Moin

Wir haben für unsere Techniker im Außendienst eine BV zur Gleitzeitregelung.
Der Techniker kann zwischen -40 und + 40 std Gleitzeit aufbauen.
Nun kann es vorkommen , das ein Technikermit seinem Termin schneller fertig wird als geplant oder Termine abgesagt werden (sowohl vom Kunden als auch von Projektleitern). Da es in unserer Branche schwer ist, kurzfristig Termine zu machen, hat der Techniker dann nichts zu tun und soll dann in Gleitzeit gehen.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, das der Arbeitgeber den Techniker in GLZ schicken kann?

Danke für euer Input