.2020 um 19:57 Uhr von celestro
"Der Tag des Eingangs zählt nie mit!!!"
Deswegen hat esci ja auch den Donnerstag nicht mitgezählt. Oder ist bei Dir schon Freitag? *wunder*
Erstellt am 09.01.2020 um 21:08 Uhr von nicoline
Tatsache, ich war schon bei Freitag ?
Hab so oft an morgen gedacht, hab einen blöden Termin. ?
ESCI, DEINE ANTWORT IST RICHTIG!
ENTSCHULDIGUNG!
Erstellt am 09.01.2020 um 23:40 Uhr von Caron15
„...im Fach gehabt“ ? Die Frist beginnt doch erst bei persönlicher Zustellung an den BRV bzw. Stellvertreter ? Oder liege ich da verkehrt? Das würde ich nochmal richtig mit dem AG abklären, wem und wie er die Kündigung euch als BR zustellt.
Erstellt am 10.01.2020 um 11:33 Uhr von esci
@nicoline
kein Ding :-)
@Caron15
Die Kündigung muss dem BRV zugehen. Ob hier ein Fach ausreicht, ist in der Tat die Frage. Es war um 15:00 Uhr laut TE, hier käme es noch auf die Arbeitszeiten im Betrieb an.
Sinnvoll wäre hier auf jeden Fall eine persönliche Übergabe gewesen.
Gerade solche Themen mit Fristen sind sehr gerne Dinge, die vor Gericht plötzlich ganz anders aussehen, als vorher vermutet.
Erstellt am 10.01.2020 um 12:00 Uhr von nicoline
Caron15,
wenn es sich um das Postfach des BR handelt, gilt das Anhörungsschreiben als an dem Tag zugestellt. Es sei denn:
Ein Kündigungsanhörungsschreiben geht dem Betriebsrat erst am folgenden Tage zu, wenn es vom Arbeitgeber zu einer Zeit in ein für den Betriebsrat bestehendes Postfach gelegt wird, zu dem (z. B. nach Dienstschluss) nicht mehr mit der Leerung dieses Postfachs am selben Tag gerechnet werden kann (BAG v. 12. 12. 1996 - 2 AZR 803/95, AiB 1998, 112).
Erstellt am 10.01.2020 um 16:26 Uhr von Caron15
Erstellt am 10.01.2020 um 18:20 Uhr von Brösel
Heute habe ich nochmals ein Kündigungsschreiben außerordentlich allerdings nach Paragraph 103 BetrVG bekommen weil der Kollege noch Ersatzmitglied da BR ist. Wann endet denn nun die Frist. Wird auch hier der Sonntag nicht mitgezählt. So das die Frist am Dienstag 24:00 Uhr endet ?
Erstellt am 10.01.2020 um 18:34 Uhr von nicoline
Broesel
Die Frist verschiebt sich nur dann, wenn der LETZTE Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt. Hier ist es so:
der Tag des Eingangs zählt nie mit, das Wochenende schon.
1. Tag Samstag
2. Tag Sonntag
3. Tag Montag
Die Frist endet Montag 24:00 Uhr.