Urlaubsplanung anweisen
Hallo zusammen,
ich habe dazu leider nichts gefunden. Inwieweit darf der Chef die Urlaubsplanung anweisen?
z.B. Das man den ganzen, bzw, 3/4 seines Jahresurlaubs bis zum 01.01. eingereicht haben muss.
Es gibt bei uns keine BV dazu.
Danke.
Community-Antworten (86)
22.03.2019 um 22:00 Uhr
Ihr seid bei Urlaubsgrundsätzen und bei der einzelnen Urlaubsgewährung in der vollen Mitbestimmung. Der Chef darf eine Urlaubsplanung also nur anweisen, wenn Ihr ihn lasst. (§87, Abs. 1, Nr. 5 BetrVG)
23.03.2019 um 13:46 Uhr
Ob hiertatsächlich "Urlaubsgrundsätze" vorliegen kann man vermutlich nur beurteilen wenn man den ganzen Aushang kennt.
Leider ist auch der § 7 BUrlG vielen Betriebsräten nur unvollständig bekannt. Dort heißt es: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
23.03.2019 um 21:58 Uhr
Pjöööng, hier bin ich nicht Deiner Meinung: Eine Anweisung, am 1.1. 3/4 des Urlaubs verplant zu haben, ist schon für sich alleine ein Urlaubsgrundsatz und unterliegt damit der Mitbestimmung.
24.03.2019 um 00:19 Uhr
Leider gibt es immer noch Betriebsräte die ihre eigene Interpretertion von Gesetzen haben...Sätze nicht oder Gesetze nicht im Wortlaut wiedergeben und daher Unwissende in die falsche Richtung lenken. Pjöööng würde ich daher empfehlen das er dem Fragestellenden §7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG im Wortlaut wiedergibt: Dann sind wir dem Einwand von AlterMann ganz Nahe.
24.03.2019 um 17:30 Uhr
Zitat (DummerHund): " §7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG"
Junge, Junge, was Du da rauchst oder trinkst bekommt Dir überhaupt nicht!
24.03.2019 um 20:05 Uhr
Wie wäre es wenn du dir mal das komplette Bundesurlaubsgesetz als Buch mal in die Hand nimmst....liest....verstehst....und dann schreibst.
24.03.2019 um 20:41 Uhr
Troll! .
26.03.2019 um 00:35 Uhr
Wenn ich eins Hasse im LKW zu sitzen, was zu schreiben, und beim absenden ist kein Netz mehr da un alles weg. @Pjöööng Ich könnte mich jetzt auf dein Nivue mit herab lassen. Dies aber ist dem Forum, den Usern und vor allem den Fragestellers nicht gerecht. Goodfather würde ich Antworten, guck und sieh zu wie du klar kommst. Zig Stufen darunter kann ich nur hoffen das noch Andere das Bundesurlaubsgesetz in der kompakten Form kennen und meine Aussage bestätigen. Ansonsten muss ich leider auf dasWochenende verweisen. Dann nenne ich Buch, Autor und sonstiges und es kann sich jeder selber davon überzeugen ob es den § 7 Bundesurlaubsgesetz Abs 1 Römisch II 3a wirlich in der Form so gibt oder nicht..... und ob du diesen Abschnitt des 3 a tatsächlich in der kompletten Form so wieder gegeben hast oder nicht. Können sich dann alle Mitstreiter selbst ein Urteil drüber bilden. Ansonsten weiter gutes Gelingen.
26.03.2019 um 09:20 Uhr
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Viel Glück bei der Suche nach "§7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG"
26.03.2019 um 10:00 Uhr
DH ist halt ein Troll!
26.03.2019 um 10:19 Uhr
Das sehe ich nicht so! Ein Troll will provozieren ,,dummer Hund" ist davon überzeugt was er schreibt! Nur wir wissen nicht was er damit meint! ;-)
26.03.2019 um 13:22 Uhr
Hallo zusammen,
Danke erst einmal für die Hilfe.
EINE BITTE, seit doch lieb untereinander. Wir stehen doch alle auf der selben Seite.
Habe gerade das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer überflogen. Leider habe ich noch nicht DIE Antwort zur Frage: Darf der Chef die Urlaubsplanung bis z.B. 01.01 anweisen?
Momentan verstehe ich dies Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer so, dass der BR mitspracherecht hat, ohne BR geht nichts. aber was ist wenn der BR sich weigert eine BV-Urlaub abzuschließen. Kann denn der Chef die Planung anweisen?
Danke
26.03.2019 um 13:31 Uhr
weiß jetzt nicht wo mein Beitrag gerade hin ist,
also erneut
Danke erst einmal an alle und eine Bitte. habt euch doch "lieb" wir stehen doch alle auf der gleichen Seite. und steigt nicht auf irgendetwas ein/es ist sicherlich nur ein missverständniss.
habe das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer gerade überflogen, aber leider noch nicht DIE Antwort auf die Frage gefunden. Darf der Chef die Urlaubsplanung bis z.B. 01.01 verlangen/anweisen?
So wie ich das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer verstehen passiert nichts ohne den BR, aber was ist wenn der BR eine BV-Urlaub nicht will, kann der Chef denn dies dennnoch anweisen? Also die Planung.
26.03.2019 um 23:01 Uhr
@ moreno Du hast es richtig erkannt. Warum sollte ich hier was provozieren. Ich kenne hier weder Herrn A noch Frau Z. (naja wenigstens offiziell): In dem Forum geht es einzig und allein darum Fragenden Hilfestellungen zu geben. Pjöööng hatte geantwortet. Meiner Meinung nach aber nicht komplett. Ich habe das Buch vom Bundesurlaubsgesetzt in seiner kompletten Form. Also habe ich nach geschaut. Da ich Pöööngs Antwort als nicht komplett angesehen habe, haben ich den § 7 Abs. 1 Römisch 2 dann 3a aus dem Buch 1:1 wieder gegeben. Dieses giebt wieder das Pöööngs Antwort, in seiner Form nicht komplett war. Nicht mehr und nicht weniger.
26.03.2019 um 23:45 Uhr
Gähn! .
27.03.2019 um 00:07 Uhr
Ich hoffe nur das Betriebsräte nicht jemanden wie Pjöööng in ihren Reihen haben. Solche wollen nicht komunizieren, sondern nur Führen und recht haben. Wenn ich am Wochenende daheim bin nenne ich Buch, Herrausgeber uns Sonstiges. Soll sich dann jeder selbst ein Urteil bilden.
27.03.2019 um 00:25 Uhr
Ich versuche mir gerade ein Gremium vorzustellen in dem lauter BRM wie "DummerHund" sitzen.......
27.03.2019 um 11:22 Uhr
Welchen Herausgeber für Gesetze gibt es denn noch als den deutschen Bundestag? Dessen Formulierung ist oben angefügt. Entsprechend gespannt bin ich jetzt, was DummerHund uns hier prsäentieren wird :) Edit: Ich hab extra nochmal im Bundesgetzblatt vom 12.01.1963 nachgesehen: Der §7 ist bis heute unverändert.
27.03.2019 um 23:26 Uhr
@wdliss Kopie "Der §7 ist bis heute unverändert." Und genau darauf will ich hinaus. Denn genau hier hat @ Pjöööng nicht komplett zitiert. Daher gibt die Antwort ein nicht komplettes Bild. Habe mich mit dem Buch und Autor bissl blöde Ausgedrückt. Werde es aber dennoch am Wochenende benennen und welche Ausgabe das war. Dann kann es sich jeder kaufen oder sonst was. Jedenfalls steht der Komplette Kommentar unter den genannten § unter Abs. 1. Dann weiter II 3a. Entweder ihr lest es euch dann nach oder lasst es.. Pjöööng könnte ich es eh schwarz auf weiß unter der Nase halten....Googfather würde auch keine Götter neben sich dulden.
27.03.2019 um 23:57 Uhr
Googfather hat schon mal nichts mit Gott zu tun. Ich frage mich gerade, wie du, in deinem LKW sitzend, Paragraphen, Seiten und Absätze aus einem angeblich vorhandenen Buch nennst, das Buch, aus dem diese stammen aber nicht dabei haben willst, alles sehr unglaubwürdig.
28.03.2019 um 01:14 Uhr
Danke! Ist reserviert!
28.03.2019 um 01:15 Uhr
Und der hier vorsichtshalber auch noch...
28.03.2019 um 01:16 Uhr
Das war ein Angebot dass ich nicht ablehnen konnte...
28.03.2019 um 08:53 Uhr
Naja, weißt du DummerHund - das was du hier treibst ist jede Menge Wasser auf G00gfathers Mühlen. Du kannst alle Gesetze leicht im Internet recherchieren (im Original!). Wenn du dann Bücher zu Hause hast, in denen andere Gesetze stehen ist das zwar schön für dich aber weit ab von der Realität. Pjöööng hat den hier anzuwendenden Bereich exakt kopiert und nur du machst dich hier zum Kasper.
28.03.2019 um 10:52 Uhr
"Da ich Pöööngs Antwort als nicht komplett angesehen habe, haben ich den § 7 Abs. 1 Römisch 2 dann 3a aus dem Buch 1:1 wieder gegeben."
1.) In welchem Post (Datum / Uhrzeit) willst Du das "1:1 wieder gegeben" getan haben? Ist doch Bullshit.
2.) Du solltest erst einmal lernen, wie man Angaben zu Gesetzen richtig macht.
"§ 7" gibt es im Bundesurlaubsgesetz, "Absatz 1" dazu auch. Aber römisch 2? Meinst Du "Satz 2"? Und wieso dann noch "3a"? immerhin endet §7 Absatz 1 mit Satz 2.
Und mal ehrlich ... Pjöööng hat zwar Satz 2 weg gelassen. Dies ist aber auch völlig in Ordnung, da dieser Satz in der vorliegenden Diskussion überhaupt keine Relevanz hat. Und wenn Du was anderes meinst, dann schreib doch endlich mal den Text, damit wir überhaupt mal wissen, was Du uns sagen willst.
29.03.2019 um 01:25 Uhr
@ celestro Nicht umsonst habe ich geschrieben das ich das Buch am Wochenende benenne. Noch immer bin ich in der Woche Europaweit auf den Straßen dieser Welt unterwegs. Und da führe ich keine Bücher mit mir rum. Selbst wenn ich den Fehler gemacht abben sollte und es heisst nicht Römisch 2 sonder Abs 2, es steht dennoch unter 3a. (nach meiner Erinnerung geht es nach 3 a sogar noch b unw weiter.) Selbst wenn ich den 3 a 1.1 hier rein schreiben würde, würde die Art hier sich nicht ändern. Ich benenne am Wochenende das Buch und dann solle es sich jeder zulegen oder aber es lassen. So weit so gut?
29.03.2019 um 10:54 Uhr
Wahrscheinlich Grimms Märchenstunde :-) sollte sich wirklich jeder zulegen!
29.03.2019 um 11:03 Uhr
Wie heißt es so schön?
"Ich habe mir meine Meinung gebildet, jetzt verwirren Sie mich nicht mit Fakten!"
Schon unglaublich wie viele Beiträge DH schreiben kann ohne irgendetwas substantielles zu liefern.
Hat DH (oder rw, oder S oder oder oder) hier üebrhaupt schon mal einen hilfreichen Beitrag geschrieben?
29.03.2019 um 11:37 Uhr
"Ich benenne am Wochenende das Buch und dann solle es sich jeder zulegen oder aber es lassen. So weit so gut?"
Nein, denn ich würde mir ganz sicher kein Buch kaufen, nur um zu sehen, ob da jemand dummes Zeug von sich gibt. Also wenn überhaupt, solltest Du schon den Satz dahin schreiben, den man Deiner Meinung nach beachten müsste.
29.03.2019 um 21:31 Uhr
Ohje, bin ich aufgeregt... Ich platze gleich vor Neugierde.
30.03.2019 um 16:18 Uhr
So ein Mist! Wenn DH den Titel nicht in den nächsten 160 Minuten postet hat die Buchhandlung zu und ich kann mir dieses sagenhafte Werk erst am Montag kaufen
30.03.2019 um 22:34 Uhr
Tja, dumm gelaufen, aber Montag ist ja auch noch ein Tag, ich traue dir zu, dass du das Wochenende überlebst.
31.03.2019 um 10:55 Uhr
danke für die Teilnahme,
aber schade, dass es nicht mehr wirklich um das eigentliche Thmea geht
31.03.2019 um 10:56 Uhr
danke für die Teilnahme,
aber schade, dass es nicht mehr wirklich um das eigentliche Thmea geht
31.03.2019 um 13:58 Uhr
Jetzt muss ich doch tatsächlich "raus an die frische Luft", wobei ich doch viel lieber im neuen "Silly Dog" geschmökert hätte.
Wie gut dass dieses Wochenende eine Stunde kürzer ist.
31.03.2019 um 15:57 Uhr
Basiskommentar Urlaubsrecht, von Joachim Heilmann, Dr.Jur.,Professor für Arbeits-und Zivilrechtan der Uni Lüneburg. Unter Mitarbeit von Arik Toews Dipl.-Kfm.,Dr. rer.pupl., Personalreferent. Und Karolina Stregemann, Dipl.-Kffr. Promotionsstipendiatin der Uni Lüneburg. Die 2 Auflage aus dem Bund Verlag.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 16:40 Uhr
Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?
Die eigentliche Frage ist ja wohl eher: Was passiert wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung nicht abliefert?
Diese beiden Fragen hätte Pjöööng sich und der Welt verkneifen können wenn er den 3 komplett rein geschrieben hätte. Denn dort steht direkt die Antwort mit Fußnote zu einem BAG Urteil. Und nu macht damit was ihr wollt. Ich haben fertig.
31.03.2019 um 18:24 Uhr
OMG! Und wieviel unnötigen Text hätte sich DH verkneifen können...
01.04.2019 um 10:00 Uhr
Wie lautet denn der §7 jetzt komplett? Und seit wann stehen in Gesetzen Fußnoten zu BAG-Urteilen? Komische Welt ...
01.04.2019 um 11:38 Uhr
Ich wiederhole mich einfach mal, denn alles andere wäre mir zu blöd:
"Nein, denn ich würde mir ganz sicher kein Buch kaufen, nur um zu sehen, ob da jemand dummes Zeug von sich gibt. Also wenn überhaupt, solltest Du schon den Satz dahin schreiben, den man Deiner Meinung nach beachten müsste."
01.04.2019 um 11:46 Uhr
Ach... Das hatte ich bei den Unmengen von Beiträgen gar nicht gesehen, DH hat tatsächlich einen Buchtitel ergooglet. Respekt!
Dieses ständige Rumgeheule "In dem Buch steht aber was anderes. Ich sage aber nicht was dort steht! Und Pjöööng ist schuld daran weil er nicht aus diesem Buch zitiert hat!" ist doch nur noch peinlich und hilft hier wirklich niemandem weiter!
Aber mich würde trotzdem interessieren wie dort meine verkneifenswerte Frage "Wie soll bitte der Arbeitgeber beurteilen, ob es Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gibt, wenn er diese gar nicht kennt?" beantwortet wird.
01.04.2019 um 11:50 Uhr
Na warte es doch ab der Dumme Hund hat bestimmt noch ein zweites Buch zu Hause....aber erst wieder am Wochenende ;-)
01.04.2019 um 12:06 Uhr
Zum ersten Mal denke ich wirklich: da hat sich ein User mal einen treffenden Benutzernamen ausgesucht.
02.04.2019 um 00:31 Uhr
Hätte ich andere Antworten erwarten können, hätte ich von mir aus den Volltext rein gesetzt. Hmmm, ich glaube weniger. Ich könnte Pjöööng sogar noch die Rückseite Fotografieren und zusenden wo mein Name une Preis von 24,99 ----(2004 hatten wir da schon € oder noch DM?). aber da das Label schon ziemlich abgegriffen, nur noch halb erkennbar ist, er es eh angezweifelt hätte. Ich sehe es easy, denn ich bin nicht verpflichtet euch was zu beweisen. Ein Fragesteller weiß wo er es sich jetzt nachlesen kann. Ein Pjöööng allerdings, der sich immer so schlau gibt, sollte wissen das menn es sich so-- wie ich es detailiert mit allen Beteiligten und das der Inhalt icht mit dem Komform ist was er rein gesetzt hatte, so nicht ergooglbar ist. Also versucht er zu beschwichtigen. Welches Grün haben wir nun. Hell, Dunkel oder Mittelgrün? Für die Wiederholungen meines Textes vorher entschuldige ich mich... dachte hätte alles gelöscht. Hatte Verbindungsprobleme. Und nochmals, ich bin euch nichts Schuldig, drum brauch ich euch nichts liefern. Aaach soo es gibt dort im übrigen noch 3 b,c,d,und f. Also entweder Klappe halten oder vollstädig sich informieren.
02.04.2019 um 00:40 Uhr
Zitat (DummerHnd): "Welches Grün haben wir nun. Hell, Dunkel oder Mittelgrün?"
Ob diese Frage dem Fragesteller weiterhilft?
02.04.2019 um 10:43 Uhr
@DummerHund: ums mal kurz Zusammenzufassen: du forderst von Pjöööng ein Gesetz "komplett zu zititieren", verweist auf irgendwelche Kommentare (wohl aus 2004, vielleicht sogar noch früher) dazu, behauptest dann aber diesen uns selbst auch nicht zitieren zu müssen (ich bin euch nichts Schuldig) und wirfst dann zu allem Überfluß Pjöööng vor zu beschwichtigen. Ganz ernsthaft: du machst deinem Nick alle Ehre!
02.04.2019 um 11:59 Uhr
einer Person bist Du definitiv etwas schuldig:
"Leider gibt es immer noch Betriebsräte die ihre eigene Interpretertion von Gesetzen haben...Sätze nicht oder Gesetze nicht im Wortlaut wiedergeben und daher Unwissende in die falsche Richtung lenken. Pjöööng würde ich daher empfehlen das er dem Fragestellenden §7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG im Wortlaut wiedergibt:"
und die "Schuld", die durch diesen Angriff entsteht wird nicht dadurch getilgt, indem man einen Buchtitel nennt und sagt: "kauft es Euch".
"Aaach soo es gibt dort im übrigen noch 3 b,c,d,und f."
Du bleibst also auf Deinem Standpunkt, das z.B.:
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
UND
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
UND
den Gesetzestext falsch bzw. unvollständig wiedergeben? Dann wende Dich mal bitte ganz schnell an die Seitenbetreiber (also unter anderen den Bund, der die Gesetze macht), damit das zügig geändert wird.
02.04.2019 um 12:14 Uhr
hat jemand nen Erfurter Kommentar in der Nähe liegen ?
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErfKoArbR_10/BUrlG/cont/ErfKoArbR.BUrlG.p7%2Ehtm
da gibt es ein Römisch 2 und dann auch ein 3 ... vielleicht dahinter auch noch ein a?
P.S. Denke mal, es läuft auf sowas (aus der Leitsatzübersicht) hinaus: "Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Urlaubszeitpunkt nicht einigen, wird der Urlaub mit dem Betriebsrat festgelegt. Auch danach kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf einen anderen Urlaubszeitpunkt weiterverfolgen"
02.04.2019 um 23:50 Uhr
@ celestro Bringe die Anderen jetz blos nicht ins Grübel, sonst zweifeln sie noch an sich selbst. Es gibt in der Tat ein römisch 2 und ein römisch 3. ob es noch mehr gibt hab ich gerade nicht im Kopp. Bei römisch 2 gehts von 3 a bis f wenn ich es richtig behalten habe. Urlaubsrecht...Basiskommentar. Ist wirklich einer in rein sachlicher Sicht an den Text intessiert, schreibe ich diesen gerne am Wochenende 1:1 hier rein. Meint einer mir hier blöde zu kommen lasse ich es einfach. So einfach sieht die Sache aus.
03.04.2019 um 09:50 Uhr
@ DummerHund: auch wenn du es nicht verstehen willst: mag ja sein das es im Erfurter Kommentar ein "Römisch 2 und dann auch ein 3 ... vielleicht dahinter auch noch ein a?" gibt. Kann auch sein das es in Harry Potter Band 2 auf Seite 211 ein 3a gibt. Und es gibt ganz bestimmt GAAAAAAANNNNZ viele andere Bücher in denen so etwas vorhanden ist. Aber: "§7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG". Den gibt es mit Sicherheit nicht. Und den wirfst du Pjöööng vor Unterschlagen zu haben. Aber ich vermute du bist einfach zu sehr dein Nick um zu begreifen das es ein Unterschied zwischen einem Gesetz und Kommentierungen dazu gibt. Das einzige was mich Interssiert ist nicht der Inhalt irgendwelcher Kommentierungen sondern einzig und allein der Inhalt von "§7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG", der angeblich nicht zitiert wurde.
03.04.2019 um 21:59 Uhr
Lese alles im Wort und melde dich dann nach dem Verstehen. Tipp: hatte ich Buch mit Ersteller genannt. Tipp: Hat Celestro vielleicht ein Hinweis genannt der über den Tellerrand hinaus geht. Ich werde nicht persönlich werden, denn du selbst solltest dich hinterfragen.
04.04.2019 um 10:00 Uhr
Ich hinterfrage mich ja und bin gespannt, welche Gesetzestexte du mir präsentierst. Tipp: Buch brauchst du nicht. Es gibt den Bundesgesetzblatt mittlerweile Online. Und er ist der Ort, an dem alle Gesetze in Deutschland veröffentlich werden um Geltung zu erlangen. Hier nochmal als link für dich: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ ist in dem Fall nicht das Bundesgesetzblatt selbst sondern "nur" das Justizministerium als Herausgeber.
04.04.2019 um 11:18 Uhr
OmG! Peinlicher geht's nimmer Dummer Hund. Die Ignoranz deines Unwissens ist schon fast pathologisch.
04.04.2019 um 11:36 Uhr
"Ich hinterfrage mich ja und bin gespannt, welche Gesetzestexte du mir präsentierst. Tipp: Buch brauchst du nicht. Es gibt den Bundesgesetzblatt mittlerweile Online."
Ich dachte es wäre mittlerweile klar geworden, daß es bei dem von DH angesprochenen Punkt NICHT um den § des Gesetzes, sondern um einen Kommentar dazu geht.
04.04.2019 um 12:22 Uhr
@celestro wdliss 02.04. 08:43 Uhr: "du forderst von Pjöööng ein Gesetz "komplett zu zititieren", verweist auf irgendwelche Kommentare" Zitat DH 02.04. 21:50 Uhr: "Bringe die Anderen jetz blos nicht ins Grübel, sonst zweifeln sie noch an sich selbst. Es gibt in der Tat ein römisch 2 und ein römisch 3" Bis zu diesem Zitat von DH habe ich das ja auch vermutet. Mittlerweile glaube ich einfach, dass jemand den Unterschied zwischen Gesetz und Kommentierung dazu nicht kennt.
04.04.2019 um 13:26 Uhr
"Tipp: Hat Celestro vielleicht ein Hinweis genannt der über den Tellerrand hinaus geht."
und mein "Tipp" war ja: "Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Urlaubszeitpunkt nicht einigen, wird der Urlaub mit dem Betriebsrat festgelegt. Auch danach kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf einen anderen Urlaubszeitpunkt weiterverfolgen"
nur sind wir im vorliegenden Fall ja gar nicht an diesem Punkt. Von daher ...
09.04.2019 um 00:37 Uhr
Ich hätte den kompletten Absatz ja 1:1 rein gesetzt. Hatte aber auch gesagt, wenn es sachlich bleit. Der ein oder ander scheint aber über das KITA Gesetz nicht hinaus gekommen zu sein... von daher...warummsollte ich. Ihr stellt euch über promovierte Verleger und Herausgeber, die Gesetze nicht nur benennen sondern auch Kommentieren....sogar mit benannten Urteilen in der Fußnote. Frage: Warum haben die es zu was gebracht und die , die es anzweifeln krebsen immer noch hier rum. Nichts für ungut Leuts, aber macht euch mal in einigen Kommentaren gedanken wie ihr hier auftretet. Der ein oder adere mag nicht immer ganz richtig liegen mit seinen Kommis...nur wie darauf reagiert wird. Kita Gesetz. Ich sende meine nachricht am Wochenende direkt an den Fragenden. Alles andere ist mir zu blöd
09.04.2019 um 01:36 Uhr
Ich fass es nicht!
Ich zitiere einen Satz aus dem BUrlG und stelle dazu eine rhetorische Frage als Denkanstoß.
Der Benutzer mit dem sprechenden Namen bemängelt daraufhin, ich würde "Gesetze nicht im Wortlaut wiedergeben und daher Unwissende in die falsche Richtung lenken" und empfiehlt daher, dass ich."§7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG im Wortlaut" wiedergeben möge.:
Mehrfach wird der Benutzer mit dem sprechenden Namen darauf hingeiwesen dass es diese Nummern im § 7 des Bundesurlaubsgesetzes nicht gibt.
Irgendwann läßt dBmdsN erkennen dass er einen Kommentar und nicht den Gesetzestext meint. Die Absurdität seiner Forderung vom 23.03.2019 23;19 vermag er aber nicht zu erkennen.
Aber dBmdsN ist auch nicht in der Lage hier kundzutun, was denn letztendlich dort geschrieben ist und nach seiner unmaßgeblichen Meinung meiner Aussage widerspricht.
Also denken wir und besser alle unseren Teil...
Und dafür Herr Wloch so viel Text? Hilft das dem Fragesteller?
60 Beiträge, wobei man spätestens nach dem dritten Beitrag diesen Thread hätte schließen können...
Ich denke damit sollte man diesen Thread jetzt wirklich ruhen lassen.
09.04.2019 um 02:42 Uhr
@ Pjöööng Habe ich nicht geschrieben, ich zietiere 1:1 wenn die Diskusion sachlich bleibt: Anschließend kommen einige daher mit Sätzendie sie nur selber erab setzen und erwartet von mir das ich mich hin setze und mir die Mühe mache den Absatz 1 : 1 rein zu setzen. Ansonsten seit ihr aber noch ganz frisch im Kopf (sorry Admin). Wenn ich jetzt noch sehe das ein sich immer so wichtig tuhender @ Pjöööng eine User mit Nachnamen hier benennt.........wo er vor kurzter Zeit nachoch gesthöhnt hatte ...ach ist das dder mit den vielen Namen) disqualifiziert er sich hier im höchsten Masse selber. Machste das eigentlich im eigenem Betrieb genau so... Cheffe der........ hat das gesagt. Du bist Pfui. Und ob du denkst das der Thread jetzt wirklich zur Ruhe gebetete werden sollte , steht dir nicht im geringstem zu. Aber denken kan dir niemand verbieten....und dennoch gehe ich mit einem lächeln in meine Koje.
09.04.2019 um 02:53 Uhr
ist vielleicht auch besser so. Ich denke, die Chance hier Pjöööng erfolgreich vorzuführen liegen irgendwo bei 0,001 Promille. Also lassen wir den Thread lieber sterben und gut ist.
09.04.2019 um 03:23 Uhr
@ celestro genau daswede ich heute und in Zukunft nicht tun. Mit dem benennen meines Nachnamens ist er mich persönlch an gegangen. Ich habe kein problem damit, nenne meinen Vollen Namen mit telefonnumer und Anschrift hier, weil,, es ist für mich hier nicht virtual. Was Person Pjöööng jedoch betreibt, sollte ein jeden von euch zu denken geben. Ist nicht jeder so schmerzlos wie ich. Und stelle sich mal jeder vor..... ich komme drei Jahre mit Pjöööng gut aus... dann ein Streit und ich lese mein Nachnahme im Internet.. Schreibe ich ihn an, benenne ich ihn nur noch als @pfui, dann weiss jeder bescheid.
09.04.2019 um 11:53 Uhr
"genau daswede ich heute und in Zukunft nicht tun."
Was wirst Du nicht tun?
"Was Person Pjöööng jedoch betreibt, sollte ein jeden von euch zu denken geben."
seine Art und Weise ist ... nicht unbedingt zur Nachahmung geeignet.
"Mit dem benennen meines Nachnamens ist er mich persönlch an gegangen."
Das geht natürlich gar nicht.
09.04.2019 um 11:57 Uhr
Ach herrjeh! Blöde Rechtschreibkorrektur... Hatte ich doch "Herrgott" getippt... Wenn man da nicht jedes Wort einzeln kontrolliert ...
09.04.2019 um 12:05 Uhr
Für wie blöd hälst Du die Leute? (ja, das ist ne rhetorische Frage)
09.04.2019 um 15:36 Uhr
Zitat (celestro): "Für wie blöd hälst Du die Leute?"
Oooops! Sorry! Really Sorry! Wusste nicht dass es hier eine Teilnehmerin gibt die "Rechtschreibkorrektur" heißt! Sorry! Nochmals Sorry! Wollte niemanden persönlich beleidigen!
Ich meinte natürlich die "automatische Worterkennung" an meinem Handy.
10.04.2019 um 02:13 Uhr
Aber nichts draus machen, Pjöööng kennt sich ja nicht nur in Gesetzen um die Welt des Arbeitsrechtes aus. Er scheint sich auch in der Welt des BGB aus zu kennen. Oder wohl nicht. Denn dann wüsste er was ich machen könnte da er meinen real Nachnamen hier verwendet und veröffentlicht hat.
Wusste nicht dass es hier eine Teilnehmerin gibt die "Rechtschreibkorrektur" heißt!
Dieser Satz hingegen ist nicht meine Baustelle. Aber auch hier sieht man vie dünnhäutig bestimmte User sein können.
10.04.2019 um 09:35 Uhr
Da du deinen Namen hier im Forum schon selbst genutzt hast: viel Spaß mit deinem BGB.
10.04.2019 um 11:57 Uhr
Welches BGB denn?
Das von Vieweg? Oder von Palandt? Jacoby? Schulze? Stürner? Herberger? Prütting? Oder vielleicht doch eher BGB für Dummies von André Niedostadek?
11.04.2019 um 01:21 Uhr
@wdliss Habe ich dies als DummerHund tatsächlich schon getan???
Wenn du dies aber weißt, weisst du ja welchen § ich da meine. Ansonsten könntest du dies ja so hier nicht vor einem so großem Puplikum posten. Es sollte daher für dich ein leichtes sein User Pjönng weiter zu helfen. Gugg mal ein Pjöööng in einem Thread mi 9 Fragezeichen. Es ist ja leichter ein schwarzen Loch zu fotoraphieren,als wie ein Pjöööng in absoluter Hilflosigkeit: Ich finde euch super Gummi gut....und lustig.
11.04.2019 um 03:13 Uhr
"Gugg mal ein Pjöööng in einem Thread mi 9 Fragezeichen. Es ist ja leichter ein schwarzen Loch zu fotoraphieren,als wie ein Pjöööng in absoluter Hilflosigkeit: Ich finde euch super Gummi gut....und lustig."
Dir ist aber schon klar, das sich Pjöööng mit den 9 Fragezeichen über Dich lustig macht? Von wegen Hilflosigkeit ......
11.04.2019 um 13:09 Uhr
Nein, celestro - ich fürchte er versteht das nicht.
11.04.2019 um 13:19 Uhr
Psychoaktive Substanzen wie Heroin oder Cannabis gelangen über den Blutstrom ins Gehirn und binden dort an spezifische Andockstellen (Rezeptoren) auf der Oberfläche der Nervenzellen. Dieses Andocken löst verschiedene Reaktionen im Gehirn aus, zum Beispiel die Ausschüttung der "Glückshormone" Serotonin und Dopamin. In der Folge können sich Stimmung, Wahrnehmung, Gefühlsempfindungen und das Denken verändern. Der Betroffene fühlt sich beispielsweise euphorisch und wie in einem Rauschzustand, hat Halluzinationen und nimmt Farben, Geräusche oder Gerüche übermäßig stark wahr. Auch das Gefühl für Raum und Zeit kann verloren gehen, der Mensch sucht vermehrt Kontakt zu anderen oder benimmt sich völlig enthemmt. Quelle: Net Doktor
Ich suche nur grad eine Erklärung für bestimmte Beiträge von einem User hier ;-) ;-) ;-)
12.04.2019 um 00:17 Uhr
Dir ist aber schon klar, das sich Pjöööng mit den 9 Fragezeichen über Dich lustig macht? Von wegen Hilflosigkeit ......
Oder machen will......... Geht er dann nicht selber auf die Schiene auf der er mich gerne sieht. Es gab mal eine Zeit da war er nicht so dünnhäutig und ist gleich auf alles angespungen. Und alles weil ein Anderer nicht so macht wie er will und den § 87 mit der RÖMISCH II 3a nicht rein setzt. Warum habe ich das nicht mache habe ich ja geschrieben. Werde den Absatz mit dem entsprechenden Verweis auf ein BAG Urteil denm Fragesteller zukommen lassen. Intressiert es eucht, fragt diesen ab Montag. Ansonsten lest weiter Micky Maus.
12.04.2019 um 02:47 Uhr
Du kannst Dich von mir aus gerne weiter zum Gespött machen und den Passus hier nicht rein schreiben. Deine Entscheidung.
Und kapier es bitte endlich .... der §87 BetrVG hat KEIN römisch 2 ... 3a.
12.04.2019 um 15:48 Uhr
Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.
Zitat (celestro): "Und kapier es bitte endlich"
Eine völlig nutzlose Aufforderung an dieser Stelle...
Außerdem hat er Dich jetzt auch schon völlig wuschig gemacht! Es ging hier doch keineswegs um § 87 mit oder ohne RÖMISCH blablabla. Offensichtlich sind bei DuHu die Synapsen nicht ausreichend gegeneinander angeschirmt. Er wirft auch alles durcheinander.
12.04.2019 um 15:56 Uhr
"Außerdem hat er Dich jetzt auch schon völlig wuschig gemacht!"
wtf .... :-DDDD
"Es ging hier doch keineswegs um § 87 mit oder ohne RÖMISCH blablabla."
Korrekt. Aber zum Glück hat auch §87 BetrVG kein Römisch 2 .... ;-)
14.04.2019 um 18:08 Uhr
Hier wörtlich abgeschrieben der Basiskommentar zu § 7 Urlaubsgesetz Abs. 1 Nr 1. In dem von mir weiter oben benannten Buch steht auf den Seiten 57, 58 und 59 unter Römisch II 3 a Berücksichtigung von Urlaubswünschen:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs hat der Arbeitgeber gem. §7 Abs. 1Satz 1 primär die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers unter Abwägung der betrieblichen Belange und des Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Es besteht für der Arbeitgeber keine Rechtspflicht, sich nach den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers zu erkundigen, so das er die zeitliche Lage bestimmen kann, wenn der Arbeitnehmer seine eigenen Urlaubswünsche nicht äußert. (BAG vom 22.9.1992, EzA § 7 BUrlG Nr. 87). Dringend betriebliche Belange können gem. §7 Abs. 1 Satz 1 den Urlaubsbegehren des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt entgegenstehen. Dazu zählen unter anderem Umstände der betrieblichen Organisation, der Auftragslage (Saisonzeiten) oder des technischen Arbeitsablaufes. Aber nicht jede Art von Betriebsablaufstörungen führen unweigerlich zu einem Nachsehen des Arbeitnehmers, da regelmäßig jede Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz zu einer betrieblichen Störung führt. Der Arbeitgeber hat deshalb eine Abwägung der betrieblichen Interessen vor zu nehmen (GK-Bachmann §7 Rn14 ff). So können zum Beispiel die Interessen des Arbeitnehmers denen des Arbeitgebers vorgehen, wenn der Arbeitnehmer nur zu Zeiten der Schulferien mit seiner Familie bzw. seiner Frau (Lehrerin) in Urlaub fahren kann oder der andere Ehepartner Betriebsurlaub hat (Vgl.ArbG Berlin vom 13.6 1988, DB1988, S 2316). Desweiteren sind Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Krankheit u.ä. zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer kann aber auch in mehreren Arbeitsverhältnissen teilzeitbeschäftigt sein, so dass der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch darauf hat, die Urlaubsansprüche bei den verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig zu fordern (Hohmeister, §7 Rn. 27). Der Arbeitgeber trägt im Streitfall die Darlegungs-und Beweislast für die Verweigerung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragten Urlaubs, da nur er die erforderliche Sachnähe und Kenntnis bzgl. der betrieblichen Situation besitzt Die Darlegungen müssen dabei konkret auf die betriebliche Situation eingehen und dürfen sich nicht auf pauschale Andeutungen beschränken, das jede Abwesenheit des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Betriebsbeeinträchtigung führen. (Nur eine erhebliche Betriebsbeeinträchtigungen können einer Urlaubsverweigerung zu einem bestimmten Zeitpunkt entgegen stehen.
So weit aus dem von mir benannten Buch.
14.04.2019 um 18:27 Uhr
Hier wörtlich abgeschrieben der Basiskommentar zu § 7 Urlaubsgesetz Abs. 1 Nr 1. In dem von mir weiter oben benannten Buch steht auf den Seiten 57, 58 und 59 unter Römisch II 3 a Berücksichtigung von Urlaubswünschen:
Der Fragesteller kennt ja das weiter oben benannte Buch... nun auch was dort Wort wörtl: steht mit einem BAG einem Berliner ArbG urteil und zwei weiteren Verweisen). Was der Rest hier macht, denkt oder womit er arbeitet ist mir wurscht. Wünsche allen die andere Rechtsquellen und Arbeitshilfen verteufeln und nur den geradeaus Blick haben, weiter viel Spass. Sie sollten aber nicht andere Bücher in Frage stellen und dann links zu einem Thema von irgendeinem RA XY rein setzen. Rechtsanwälte haben eigene Rechtsauffassungen zu jeweiligen Themen. Und selbst gewonnene Prozesse können ein Dorf weiter anders aussehen. Damit verabschiede ich mich hier von diesem Thema.
14.04.2019 um 21:20 Uhr
"Hier wörtlich abgeschrieben der Basiskommentar zu § 7 Urlaubsgesetz Abs. 1 Nr 1. In dem von mir weiter oben benannten Buch steht auf den Seiten 57, 58 und 59 unter Römisch II 3 a Berücksichtigung von Urlaubswünschen:
Der Fragesteller kennt ja das weiter oben benannte Buch... nun auch was dort Wort wörtl: steht mit einem BAG einem Berliner ArbG urteil und zwei weiteren Verweisen)."
"Hier wörtlich abgeschrieben"? Da steht doch überhaupt nichts.
"Wünsche allen die andere Rechtsquellen und Arbeitshilfen verteufeln und nur den geradeaus Blick haben, weiter viel Spass."
Niemand verteufelt hier irgendetwas. Das Problem ist lediglich, daß DU behauptest: "Leider gibt es immer noch Betriebsräte die ihre eigene Interpretertion von Gesetzen haben...Sätze nicht oder Gesetze nicht im Wortlaut wiedergeben und daher Unwissende in die falsche Richtung lenken. Pjöööng würde ich daher empfehlen das er dem Fragestellenden §7 Abs 1 Römisch II 3 a BUrLG im Wortlaut wiedergibt:"
und §7 BUrlG hat noch immer kein Römisch 2, 3a. Und wenn wir darüber reden wollen, ob Du recht hast, müßtest Du mal endlich mit dem Text um die Ecke kommen. Denn nach derzeitiger Diskussion und Deiner Weigerung, einfach mal Tacheles zu reden, sehe ich keinen Grund, Geld für dieses Buch auszugeben. Denn würde da etwas drin stehen, was Du Pjöööng ernsthaft um die Ohren hauen könntest, hättest Du das mMn längst getan.
14.04.2019 um 21:45 Uhr
Hoffentlich macht der Admin hier endlich mal Schluss mit diesem unseligen thread. Ist ja nicht mehr zu ertragen. Es ist auch schwer zu begreifen, warum DuHu immer wieder Antworten bekommt. Je mehr Antworten, je mehr Unsinn kommt zurück.?
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